Es muss nicht immer Krieg sein
Es muss nicht immer Krieg sein um sämtliche Mobilfunknetze und das digitalisierte Festnetz zusammenkrachen zu lassen.
Es muss nicht immer Krieg sein um sämtliche Mobilfunknetze und das digitalisierte Festnetz zusammenkrachen zu lassen.
Der Bundesrat möchte per Gesetzesänderungen das Land mit einer neuen, noch nie gesehenen Flut von neuen Mobilfunk-Sendeantennen überziehen. Um diesen Plan innert nützlicher Frist umzusetzen, soll in einem ersten Schritt der Bevölkerung das Recht auf Bau-Einsprachen entzogen werden. wir haben den üblen Trick durchschaut. Dieses Antennenflut-Gesetz muss im Keim erstickt werden. Was ist zu tun?
Zeit zurückzuschauen. Ein Jahr zum Vergessen? Wenn es nicht zum Lachen wäre, wäre es direkt zum Weinen. Nachstehend für jeden Monat ein Hilight. Aufgezeichnet von Hansueli Jakob, NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch.
Lanzenhäusern am 31.Dezember 2025
Der betroffenen Bevölkerung soll das Einspracherecht gegen den Bau von Mobilfunkantennen entzogen werden.
Momentan sind Millimeterwellen mancherorts ein Gesprächs- und Diskussionsthema. Meistens in Verbindung mit dem kommenden Mobilfunkstandard 6G, der bereits in der Erprobungsphase steckt. 6G und Millimeterwellen sind untrennbar miteinander verbunden. Ohne Millimeterwellen kein 6G und Millimeterwellen gibt es vorwiegend für 6G.
Die Mobilfunkbetreiber fuchteln den unteren Instanzen bereits wie wild mit einem neuen Bundesgerichtsurteil 1C_113/2024 vom 16.Juni 2025 unter der Nase herum, welches sie gegen ein Urteil des Staatsgerichtshofs Genf erstritten haben. Es handelt sich um die Beschwerde der Swisscom gegen das Urteil des Gerichtshofs des Kantons Genf, Verwaltungskammer, vom 9. Januar 2024 (ATA/11/2024 – A/2263/2022-LCI).
Diese neuesten Erleuchtungen aus Lausanne würden wohl zur Freude der Mobilfunkbetreiber alle bisherigen, durch das Bundesgericht erstellten Hürden bei der Anwendung des Korrekturfaktors in den Leistungsangaben zu adaptiven Sendeantennen, ausser Kraft setzen und die Bevölkerung über die unverschämte, hinterlistige Lockerung der Strahlungsgrenzwerte weiterhin im Dunkeln lassen.
Am 28. September stimmen wir ein zweites mal über die Einführung der elektronischen Identitätskarte auf dem Smartphone ab. Bei der ersten Abstimmung von 2021 waren noch Privatfirmen als Herausgeber vorgesehen. Weil dies angeblich der Hauptgrund für die Ablehnung in der Volksabstimmung gewesen sein soll, ist diesmal der Bund für die Herstellung und Herausgabe selber am Werk.
Unglaublich aber wahr. Im Kanton Aargau steht Unterricht mit Smartphones und Tablets auf dem obligatorischen Lehrplan. Nicht etwa für Oberstufen-Schüler, nein für Kindergärteler ab dem 4. Lebensjahr. Für die Datenübertragung ist gemäss Lehrplan eine kabelloseLösung per WLAN zu bevorzugen. Hochfrequente elektromagnetische Belastung der Kleinen, ist für die Verantwortlichen ein Tabu-Thema.
Die Bundesämter für Umwelt (BAFU) und für Gesundheit (BAG) scheinen an der Übersichtsarbeit «Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Krebs in Labortierstudien» von Frau Prof. Mike Mevissen, Leiterin Veterinär-Pharmakologie und -Toxikologie des Department of Clinical Research and Veterinary Public Health der Universität Bern und ihrer internationalen Arbeitsgruppe gar keine Freude zu haben.
Fast Unglaubliches ereignet sich zur Zeit beim sonst enorm mobilfunkfreundlichen Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.
Plötzlich sind die seit Jahrzehnten von den Mobilfunkbetreibern verwendeten Antennendiagramme zur Erstellung von Strahlungsprognosen viel zu ungenau und Netzabdeckungskarten, die seit Jahrzehnten für das Erlangen von Sonderbewilligungen zum Bauen von Mobilfunk-Sendeanlagen ausserhalb von Bauzonen ausgereicht hatten, völlig unbrauchbar.