5G: Der Vergleich zu Chlorothalonil
Der Bundesrat verbietet den Schweizer Bauern und Gärtnern ab 1. Januar 2020 Pflanzenschutzmittel zu verwenden, welche den Wirkstoff Chlorothalonil enthalten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieses krebserregend ist. Wollte man Mobilfunkstrahlung den gleichen Kriterien unterstellen, müssten in der Schweiz am 1.1.2020 die Mobilfunknetze abgeschaltet werden.









