News

5G: Der bundesrätlich verordnete Bericht ist da

Verarschung der Bevölkerung erst nach den Wahlen, titelte Gigaherz.ch einen Internet-Artikel am 30.Juni 2019, als Bundesrätin Simonetta Sommaruga auf Anfrage von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller das neue Datum der Veröffentlichung des Berichtes der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung des UVEK bekannt geben musste.
Angeblich wegen zahlreichen Zusatzfragen, die sich noch ergeben hätten. Weitaus wahrscheinlicher, befürchtete Gigaherz damals, weil es den zahlreichen Mobilfunk-Lobbyisten unter den Parlamentariern nach den Wahlen weitaus angenehmer ist, die Bevölkerung zu verarschen als vor den Wahlen. Sie sind dann ja mal für 4 Jahre gewählt und haben für diese Zeit keinen Verlust an Wählerstimmen mehr zu befürchten.

Eine erste persönliche Einschätzung
von Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 1.Dezember 2019

Wie gut diese Prognose zutrifft, zeigt jetzt der am 28.November ohne Vorwarnung veröffentlichte Bericht. Die Medien wurden knappe 6 Stunden zur nicht öffentlichen Pressekonferenz eingeladen. Man befürchtete, nicht ganz zu Unrecht, einen massiven Aufmarsch von Mobilfunkkritikern. Diese durften die Suppe die den explizit auserwählten Star-Journalisten vorgesetzt wurde, nicht etwa versalzen.

Bei Gigaherz.ch gab das am 28.November schon einen kurzen Nervenstress. Denn am Tag darauf war ein Vortrag in Wattenwil BE auf dem Programm. Mussten jetzt etwa alle dafür fertig vorbereiteten 34 Powerpoint-Folien umgeschrieben oder durch neue ersetzt werden?
Zum Glück wurde die Sperrfrist für die Veröffentlichung des ominösen Berichtes der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung des UVEK, von den IT-Spezialisten des Bundes nicht eingehalten, so dass wir bereits um 8Uhr morgens statt erst um 16Uhr Einblick erhielten. Beim überfliegen des Textes wurde ich dann dauernd von Lachsalven geschüttelt, so dass meine liebe Gattin, Katharina die Kühne, besorgt zur Bürotüre hereinschaute und nachfragte ob es mir denn noch gut gehe.
Es ging mir bestens. Denn auf den 120Seiten des Berichts stand nichts, was wir nicht schon längstens wussten und auch nichts was wir nicht schon längstens befürchtet hatten.
Nichts als Unfug, auf 120Seiten einfach nur neu verpackt. Eine riesige Wunschliste der Mobilfunkbetreiber an das Christkind.
Es gab für den geplanten Vortrag nicht eine einzige Folie umzugestalten. Nicht eine Einzige! Ja, mehr noch, alles was wir bislang auf der Webseite Gigaherz.ch über 5G berichtet haben, behält seine Gültigkeit. Es muss nicht eine einzige Silbe geändert werden. Sämtliche Kritiken an 5G behalten ihre volle Aussagekraft.

Was sich doch da die Bundesamtsjuristen zusammen mit den Mobilfunkbetreibern für ein Lügengebilde zusammengebastelt haben! Da fällt uns zur Bekämpfung von 5G nicht nur eine Schachtel an Munition in die Hände, sondern ein ganzes Munitionslager.
Ist das jetzt wieder eine jakubinische Übertreibung? Lesen Sie selber welche Konsequenzen der NIS-Sachverständige  der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz aus dem Bericht zieht.
Zitate: «Ich durfte als externer Berater die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) bei deren Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe unterstützen.»
«Als verantwortungsvoller NIS-Sachverständiger erachte ich eine direkte oder indirekte Erhöhung des Anlagegrenzwertes als ethisch nicht tragbar und trete deshalb vom Mandat in der Begleitgruppe Vollzugshilfen Mobilfunk des BAFU zurück, die eine solche Vollzugslösung zeitnahe ausarbeiten soll.» Ende Zitate.

Im nun veröffentlichten Bericht, werden nämlich verschiede Varianten vorgestellt, wie dem Volk eine Lockerung der Anlage-Grenzwerte aufgehalst werden sollen.
Die Direkteste: Mit Beibehaltung der heutigen Berechnungs- und Messmethoden, jedoch mit einer Erhöhung von 5V/m auf 20V/m. Was den Mobilfunkbetreibern nicht etwa 4mal stärkere Sendeleistungen erlauben würde, sondern 16mal. Man stelle sich das einmal plastisch vor. Heutige Antennenstandorte senden mit durchschnittlich 3000Watt ERP in einen 120° Kreissektor. Bei erlaubten 20V/m wären das dann 48’000Watt ERP inmitten von dicht besiedelten Gebieten! Diese Forderung ist plausibel, denn die 5G-Antennen von Ericsson können bis 25’000Watt ERP abstrahlen und diejenigen von NOKIA bis 32’000Watt ERP.

So weit so gut, aber im selben Bericht behaupten die selben Leute, dank 5G bekäme die Bevölkerung weit weniger Strahlung ab, als bisher. Ua. nachzulesen in Kap.3.2.2
Dieser höhere technische Blödsinn findet sich auch in allen Baupublikationen zu Neuanlagen in den Standortdateblättern. Ebenso in den Standortdatenblättern aller bisher illegal auf 5G nachgerüsteten bestehenden Anlagen. Da wird doch stinkfrech behauptet man könne, dank 5G, jetzt 100mal mehr Daten mit 100mal höherer Geschwindigkeir mit 10mal weniger Sendeleistung übertragen. Im Klartext: Da wo bisher für 3G und 4G Sendeleistungen von durchschnittlich 2000 bis 3000Watt ERP pro Sektor erforderlich waren, liesse sich jetzt mit nur 50 bis 300Watt ERP eine Verbesserung um den Faktor 10’000erreichen.
Sehen Sie dazu nach unter https://www.gigaherz.ch/5g-das-wunder-von-der-bagatelle/

Ja wofür zum Teufel fordert Ihr dann eine Erhöhung des Anlage-Grenzwertes von 5 auf 20V/m? Was Euch ja erlauben würde bis 16mal stärkere Sender als bisher zu bauen? Das passt hinten und vorne nicht zusammen!
Sind Eure Hirnströme vor lauter Mobilfunkstrahlung schon dermassen durcheinandergeraten, dass Ihr nicht einmal bemerkt, wie Ihr andauernd über Eure eigenen Lügen stolpert!

Mit den weiteren im Bericht vorgeschlagenen Varianten, das Volk hinters Licht zu führen, wird sich Gigaherz.ch in etlichen Folgeartikeln noch befassen. Für heute nur noch diese herrliche Fake.

Bild 1 oben: Auf Seite 41 des Berichtes «Mobilfunk und Strahlung» der bundesrätlich zusammengestellten Arbeitsgruppe befindet sich diese «herrliche» Grafik, welche aufzeigen soll, wie hoch ein durchschnittlicher Stadt-Zürcher mit Mobilfunkstrahlung belastet sei. Um diesen Riesenschwindel klarzustellen müssen wir nur den Balken 1, Belastung zu Hause und den Balken 4, Belastung Draussen, betrachten.


Bild 2 oben: Dem Schwindel in Bild 1 stellen wir hier die von den Mobilfunkbetreiber selbst errechneten Werte im Quartier Lavaterstrasse der Stadt Zürich gegenüber.
Aus den angeblich 0.11V/m Zuhause und 0.33V/m Draussen, werden jetzt polötzlich Werte von 3.71 bis 5.95V/m. Die vom Mobilfunkbetreiber selbst errechneten Werte beziehen sich auf den jeweils obersten bewohnbaren Raum des berechneten Gebäudes in Richtung Antenne auf 1.5m über Fussboden gemessen.

Woher kommt diese riesige Diskrepanz? Ganz einfach. Die Verharmloser benützen immer und in jedem Fall ihr Lieblingsmessgerät, das sogenannte Exposimeter oder auch Dosimeter genannt. Das ist ein Miniaturgerät welches am Hosengurt getragen wird und fortlaufend die Belastung aufzeichnet. Leider total falsch. Denn wenn sich das Gerät auf der der Strahlungsquelle abgewandten Seite befindet, registriert dieses, wegen der Abschattung durch den menschlichen Körpers, 10 bis 100mal zu tiefe Werte. Grosso Modo kann man sagen, Dosimeter-Resultate in V/m müssen mit dem Faktor 30 multipliziert werden. Im Bericht wird immerhin auf diese Fehlmessung hingewiesen. Statt dem Faktor 30 wird jedoch lediglich ein solcher von lediglich 2 zugegeben.
Wie falsch Dosimeter messen ist einsehbar unter:
https://www.gigaherz.ch/so-falsch-messen-dosimeter-die-bilder/ und
https://www.gigaherz.ch/dosimeter-vom-peut-eterli-zum-ninueterli/

Was sagte doch alt Obergerichtspräsident Dr. jur. Eugen Fischer in seinem Schlussbericht über die Beschwerde des Vereins Gigaherz.ch gegen Dr. Martin Röösli vom Swiss Tropical and Public Health Institut in Basel: Mit dem falschen Gerät zur falschen Zeit am falschen Ort messen, sei nicht wissenschaftlicher Betrug, sondern wissenschaftliche Freiheit.
Der Wissenschaftler müsse lediglich offenlegen mit welchem Gerät er was wo und wann gemessen habe. Und sinngemäss weiter: Wer den Schwindel nicht bemerkt, ist halt selber schuld.

Wenn wie nach Bild 1 bei Familie Zürcher zuhause oder am Stadt-Zürcher Arbeitsplatz angeblich nur Durchschnittswerte von 0.11 resp. 0.22V/m messbar sind, müssen sich die Berichterstatter auch hier die Frage gefallen lassen, wofür zum Teufel, wollt Ihr denn eine Erhöhung der Anlage-Grenzwerte von 5 auf 20V/m. Es sind ja genau die Anlage-Grenzwerte welche die Strahlung in Wohnungen und an Innenraum-Arbeitsplätzen begrenzen.
Ihr müsst Euch jetzt schon langsam einigen, nach welcher der unzähligen Varianten Ihr das Volk für blöd verkaufen wollt.

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet