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Medienmitteilung der Liste 31 BE

Der Bundesrat missachtet mit der Vergabe der 5G Lizenzen diverse nationale und internationale Gesetze. Dies geht aus dem Internationalen Appell «Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum» hervor. Hinter dem Appell steht eine hochkarätige Wissenschaftsgruppe mit Mitgliedern aus den verschiedensten Nationen. Gestützt auf diesen Appell fordert die Gruppe „5G ade!“ den Bundesrat auf, einen sofortigen Stopp zum Ausbau des 5G-Netzes auszurufen, bis die Unbedenklichkeit dieser neuartigen Hochfrequenz-Strahlung eindeutig bewiesen worden ist.

Medienmitteilung vom 14.10.2019
der Nationalratsliste 31 «5G-ade»
für den Kanton Bern

Der Bundesrat nimmt mit der Vergabe der 5G-Lizenzen seine Fürsorge- und Vorsorge-Pflichten gegenüber der Schweizer Bevölkerung nicht wahr. Diese sind im Umweltschutz-Gesetz verankert. Gemäss diesen müsste der Bund die Bevölkerung vor schädlichen  Einwirkungen schützen und, im Sinne der Vorsorge, solche Einwirkungen frühzeitig begrenzen.
Der Bundesrat vernachlässigt ausserdem seine Informationspflicht: Die Öffentlichkeit wird nicht ausreichend über die potentiell krankmachenden Auswirkungen durch elektromagnetische Strahlung informiert. Auch die Haftpflichtfrage sowie die Umweltverträglichkeit sind bisher im Zusammenhang mit 5G nicht oder nur unsorgfältig geprüft worden: Haftet der Bund oder haften die Mobilfunkbetreiber für allfällige Schäden? Wer gilt als Verursacher? Tatsache ist, dass die Versicherer nicht bereit sind die Mobilfunkbetreiber zu versichern (1).

Eine hochkarätige Wissenschaftsgruppe wirft die oben erwähnten Gesetzesverstösse sämtlichen Regierungen der Welt im Internationalen Appell «Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum» vor (2). Gemäss den Wissenschaftlern ist in vielen industrie-unabhängigen Studien eindeutig bewiesen worden, dass elektromagnetische Felder lebende Organismen bereits bei Werten beeinflussen, die weit unterhalb der meisten internationalen und nationalen Grenzwerte liegen. Mehr als 10.000 verifizierte wissenschaftliche Studien belegen, dass elektromagnetische Strahlung die menschliche Gesundheit schädigt. Dabei handelt es sich nicht um harmlose Schädigungen – im Gegenteil: Es geht unter anderem um Schädigungen der DNA und der Zellen, Auslösen von Krebs und von Herz- und Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Lern- und Gedächtnisdefizite, Beeinträchtigungen der Spermafunktion, Autismus, ADHS, Asthma und so weiter (3). Die Aufsichtsbehörden blenden bewusst und willentlich die oben erwähnten 10.000 Studien aus. Sie gewichten damit die Interessen der Mobilfunkindustrie höher als die gesundheitlichen Aspekte der Bevölkerung (4).

Die Anwendung von 5G stellt gemäss den Wissenschaftlern ein „Experiment an der Menschheit“ und der Umwelt dar, was gemäss „Nürnberger Kodex“, als Verbrechen definiert ist (5). Zudem sind die Wissenschaftler der Meinung, dass die Grenzwerte nicht nur viel zu hoch angesetzt sind, sondern auch mit falschen Parametern gemessen werden. Es ist, als würde man Atomstrahlung mit einem Thermometer anstelle eines Geigerzählers messen.  Die Grenzwerte, die von dem privaten industrienahen Verein ICNIRP festgelegt werden, bedürfen deshalb einer dringenden Überarbeitung (6).
In der Schweiz treibt der Bundesrat die Einführung von 5G im Rahmen des „Aktionsplanes Digitale Schweiz“ voran, ohne diesen jemals der Bevölkerung oder dem Parlament vorgestellt und ohne eine seriöse Risikoabschätzung vorgenommen zu haben. Bereits in diesem Monat sollen an einer Weltfunkkonferenz (7) die Weichen für die 5G-Technologie im Hochfrequenzbereich oberhalb (!) von sechs Gigaherz gestellt werden. Werden die Pläne für den Ausbau von 5G wie vorgesehen umgesetzt, so wird – bei Vollausbau von 5G – kein Mensch, kein Tier und keine Pflanze auf diesem Planeten den aus 5G resultierenden lebensbedrohlichen Belastungen entkommen können. Das wird  irreversible Konsequenzen für den Menschen und dauerhafte Schäden in allen Ökosystemen der Erde zur Folge haben.

Gestützt auf diesen Appell und den darin erwähnten Studien fordert die Gruppe „5G ade!“ den Bundesrat auf

Sofort ein Moratorium zum Ausbau des 5G-Netzes auszurufen, bis die Unbedenklichkeit dieser neuartigen Hochfrequenz-Strahlung eindeutig bewiesen ist,

Eine interdisziplinäre industrieunabhängige Expertengruppe,  bestehend aus Strahlungsexperten, Umweltmedizinern und Juristen, mit dem Auftrag einzusetzen, Vorschläge für ein menschen- und naturfreundliches Kommunikationssystem zu erarbeiten. Letzteres soll  soweit als möglich auf das gesundheitlich unbedenkliche Glasfasernetz und andere Alternativen basieren und so die Umweltverstrahlung im Aussenbereich minimieren,

Bereits jetzt eine breite Aussprache mit der Bevölkerung über „Chancen und Risiken von 5G“ zu führen und nicht erst dann, wenn alles schon eingerichtet ist und es folglich nichts mehr zu debattieren gibt,

Die geltende Gesetzgebung einzuhalten und damit den Schutz der Schweizer Bevölkerung, der Tiere und der Umwelt sicherzustellen,

Die Grenzwerte entsprechend anzupassen.

Menschen mit Zukunft sagen 5G ade!“(8), Liste 31, NR-Wahlen vom 20. Okt. 2019, Kt. Bern
www.5g-ade.ch

Medienkontakte:
Tamás Bosnyák , Lindenrain 2, 3038 Kirchlindach
Mail: tamas.bosnyak@solnet.ch,Telefon: 031 829 31 30

Andreas Sommer, Mauer 581m 3454 Sumiswald
Mail: sommer-@bluewin.ch, Telefon: 034 431 28 42

Fussnoten:
(1) Internationaler Appell: „Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum“, www.5gspaceappeal.org, S. 8; gemäss Umweltschutz-Gesetz (USG) Art. 59a müsste der Bund dafür sorgen, dass der Schadensverursacher für die Folgen/Schäden, die er verursacht, haftet bzw. aufkommt. Heute ist jedoch  noch ungeklärt, ob der Bund oder die Mobilfunkbetreiber als  Verursacher zu gelten hätten;   gemäss USG Art. 10a müsste die 5G-Technologie auch auf ihre Umweltverträglichkeit hin überprüft werden.

(2) Internationaler Appell (IA): „Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum“, www.5gspaceappeal.org; dieser Appell wurde von einer hochkarätigen internationalen Wissenschaftlergruppe im Herbst 2018 an alle Regierungen und die zuständigen internationalen Organisationen gerichtet. Sie wurde in der Zwischenzeit von fast 150‘000 Personen, darunter viele Wiss., Med., Umweltschutz- und Ärzte-Organisationen, etc. unterzeichnet. Im Appell warnen die Wissenschaftler die Regierungen vor der 5G-Technologie und fordern den sofortigen Stopp beim Aufbau. Soweit wir informiert sind, haben die Appellanten bisher von den Regierungen keine substanziellen  Antworten erhalten. Kritik wird, wie so oft, wenn Argumente fehlen, totgeschwiegen.

Dieses 12-seitige Dokument ist das Beste, das heute zur 5G-Problematik in dieser Kürze vorliegt!
(1.5 Seiten „Summary“, 10 Seiten Text und 120 Fussnoten mit Verweisen zu Beweis-Studien und zu Übersichtsstudien!)

(3) IA, S. 3
(4) IA, S. 6

(5) IA, S. 8; der sogenannte „Nürnberger Kodex“ ist eine zentrale, aktuell heute angewendete ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Sie wurden 1949 nach den Nazi-Prozessen, in denen es u.a. um Experimente an Menschen ging, zum ersten Mal formuliert; vgl. dazu:  https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex

(6) IA, S. 6; die heute geltenden, nur auf thermische Effekte basierten Grenzwerte – was bedeutet, dass nur die Erwärmungsaspekte der EMS berücksichtigt und die Wirkungen auf Zellebene vernachlässigt werden – sind veraltet und bedürfen einer dringenden Überarbeitung. Die ICNIRP
(englisch für: Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) ist eine internationale Vereinigung von Wissenschaftlern zur Erforschung der Auswirkungen  nichtionisierender Strahlung auf die menschliche Gesundheit; vgl. dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/International_Commission_on_Non-Ionizing_Radiation_Protection.

Nach Meinung der Gruppe „5G ade!“ ist die ICNIRP ein privater Verein, zusammengesetzt aus mobilfunkindustrie-freundlichen Experten, deren Empfehlungen von der WHO einfach übernommen werden, obwohl seit Jahren der private, undemokratische und unwissenschaftliche Charakter dieser Institution von namhaften Wissenschaftlern kritisiert wird.

(7) Die Weltfunkkonferenz  (WRC-19) findet dieses Jahr vom 28. Okt. 2019 – 22. Nov. 2019  in Sharm el-Sheikh, in Ägypten, statt.

(8) Die Gruppe „5G ade!“ ist eine Gruppe von aktiven Bernerinnen und Bernern, die sich für eine gesunde Zukunft von Mensch, Tier und Umwelt einsetzt. Und weil schon zu viele Menschen unter der aktuellen Mobilfunkstrahlung leiden (es gibt schätzungsweise 800.000 elektrosensible Menschen in der Schweiz!) und zahlreiche unabhängige Studien vorliegen, welche die Schädlichkeit von EMS klar beweisen, fordert die Gruppe einen sofortigen Stopp/Moratorium von 5G. Sie kann nicht länger akzeptieren, dass Gesetze in diesem Bereich durch den Bund laufend gebrochen und Wissenschftler- und  Ärzte-Appelle sowie Petitionen übergangen werden. Sie verlangt eine gründliche, ehrliche und vollumfängliche Information der Schweizer Bevölkerung vor der Einführung von 5G.

Die Gruppe „5G ade!“ tritt mit der Liste 31 bei den Nationalrats-Wahlen im Kanton Bern zur Wahl an; für Ziele, Kandidaten, etc. siehe Webseite: www.5g-ade.ch

Quellen:
www.5gspaceappeal.org  mit Hinweisen auf viele Beweis-Studien und auf Übersichts-Studien

https://www.diagnose-funk.org/themen

https://shop.expresszeitung.com/shop/shop/home/ausgabe-25.html

„Mit 5G in eine strahlende Zukunft“, Heft Nr. 25, vom April 2019
Dr. Barrie Trower (Teil 1/2): „Zerstörung von Mensch, Tier und Natur durch 5G-Strahlung“ (vom 30.03.2019), https://www.youtube.com/watch?v=yUCzwSd7Kng

„Mobilfunk – die verschwiegene Gefahr“, mit Sonderteil zu 5G, von Klaus Weber, 3. Auflage vom Mai 2012

„5G als ernste globale Herausforderung, Gesundheitliche Gefährdungen des Mobilfunks, Stichhaltige Beweise für acht verschiedene große Gesundheitsgefahren, die von elektromagnetischen Feldern (EMF) ausgehen, und ihre Wirkmechanismen“, von Martin L. Pall, aus der Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V., Heft Nr. 12, Saarbrücken, März 2019

https://5g-ade.ch/medien/

https://www.gigaherz.ch/

„Die dümmste Idee in der Weltgeschichte“, Sandra Wyss, in: ZeitenSchrift, 98/2019; www.ZeitenSchrift.com

Anhänge:

Anhang 1: Gegen welche Gesetzes-Normen genau verstösst der Bundesrat?

Im „Internationalen Appell (IA): Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum“, www.5gspaceappeal.org,  wird ausführlich dargelegt, dass die verantwortlichen Behörden durch die Vergabe der entsprechenden Funklizenzen mehrfach gegen staatliche und internationale Gesetze verstossen. Namentlich nehmen sie ihre, in den Umweltschutz-Gesetzen verankerten Fürsorge- und Vorsorge-Pflichten nicht wahr (vgl. IA, S. 7).

Es geht im Einzelnen um die Missachtung folgender Gesetze und Artikel:

1. Das in der Schweizerischen Bundesverfassung (BV Art. 10, Abs. 2) verbriefte

„…Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit…“

und den Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf

„…besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit…“  (BV Art. 11, Abs. 1)

2. Den im Umweltschutz-Gesetz(USG) implizit enthaltenen Fürsorge- und Vorsorge-Pflichten nachzukommen. Gemäss Zweckartikel USG Art. 1, Abs. 1 und 2 soll der Bund:

….. Menschen, Tieren und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft erhalten.“

und im Sinne der Vorsorge

 “…sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.“

Auch die Haftpflichtfrage (USG Art. 59a) sowie die Umweltverträglichkeit (USG Art. 10a) wären in diesem Zusammenhang zu prüfen.

Gemäss Bundesverfassung  Art. 74, Abs. 1 und 2  ist der Bund gehalten Vorschriften zu erlassen

„…über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen“

und vor allem dafür zu sorgen,

„…..dass solche Einwirkungen vermieden werden. Die Kosten der Vermeidung und Beseitigung tragen die Verursacher.

Bis heute ist jedoch die Frage ungeklärt, ob die Bundesbehörden oder die Mobilfunkbetreiber für allfällige Schäden an Mensch, Tier oder Umwelt aufzukommen hätten. Auch dies müssten die Gerichte entscheiden. Tatsache ist hingegen, dass die Versicherer, wegen den schwer abschätzbaren Risiken, wie im Fall der KKWs, nicht bereit sind die Mobilfunkbetreiber zu versichern (IA, S. 8)

3. Den Nürnberger Kodex (1949), wonach
„Experimente an Menschen“ verboten sind, wenn, wie im Fall von 5G, diese neuartige Hochfrequenz-Strahlung nicht in Bezug auf ihre Sicherheit getestet wurde. „Die freiwillige Zustimmung…ist unbedingt erforderlich.“ (Punkt 1 des Kodex)

Wortlaut des Kodex hier: https://de.wikipedia.org/wiki

4. Der oben erwähnte „Internationale Appell…“  zählt auf den Seiten 7-10 noch eine ganze Reihe von  internationalen Vereinbarungen auf, die von allen Regierungen verletzt werden. Darunter sind, um nur die wichtigsten zu erwähnen:

Die Informationspflicht gemäss der Internationalen Fernmeldeunion (ITU): diese erklärte, dass es „notwendig sei, die Öffentlichkeit über die potentiellen Auswirkungen der Exposition durch elektromagnetische Felder (EMF) zu informieren“, und lud die Mitgliedstaaten dazu ein, „geeignete Maßnahmen zur Einhaltung relevanter internationaler Empfehlungen zu ergreifen, um die Gesundheit vor den schädlichen Auswirkungen von EMF zu schützen.“

Ddie Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), wonach

„Jeder … das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (hat)“ (Art. 3)

5. Es gibt bereits ein EMF-bezogenes Gerichtsurteil in Europa:
„Gericht in Italien erkennt Tumor durch Handy als Berufskrankheit an (NZZ vom 21. April 2017): Ein italienisches Gericht hat Hörschäden durch einen Gehirntumor als Berufskrankheit anerkannt. Der Tumor sei durch häufiges berufliches Telefonieren am Handy ausgelöst worden.“

6. Zudem zeigt ein neues Rechtsgutachten der Kanzlei Pfisterer Fretz, Aarau:

„Den 5G-Antennen fehlt die Legitimation – der Gesundheitsschutz ist ausgehebelt“ (von Jürg Krebs in der Aargauer Zeitung vom 10. Juli 2019); im Artikel steht dazu:

„Die Einführung der 5G-Technologie in der Schweiz hebelt den Gesundheitsschutz aus. Das sei nicht zulässig, so das Gutachten der Kanzlei Pfisterer Fretz. Der Kanton Zug habe deswegen bereits laufende Bewilligungsverfahren sistiert.“ Der Gutachter empfiehlt sowohl auf politischer als auch auf gerichtlicher Ebene aktiv zu werden.

Wortlaut des Gutachtens hier:
https://schutz-vor-strahlung.ch/news/medienmitteilung-rechtsgutachten-entzieht-5g-antennen-die-legitimation/

7. Die unter dem Vorwand von „Bagatelländerungen“ seit anfangs Jahr 2019 in der Schweiz neu aufgestellten 5G-Antennen sind in den vielen Fällen illegal. Denn die sogenannten adaptiven Antennen werden bei Vollbetrieb die geltenden Grenzwerte massiv überschreiten (vgl. dazu die Ausführungen von Gigaherz.ch/Beratung/Einsprachen). In solchen Fällen kann Strafanzeige bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. https://www.gigaherz.ch/5g-der-musterbrief-zum-baustopp/

Von Hans-U. Jakob

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