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Aufhebung des Glühlampenverbots gefordert

MEDIENMITTEILUNG VOM 30. März 2010

Aufhebung des Glühlampenverbots gefordert




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Energiesparlampen:

BAG bestätigt gesundheitsbeeinträchtigende Strahlung

Die neue BAG/BFE-Studie zu elektromagnetischen Feldern von Energiesparlampen empfiehlt, einen Sicherheitsabstand von 30 cm einzuhalten. Damit wird von Bundesseite erstmals eingestanden, dass Sparlampen, anders als Glühlampen, im Mittelwellenfrequenzbereich (Kilohertz) Elektrosmog produzieren.

 

Der frühere, von der Lampenindustrie mitfinanzierte BAG/BFE-Messbericht von 2004 hatte – aufgrund von Fehlmessungen – noch behauptet, Sparlampen seien nicht problematischer als Glühlampen. Jene Verharmlosung half seither mit, dem von der Schweiz und der EU be­schlossenen Glühlampenverbot den Weg zu ebnen. Nun ist jener Messbericht von 2004 end­lich widerlegt.

Weniger erfreulich ist jedoch, dass die neue Sparlampenstudie des Bundes nur die viel zu ho­hen Grenzwert-Empfehlungen des Industrievereins ICNIRP anerkennt. Diese beruhen auf der Meinung, im menschlichen Körper seien nur physikalische Wirkungen elektromagnetischer Felder bekannt. Bei Sparlampen beträfe das Muskel- und Nervenreizungen. So aber bleiben die wissenschaftlich ebenfalls längst nachgewiesenen und in der Praxis millionenfach beobachteten biologischen Wirkungen, die zu Krankheiten führen, unberücksichtigt.

Die Praxis zeigt, dass die elektrosensiblen Personen, die gemäss einer Schweizer Studie min­destens 5% der Bevölkerung ausmachen, die Strahlung der Energiesparlampen genauso schlecht vertragen wie z.B. Funkstrahlung. Und diese Elektrosensiblen sind unser Frühwarn­system.

Nach wie vor bleibt die Aussage des K-Tipp von 2007 gültig: „Eine einzige Sparlampe am Büroarbeitsplatz macht den Effekt eines strahlungs­armen Bildschirms zunichte.“ Sie produziert nämlich in 30 cm Abstand vom Kopf bis zu 40-mal mehr Elektrosmog im Mittelfre­quenzbereich als ein moderner Computerbildschirm, welcher die internationalen TCO- Normen für Computerarbeitsplätze gerade einhält.

Wir fordern vom Bund die Aufhebung des auf 2013 vorgesehenen Glühlampenverbotes. Die schädlichen Sparlampen kommen als Ersatz der Glühlampe nicht in Frage, auch sparen sie in der Praxis bei weitem nicht so viel Strom wie behauptet. Die LED sparen mehr Strom, erfüllen aber bisher ebenfalls nicht alle Anforderungen an ein gesundes und behagliches Licht.

 

Weitere Auskünfte unter Telefonnummer 044 984 14 67 oder 031 731 04 31.



Postadresse:
Funkstrahlung.ch, 9016 St.Gallen     eMail: info@funkstrahlung.ch

Interessengemeinschaft strahlungsfreies Kreuzlingen, Funkstrahlung.ch, 8280 Kreuzlingen,

Postkonto: PC 85-449695-2

Petitionskomitee: Gigaherz.ch – Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener, https://www.gigaherz.ch/1555,

Bürgerwelle Schweiz, http://www.buergerwelle-schweiz.org,

diagnose-funk – Umwelt- und Verbraucherorganisation zum Schutz vor Funkstrahlung, http://www.diagnose-funk.org,

Interessengemeinschaft strahlungsfreies Kreuzlingen, http://www.strahlungsfrei.ch,

Verein Mobilfunk mit Mass in Erlenbach, http://www.mobilfunk-erlenbach.ch,

IGOMF – Interessengemeinschaft ohne Mobilfunkantennen in Berg SG und Freidorf TG, igomf@postmail.ch,

Interessengemeinschaft gegen Funkantennen in wohnnahen Gebieten von Wängi TG,

Interessengemeinschaft Mobilfunk mit Mass in St. Gallen,

Verein für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk Churwalden / Pradaschier,

Associazione Territori Vivibili, http://www.territorivivibili.ch,

ARA – Association Romande pour la non prolifération d’Antennes émettrices, dont de téléphonie mobile, http://www.alerte.ch.

 

Weitere Informationen zu angeblichen Energiesparlampen finden Sie unter:

/verbot-fuer-energiesparlampen-/

/strom-sparen-mit-energiespaelampen-das-freut-die-oelhaendler-die-atmosphaere-weniger/

/enegrgiesparlampe-soll-angeblich-das-klima-retten-/

/dauerbrenner-energiesparlampen/

Von Hans-U. Jakob

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