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5G: Thurgauer Verwaltungsgericht deckt Urkundenfaelschung

Wer in der Absicht jemandem am Vermögen oder an anderen Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen,
eine Urkunde fälscht oder verfälscht, die echte Unterschrift oder das echte Handzeichen eines andern zur Herstellung einer unechten Urkunde benützt oder eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet oder beurkunden lässt,
eine Urkunde dieser Art zur Täuschung gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
In besonders leichten Fällen kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt werden.


So steht es zumindest im Schweizerischen Strafgesetzbuch in Artikel 251 und sollte eigentlich für Jedermann bezw. jede Frau in diesem Land gelten. Offensichtlich nicht, wenn Mobilfunk und im Besonderen noch 5G auf dem Aktendeckel steht.

Von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 23. Dezember 2021

Da wollte doch der Verein Gigaherz.ch kürzlich im September 2021 die Probe aufs Exempel machen und verklagte das Departement Bau und Umwelt des Kantons Thurgau mitsamt dessen Amt für Umwelt inklusive der Bauverwaltung Romanshorn beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau wegen Verfälschung eines durch eine zertifizierte Messfirma erstellten Messberichtes einer amtlichen Abnahmemessung (Strahlungsmessung) bei einer neu erstellten Mobilfunk-Sendeanlage.

Der Tatbestand: Gigaherz.ch hat sich in der Klageschrift darüber beschwert, dass besagter Messbericht vom Amt für Umwelt TG und der Bauverwaltung Romanshorn soweit abgeändert wurde, dass sämtliche Überprüfungen verunmöglicht wurden.
Es wurden daraus 48 von insgesamt 66 Seiten entfernt und auf den noch verbliebenen Seiten wurden zahlreiche, messtechnisch relevante Stellen eingeschwärzt. Im Besonderen wurde alles entfernt oder eingeschwärzt, was Rückschlüsse auf die Hochrechnung bei 5G-Antennen hätte nachvollziehen lassen, falls diese dereinst mit der bewilligten Sendeleistung laufen würden. Dazu muss man wissen, dass diese Hochrechnung, obschon nach Anleitung von METAS (Bundesinstitut für Metrologie) vorgenommen, einen sehr hohen Anteil an Schätzometrie und Sympathimetrie enthält.

Das Departement Bau und Umwelt des Kantons Thurgau als untersuchende Behörde in erster Instanz startete, anstatt dieses rechtswidrige Verhalten der Vollzugsbehörden von Amtes wegen zu untersuchen, eine Untersuchung gegen die Kläger, den Verein Gigaherz.ch.
Wir wurden ziemlich barsch aufgefordert, einen Kostenvorschuss von Fr. 700.,- zu leisten, sowie unsere Statuten und unser Mitgliederverzeichnis einzureichen.

Wir waren und sind es noch immer, davon überzeugt, dass wer ein kriminelles Verhalten von Behörden, im vorliegenden Fall Urkundenfälschung nach Art 251 StGb und Amtsmissbrauch nach Art. 312StGb, zur Anzeige bringt, nicht zur Bezahlung von Kostenvorschüssen verpflichtet werden kann, damit eine Untersuchung überhaupt an die Hand genommen wird.

Auch nicht einleuchtend war, wozu in aller Welt einem dermassen klaren Fall unser Mitgliederverzeichnis mit hunderten von Adressen dienen sollte. Wir sind als älteste Schutzorganisation auf dem Gebiet nichtionisierender Strahlung (Sendeanlagen und Hochspannungsleitungen) seit 20 Jahren tätig und bis weit über die Landesgrenzen hinaus, bestens bekannt.
Das Vorgehen des Departementes Bau- und Umwelt TG sah für uns eher nach einer Strafaktion dafür aus, dass wir es überhaupt gewagt hatten, das Fehlverhalten der Thurgauer Vollzugsbehörden in Sachen nichtionisierender Strahlung zur Anzeige zu bringen.  Man glaubte wohl, uns mit der Auferlegung einer «Busse» von Fr. 700.- zum Schweigen bringen zu können. Weit gefehlt, am 20. September 2021 ging unsere Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau.

Mit Urteil Nr. VG 2021.166/E vom 8. Dezember (zugestellt am 22. Dezember) deckt nun das Verwaltungsgericht das Fehlverhalten der beklagten Vollzugsbehörden vollumfänglich.
Auf 13 Seiten wird mit keiner Silbe auf den Tatbestand Urkundenfälschung und Amtsmissbrauch eingegangen, dafür wird mit einem für juristische Laien kaum verständlichen Geschwurbel dargelegt, weshalb wir zuerst Fr. 700.- hätten einbezahlen sollen, damit bei der zur Untersuchung verpflichteten Behörde, das heisst beim Departement Bau und Umwelt des Kantons TG überhaupt jemand den Hintern vom Sessel hebt, oder auf Berndeutsch « dr Arsch lüpft»

Das haben wir uns bei der Einreichung der Beschwerde etwa so vorgestellt. Nämlich, dass die Thurgauer Verwaltungsrichter kaum gegen ihre Kollegen und Parteifreunde im Umwelt- und Baudepartement vorgehen werden. Trotzdem hat uns der «Hafer gestochen» den Thurgauer Justizapparat zu kitzeln. Sollten wir gewinnen wäre das gut. Sollten wir verlieren wäre das sogar noch besser, dann hätten wir einen weiteren schlagenden Beweis dafür in den Händen, dass Mobilfunkstrahlung, insbesondere Strahlung aus adaptiven 5G-Antennen immer noch nicht rechtsgenügend gemessen werden kann, ansonsten das Verwaltungsgericht dem unwürdigen Versteckspiel mit der Hochrechnung mit dem sehr hohen Anteil an Schätzometrie und Sympathimetrie, sprich dem reihenweise Herausnehmen und Einschwärzen von Seiten im amtlichen Messberichten, ein Ende bereiten würde.
Nun ist Variante 2 eingetroffen. Auch gut, oder sogar noch besser, ab jetzt gilt, von zweithöchster richterlicher Instanz bestätigt: «Mobilfunkstrahlung aus adaptiven 5G-Sendeantennen kann nur dank Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung genau genug gemessen werden».

Der Fall Romanshorn ist bei weitem nicht der Einzige in der Schweiz. Die meisten deutschsprachigen Kantone, haben indessen bei ihren Abnahmemessungen das «Thurgauer Modell» übernommen.

Das nicht bezahlen des Kostenvorschusses war bei weitem nicht die einzige faule Ausrede des Verwaltungsgerichts, den Fall nicht zu untersuchen.
Wir hätten unbedingt unser Mitgliederverzeichnis einreichen sollen, damit angeblich hätte geprüft werden können, ob jemand und wenn ja wie viele aus dem Kanton Thurgau stammende Personen persönlich von der beklagten Antenne betroffen sein könnten. Als ob dieses mit dem begangenen Amtsmissbrauch und der Urkundenfälschung nur im Entferntesten etwas zu tun gehabt hätte. (!?)
Unser Mitgliederverzeichnis wird bei uns als höchstes schützenswertes Gut behandelt und niemandem preisgegeben. Was wohl damit passiert wäre? Da muss man nicht lange raten. Vorerst eine schwarze Liste mit den Namen aus dem Kanton TG hergestellt. Dann ab mit dem gesamten Verzeichnis zum Nachrichtendienst des Bundes. Ein dankbarer Abnehmer wäre sicher die europäische Mobbing- und Rufmordzentrale (IZgMF) der Mobilfunkbetreiber in München (D) gewesen.

Sogar an unseren Statuten wollte man herumdoktern, indem man erklärte das Urteil des Berner Verwaltungsgericht vom 21, Juli 2007, welches uns das Beschwerderecht in kantonalen Angelegenheiten einräumte, würde heute anders ausfallen. Nachdem wir in letzter Zeit dem Bernischen Verwaltungsgericht ziemlich hart an den Karren gefahren sind und einzelne Richter sogar in den Ausstand schicken wollten, könnten die Thurgauer in dieser Beziehung allerdings recht haben.

FAZIT: Das Thurgauer Verwaltungsgericht geht mit keiner Silbe auf den Grund unserer Beschwerde ein, sondern stiehlt sich auf 13 dissertationswürdigen, dem juristischen Laien vollkommen unverständlichen Seiten an hochkomplizierten Ausreden aus der Verantwortung.
Der beklagte Amtsmissbrauch und die Urkundenfälschung der Thurgauer NIS-Vollzugsbehörden wurden nicht einmal am Rande erwähnt geschweige denn untersucht.

Mit dieser Rechtsverweigerung steht einmal mehr fest: Strahlung aus adaptiven 5G-Mobilfunkantennen kann gar nicht gemessen werden.
Trotz Allem, ein schönes Weihnachtsgeschenk.

Frühere Artikel zu diesem Thema:
https://www.gigaherz.ch/5g-so-misst-der-kanton-thurgau/
und
https://www.gigaherz.ch/5g-frau-sommarugas-schnuderbuben/

Von Hans-U. Jakob

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