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5G: Immer noch schlechte Akzeptanz

Eine vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) beim Psychologischen Institut der Universität Zürich in Auftrag gegebene Studie sollte herausfinden, ob sich die Akzeptanz von 5G zwischen Anfang 2020 und Ende 2022, also über den Zeitraum von 3 Jahren, eventuell verbessert habe. Und wie weit die Einsicht über den  Nutzen von 5G besser geworden sei und ob und wie sich die Gründe für die Ablehnung eventuell verschoben hätten.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 22.11.2023

Um es vorweg zu nehmen, genützt haben die mehrere Millionen teuren Propaganda-Kampagnen von Chance 5G, dem Verband der Schweizer Mobilfunkbetreiber ASUT, der Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation FSM und des Bundesamtes für Umwelt, Verkehr und Energie UVEK, herzlich wenig bis gar nichts.

Die Resultate sind, gemessen am Aufwand der da betrieben wurde, um das Volk «aufzuklären» doch sehr bescheiden. Wahrgenommen als «eher riskant» haben Anfangs 2020 ein Anteil von 58% der Bevölkerung und Ende 2022 immer noch 52%.
Befragt wurden jeweils rund 950 Personen. Also nur knapp repräsentativ. Diese wurden aufgeteit in Altersgruppen 15-29, 30-44, 45-59 und 60-79 Jahre. Über 80 galt als unzurechnungsfähig. Die obigen Prozentzahlen sind ein Durchschschnitt über alle Altersgruppen.

Die Wahrnehmung eines persönlichen Nutzens von 5G soll sich angeblich ebenfalls leicht verbessert haben.
Anfangs 2020 sahen 62% der Bevölkerung keinen persönlichen Nutzen in der Anwendung von 5G. Bis Ende 2022 soll dieser Anteil auf 52% gesunken sein?

Als «Treiber» für diese immer noch schlechte Akzeptanz werden die gesundheitlichen Bedenken und das mangelnde Vertrauen in die Behörden aufgeführt.
Betrachtet man die relativ kleine Anzahl der Teilnehmenden an den Studien und die sich daraus ergebende Fehlerquote, könnte sich die Akzeptanz auch in die Gegenrichtung bewegt haben.
Betrachtet man die duzenden von Millionen, welche die Promotoren von 5G in ihren gigantischen Propagandaaufwand gesteckt haben, könnte man das Resultat von 3 Jahren Geldvernichtung wie folgt beschreiben: «Ausser Spesen nix gewesen».
Link zum Volltext der Studie: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2023/11/Veraenderung-der-Risikowahrnehmung-bei-5G.pdf

Am Beispiel Furrerhugi. Sie nennen sich Auftrags-Kommunikationsagentur für öffentliche Angelegenheiten und Unternehmens-Kommunikation. Genauer: Politische Kampagnenleiter für Kunden die sich Honorare in der Grössenordnung einer gehobenen Zürcher Anwaltskanzlei leisten können. So ab einer halben Million an aufwärts, pro Jahr. Auf der Referenzliste stehen  unter andern Swisscom und ASUT der Verband der Schweizer Mobilfunkindustrie.
Die von Furrerhugi geführte Auftrags-Kampagne nennt sich «Chance 5G». Allein die Spesennoten der 120 Botschafter und Botschafterinnen , die sich Furrerhugi aus Politik und Wirtschaft geschnappt hat, dürfte zusätzlich nochmals rund 600’000Franken pro Jahr betragen.
https://chance5g.ch/de/traegerschaft/
Zwei Musterbeispiele dafür wie diese Botschafter und Botschafterinnen arbeiten, finden sich hier:
https://www.gigaherz.ch/schadenfreude-herrscht/
und
https://www.gigaherz.ch/5g-wahlkampfschlager-funkloch/
Um bei Chance 5G einen Botschafterposten zu bekleiden, muss man offensichtlich weder von der Mobilfunktechnik, noch von Biologie und Medizin etwas verstehen. Nationalrat oder Ständerat sein, genügt.

Am Beispiel der Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation FSM.
Eine Stiftung die grosszügig Forschungsgelder verteilt. Da diese Stiftung zu 98% den Schweizer Mobilfunkbetreibern gehört und auch von diesen finanziert wird, ist klar absehbar an wen diese Forschungsgelder jeweils gehen.
Stifter und Geldgeber der FSM siehe hier: https://www.emf.ethz.ch/de/stiftung/sponsoren-traeger
Die 2% von der ETH bestehen darin, dass die ETH der FSM Büroräume gratis zur Verfügung stellt.
Die FSM wird von Mobilfunkkritikern gerne als Waschmaschine bezeichnet, die Industriegelder zu unverdächtigen Forschungsgeldern wäscht. Ein regelmässiger Empfänger von Forschungsgeldern der FSM ist der Vorzeige-Professor der Schweizer Mobilfunkbetreiber, Dr. Martin Röösli vom Schweizerischen Tropen- und Public-Health Institut Basel.

So stark der Wissensstand der Bevölkerung über die 5G-Technologie innerhalb 3 Jahren angestiegen ist, ist das Vertrauen in die Behörden gesunken.

Nicht untersucht haben die Forscher den Wissensstand der Baubewilligungs-Behörden. Da happert esnämlich  gewaltig.
In einem Gemeinderat oder einer Baukommission einer Schweizer Gemeinde kann es in sehr seltenen Fällen vorkommen, dass dort ein Mitglied sitzt, welches von der Mobilfunktechnologie oder von 5G etwas versteht. In den übergeordneten Instanzen, wie etwa in den Regierungsstatthalterämtern, Oberämtern oder den Rechtsabteilungen der kantonalen Regierungsräte dagegen, sieht es dann düster aus. Zu mehr als dem Abschreiben einiger markanten Sätze aus dem Argumentenkatalog der Swisscom, reicht es da nicht. Ein falscher Satz am falschen Ort  eingesetzt führt manchmal zu grosser Heiterkeit bei den Fachstellen der Mobilfunkkritiker.

Echt schlimm wird es dann auf Stufe Verwaltungs- oder gar Bundesgericht. Von Mobilfunkkritikern in die Enge getrieben, greift man dort zum sogenannt antizipierten Beweisverfahren. Das ist ein Beweisverfahren welches es den Gerichtsbehörden erlaubt, sich nur an denjenigen Beweismitteln und Gutachten zu orientieren, die dem Gericht als plausibel scheinen. Das heisst, die Experten der Mobilfunkkritiker liegen bei der antizipierten Beweiswürdigung immer 100% falsch und dijenigen von kantonalen oder der Bundesämtern und der Mobilfunkbetreiber immer 100% richtig. Wie falsch wir liegen, können sie uns allerdings nie sagen. Nachdem sie mit Mühe und Not etwas aus den Stellungnahmen der Bundesämter oder der Mobilfunkbetreiber abgekupfert haben, schreiben sie einfach darunter, «Dem konnten die Beschwerdeführenden nichts substanziiertes entgegensetzen.» Punkt. Das schöne Wort  «substanziiert» steht übrigens immer schön exakt an der Stelle, wo sie nicht mehr weiterwissen.

Zur Zeit herrscht unter den Fachspezialisten der Mobilfunkbetreiber ein Wettbewerb darüber, wer von ihnen den Gerichts- oder den Exekutivbehörden den höhereren technischen Blödsinn verklickern kann.

Ein wahres Musterbeispiel dafür ist die Sache mit dem Korrekturfaktor in Ziffer 63 Anhang 1 zur NISV.
Siehe auch unter: https://www.gigaherz.ch/5g-die-7-schoensten-mobilflunker-maerchen/

Von Hans-U. Jakob

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