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5G: Die 7 schönsten Mobilflunker-Märchen

Zur Zeit scheint unter den Mobilfunkbetreibern und ihren Söldnern in den technischen Hochschulen und der Wissenschaft ein Wettbewerb zu herrschen, wer der Bevölkerung und den Baubewilligungsbehörden den grössten technischen Blödsinn aufzutischen vermag. Gigaherz listet hier die 7 schönsten Mobilfunker-Märchen auf und zeigt, was davon zu halten ist.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 30. September 2022

Märchen Nr. 1:
«5G benutz keine neuen Frequenzen.»
Und unser Kommentar dazu:
Das stimmt, man kann den Funkdienst 5G mit der entsprechenden Signalform auch über die bisher vom Mobilfunk belegten Frequenzbänder von 700-900Megahertz und 1800-2600MHz ausstrahlen, das heisst über passive, nicht adaptive Antennen. Nur bringt das weder wahrnehmbar höhere Geschwindigkeiten noch relevant höhere Datenmengen. Wenn die Mobilfunker ihre Versprechungen von 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit wahr machen wollen, benötigen sie dafür aktive, sogenannt adaptive Antennen und für diese ist in der Schweiz das Frequenzband von 3400-3600MHz reserviert. Mit so hohen Frequenzen wurde bisher weltweit nirgendwo flächendeckender Hochleistungs-Mobilfunk betrieben und schon gar nicht mit dieser enorm hohen, exakt auf die Person abgefeuerte Sendeleistung.

Märchen Nr. 2:
«Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für gesundheitliche Risiken.»
Und unser Kommentar dazu:
Auch das stimmt, wenn man ausschliesslich nur die von der Mobilfunkindustrie finanzierten Studien berücksichtigt und alle andern als wissenschaftlich ungenügend abqualifiziert. Dafür haben die Mobiulfunker ja ihre Forschungsstiftung eingerichtet, welche dann die von ihnen einbezahlten Industriegelder in saubere Forschungsgelder wäscht. Berücksichtigt man jedoch unvoreingenommen auch die sauberen restlichen 10%, sieht die Sache dann schon etwas anders aus.
Bereits mit einem Rundschreiben, datiert vom 17.April 2019, gelangte das Departement UVEK zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) an alle Kantonsregierungen. Darin wurden diese gebeten, man möge doch so gut sein und der neuen Technologie, auf welche unsere Wirtschaft so dringend angewiesen sei, jetzt keine Steine in den Weg legen. Die neuen 5G Frequenzen seien ja ganz ähnlich den bisherigen und würden ausser der Beeinflussung der Hirnströme, der Durchblutung des Gehirns, einer Beeinträchtigung der Spermienqualität, einer Destabilisierung der Erbinformation sowie Auswirkungen auf die Expression von Genen, den programmierten Zelltod und oxidativen Zellstress kaum etwas bewirken. (Tatsächlich so nachzulesen unter Punkt 7.2 auf Seite 6 des Rundschreibens). Ja wenn das blöde Wörtchen «ausser» nicht wäre.
Aber es kommt noch viel dicker. Alles nachzulesen im Gigaherz-Faktenblatt Nr.2 unter: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2022/08/Faktenblatt-2022-2.pdf

Märchen Nr. 3:
«Die höchste Strahlung kommt vom eigenen Handy.»
Und unser Kommentar dazu:
Würde man ausschliesslich nur die momentane Erwärmung des menschlichen Ohrs während einem Handy-Gespräch mit dem Handy am Kopf messen, könnte auch dieser Unfug noch zum Stimmen gebracht werden.
Uns interessieren jedoch nicht die roten Ohren des Handyaners, sondern die Intensität der Strahlung in der Luft, welcher wir alle ausgesetzt sind, ob wir wollen oder nicht. Und diese wird nicht mit dem Thermometer in °C gemessen, sondern mit dem Strahlungsmessgerät in Watt pro Quadratmeter (W/m2) oder in der Schweiz in Volt pro Meter (V/m).
Betrachten wir eine für die Schweiz typische Mobilfunk-Sendeanlage mit einer Sendeleistung von 3000Watt ERP pro Senderichtung erzeugt diese in einer Distanz von 25m eine elektrische Feldstärke von 15.8V/m (Volt pro Meter), in 50m eine solche von 7.9V/m und in 100m noch 3.95V/m.
Betrachten wir jedoch ein Handy mit einer Sendeleistung von maximal 1Watt ERP, ergibt dies in 25m 0.28V/m, in 50m 0.14V/m und in 100m noch gerade 0.07V/m. Das ist jedoch Quatsch. Vergleichbare E-Feldstärken, erzeugt durch ein Handy auf Sendung müssen wir viel näher am Kopf des Menschen berechnen.
Bei einer Distanz von 12.5m sind das dann 0.56V/m, bei 6.25m=1.12V/m, bei 3.12m=2.24V/m, bei 1.56m=4.48V/m, bei 78cm=8.96V/m und bei 39cm=18V/m. Bei der am nächsten am Schädel noch messbaren Distanz von 20cm käme man dann auf maximal 36V/m. 36V/m sind aber nicht, wie uns die Mobilflunker vorflunkern möchten, eine Million mal schwächer als die 15.8V/m, die der Mobilfunksender in 25m Distanz erzeugt. Zudem strahlt der Mobilfunksender auf dem Nachbardach 24 Stunden am Tag während 365Tagen im Jahr. Und das Handy am Kopf strahlt nur dann, wenn es auf Sendung ist. Das heisst, wenn sein Eigentümer am Quaseln ist. und das dürfte weniger als 1 Stunde am Tag sein.
Die Mobilfunker bedienen sich, um ihre völlig falsche Behauptung von der tausend- bis millionenfach stärkeren Strahlung des Handys gegenüber dem Mobilfunksender auf dem Nachbardach zu beweisen, noch ganz anderer Methoden.
Da ist zum Beispiel noch die Räubergeschichte von Dr. Martin Röösli und seinen Wandersleuten, die mit einem Dosimeter im Rucksack die Schweiz erwandert haben. Nur dass das Dosimeter, weil zu 95% der Wanderzeit auf der falschen Körperseite liegend und dadurch von dessen Träger ziemlich gut abgeschirmt, um Faktor 2 bis 10 zu tiefe Werte liefert.
Verdoppeln wir die 0.3V/m, welchen die Schweizer Bevölkerung gemäss Rööslis Rucksack-Messungen durchschnittlich ausgeliefert sein soll, infolge dieses Messfehlers vorerst einmal auf 0.6Vm. Dann verdoppeln wir diese 0.6V/m mit jedem Stockwerk Höhenzunahme, was jeder erfahrene Messtechniker bestätigen kann, ergibt dies folgende überschlagsmässige Schätzung: Erdgeschoss 0.6V/m, 1. Obergeschoss 1.2v/m, 2. Obergeschoss 2.4V/m, 3. Obergeschoss 4.8V/m. Wer sich höher oben befindet muss mit Grenzwertüberschreitungen rechnen.
Mit dem falschen Gerät, am falschen Ort zur falschen Zeit.messen sei, höchstrichterlich festgestellt, weder wissenschaftlicher Betrug, noch wissenschaftliches Fehlverhalten, sondern wissenschaftliche Freiheit.
Darüber gibt es mehrere lesenswerte Artikel unter: https://www.gigaherz.ch/staats-monitoring-oder-die-5g-wanderer/

Märchen Nr.4:
«Adaptive 5G-Antennen strahlen punktgenau, die Strahlenbelastung sinkt massiv.»
Und unser Kommentar dazu:
Um nebst konventionellen Antennen für die Funkdienste 3G (UMTS) und 4G (LTE) auch  noch 5G-Sendeantennen (NR) auf bestehende wie auf neue Mobilfunk-Sendemaste aufpflanzen zu können, ohne dabei die geltenden Strahlungs-Grenzwerte zu überschreiten, blieb den Mobilfunkbetreibern bis anhin nichts anderes übrig als die Sendeleistungen der neuen, adaptiven 5G-Antennen im 3400-3600MHz-Band in den Baugesuchen massiv zu tief zu deklarieren. In 99% aller Fällen dermassen viel zu tief, dass selbst für blutige Laien erkennbar, ein schnelles 5G-Netz mit den in den Baugesuchen für adaptives 5G deklarierten abgestrahlten lächerlich tiefen Leistungen gar nicht mehr funktionieren kann. Es kann ja nicht sein, dass 5G mit 10mal weniger Sendeleistung als 3G oder 4G, 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit übertragen kann.
Sämtliche Gerichtshöfe der Schweiz versuchten diesen Schwindel während der letzten 2 ½ Jahre krampfhaft zu decken, bis kritische Ingenieure den Nachweis lieferten, dass adaptive 5G-Antennen unterhalb 10% ihrer maximal möglichen Sendeleistung unbrauchbar werden. Im Falle einer typischen Eingangsleistung von 200Watt und einem typischen  Antennengewinn von Faktor 125 (21dB) beträgt demnach die maximal möglich abgestrahlte Leistung 25’000Watt ERP. Das heisst, unterhalb 2500Watt ERP funktioniert eine typische adaptive Antenne nicht mehr. Und mit den in den Baugesuchen deklarierten 100 bis 400Watt ERP erst recht nicht mehr!
Als der erste Fall von massiv zu tief deklarierter 5G-Sendeleistung beim Bundesgericht eingereicht wurde, begann es für die Mobilflunker langsam brenzlig zu werden.
Denn absichtlich falsch gemachte Angaben in Baugesuchsunterlagen, zwecks Erschleichens einer Baubewilligung, sind in einigen Kantonen ein strafbares Delikt. Der Kanton Bern müsste, laut Bernischem Baugesetz Art.50 Abs.2, solches mit Bussen bis Fr. 40’000 bestrafen. Das sind längst keine Kavaliersdelikte mehr, sondern schwer strafbare Taten.

Dieser Tatbestand musste dringend legalisiert werden
Am 17. Dezember dieses Jahres setzte der Bundesrat in Anhang 1 der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) eine neue, ominöse Ziffer 63 ein, mittels welcher die Falschangaben zu den Sendeleistungen in den Baugesuchsunterlagen mittels eines dubiosen Korrekturfaktors legalisiert werden.
Es wird behauptet, durch die im Millisekunden-Takt wild in einem 120°-Kreissektor herumtanzenden Strahlenkeulen (Datenbeams) würde die Gesamtbelastung im bestrahlten Sektor reduziert. Deshalb dürfe die Sendeleistung im Standortdatenblatt zwecks Erteilung der Baubewilligung, je nach Anzahl der rotierenden Beams, um Faktor 2.5 bis 10, tiefer als effektiv benötigt, deklariert werden. Es seien ja nie alle Beams mit voller Leistung im Einsatz.
Bei über 1000 Endgeräten (Handys, PC’s, Router usw.) in einem 120°-Kreissektor, die im Millisekunden-Takt, so viele wie möglich gleichzeitig, angeschossen werden, ist das natürlich ein schlechter Scherz. Da bleibt keine Ritze mehr im Dunkeln! Da ist rein nix mehr von Reduktion! Im Gegenteil, es wird gesamthaft gesehen eine massiv höhere Strahlung erzeugt als bei 3G und 4G. Bei typischen Sendeleistungen von total 3000Watt ERP für 3G plus 4G zusammen, kommen nochmals 2500 bis maximal 25’000Watt ERP für adaptives 5G hinzu. Typisch nicht weniger als 4000Watt ERP.
Das ist nur die Kurzfassung. Näheres dazu ist zu erfahren unter: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2022/08/Faktenblatt-2022-1.pdf

Märchen Nr.5:
«Der Stromverbrauch für Mobilfunk-Sendeanlagen sinkt.»
Und unser Kommentar dazu:
Nach den soeben nachgewiesenen typischen Sendeleistungen für eine typische Mobilfunk-Antennenanlage, das heisst, typisch 3000Watt ERP für 3G und 4 G zusammengerechnet, plus nochmals durchschnittlich 4000Watt ERP für adaptives 5G, mutet einem die Behauptung, es werde da noch Strom gespart, schon ziemlich tragisch an. Zudem liegt in Mobilfunk-Basisstationen der höchste Stromverbrauch nicht bei den Funkanlagen sondern bei der Klimatisierung, das heisst bei der Heizung oder der Kühlung der Apparateschränke oder des Stationshäuschens. Kommt bei einer Basisstation 5G hinzu, wird automatisch ein weiteres Klimagerät benötigt.

Märchen Nr.6:
«In der Schweiz haben wir gegenüber dem Ausland 10mal strengere Grenzwerte.»
Und unser Kommentar dazu:
Das mit dem 10 mal tieferen Schweizer Anlagegrenzwert als dem ausländischen Immissionsgrenzwert gehört wohl zu den grössten Schwindeleien, welche der Schweizer Bevölkerung je aufgetischt wurden.
Die 42-61V/m (Volt pro Meter) des Immissionsgrenzwertes, je nach verwendeten Funkfrequenzen, wie dieser praktisch in allen Staaten gehandhabt wird, sind ein reiner Sicherheitsabstand, innerhalb welchem sich nie ein Mensch aufhalten darf, ansonsten sich sein Körper, oder Teile davon, innerhalb von 6Minuten von 37 auf 38 Grad C aufheizen können. Dieser Wert wird je nach Sendeleistung der Anlage bei 4-8m vor und 2-4m unterhalb des Antennenkörpers erreicht. Da wohnt niemand!
Die 5V/m des Anlage-Grenzwertes dagegen, sind ein Wert für Daueraufenthalt von Menschen, welche sich dort während 24 Stunden am Tag während 365Tagen im Jahr aufhalten müssen, weil sie da wohnen oder arbeiten. Das ist sowohl technisch wie biologisch etwas ganz anders und kann schon allein von der Bestrahlungsdauer her gar nicht verglichen werden.
Allen seriösen Messtechnikern wohlbekannt ist ferner, dass diese Werte im Ausland infolge Distanz und Abweichung zur Senderichtung (und unterhalb von Antennen auch noch in Folge der Gebäudedämpfung) automatisch auf 10% zurückgehen. Das sind physikalische Gesetze, die sich auch im Ausland ganz von selbst, ohne gesetzliche Regelung ergeben.
Ausser neu im adaptiven 5G-Modus bei MIMO und vor allem beim Beamforming. Hier entfällt die Dämpfung aus der Abweichung zur Senderichtung, sowohl horizontal wie vertikal. Und auch Unbeteiligte erhalten die volle Ladung, auch bei grossen Distanzen, jeweils mitten ins Gesicht.
Kommt noch hinzu, dass der Anlage Grenzwert nur von jeder Anlage, die in einen Ort empfindlicher Nutzung hineinstrahlt, für sich allein eingehalten werden muss. Eine Kumulation verschiedener Anlagen in Sichtweite zu verschiedenen Sendeanlagen ist nicht erlaubt. Als Orte empfindlicher Nutzung (OMEN) gelten lediglich Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Krankenzimmer und ständige Innenraum-Arbeitsplätze welche während mindestens 800 Stunden im Jahr oder 2.5 Stunden am Tag besetzt sind. Aussen-Arbeitsplätze gelten dabei explizit nicht als OMEN.

Märchen Nr.7:
«Die Digitalisierung ist unverzichtbar.»
Und unser Kommentar dazu:
Digitalisieren heisst automatisieren und automatisieren bedeutet nichts Anderes als Arbeitskräfte einsparen.
Wäre das nicht so, hätten die Wirtschafts- und Industrievertreter in den Parlamenten und Regierungen nicht das geringste Interesse an der Digitalisierung. Denn Arbeitskräfte sind mit Abstand der grösste Kostenfaktor in jeder Produktion oder Dienstleistung. Jeder in der Digitalisierung neu geschaffene Arbeitsplatz muss längerfristig einmal mindestens 10 bisherige Arbeitskräfte wegrationalisieren, ansonsten dieser Digitalisierer gar nicht erst eingestellt wird. Das wird so weit führen, dass am Schluss dieser Kette infolge selbstlernender Software auch noch die Digitalisierer überflüssig werden. Benötigt wird dann lediglich noch ein Heer von Polizisten um die Millionen von Arbeitslosen im Schach zu halten.

Nachwort:
Warnung für Einsprechende gegen Mobilfunk-Sendeanlagen:
Kein Projekt ist identisch mit einem anderen. Die in diesem Artikel erwähnten Messwerte können erheblich voneinander abweichen und müssen für jedes Projekt entsprechend angepasst werden. Deshalb aufgepasst bei voreilig eingereichten Mustereinsprachen!

Von Hans-U. Jakob

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