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WIMAX-Pilotversuch gerichtlich gestoppt

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Im Kampf gegen eine neuartige, zusätzliche elektromagnetische Verseuchung des Schweizer Luftraumes hat Gigaherz soeben ein wegweisendes Gerichtsurteil erstritten.

Ein wahres Feuerwerk zum ersten August
(Schweizer Nationalfeiertag)



von Hans-U. Jakob, 31.7.07

Mit der sogenannten WIMAX-Technologie sollte das Land nochmals mit je 120 Sendemasten pro Konzessionär, das heisst mit insgesamt mindestens 360 zusätzlichen Masten bestückt werden.  Dies, um den drahtlosen Internetzugang auch in entlegenen Gebieten, das sogenannte Sennhütten-Internet, zu ermöglichen. 

Damit wollte sich die Swisscom umfangreiche Nachrüstungsarbeiten für die Breitbandübertragung in ihrem Kabelnetz ersparen und statt dessen alles durch die Alpenluft schicken.

Dabei hätte jede Basisstation mindestens 330 Quadrat- kilometer abdecken müssen.

Um sich und ihren Mitbewerbern langwierige Baube- willigungsverfahren zu ersparen, die in der Land- wirtschaftszone ohnehin aussichtslos gewesen wären, versuchte man jetzt in Boltigen im Simmenthal eine Versuchsanlage zu realisieren, deren Sendeleistung auf dem Papier offiziell unter 6 Watt ERP lag.  Dies weil Anlagen unter 6 Watt ERP laut NIS-Verordnung kein öffentliches Baubewilligungsverfahren erfordern.   Das Dumme an der Sache ist nur, dass sich mit weniger als 6Watt ERP Gesamtleistung bei weitem keine 330 Quadratkilometer abdecken lassen.

Präjudizfall wird verhindert

Diese angeblichen weniger als 6 Watt ERP nahm Gigaherz zum Anlass gegen den Pilotversuch von Boltigen im Simmenthal Baubeschwerde zu führen.  Denn wenn so etwas einmal durchgehen würde, hätte man einen Präjudizfall und alle Konzessionäre müssten künftig für den Bau ihrer je 120 Basisstationen lediglich ein Meldeformular abgeben und bei der Sendeleistung weniger als 6 Watt ERP eintragen.  Fertig!  Nachmessen können die Schutzorganisationen ja nichts, weil deren Messgeräte sich (noch) nicht für diese Frequenzbereiche eignen.

Bei der ersten Instanz, das heisst auf Stufe Gemeinde und Regierungsstatthalter wurden wir mehr oder weniger ausgelacht.  Erstens kämen wir nicht von hier und seien gar nicht beschwerdeberechtigt und zweitens glaube man der Swisscom einfach blindlings.  Mit dem Versuch dürfe deshalb sofort begonnen werden.

Der selben Meinung war auch die zweite Instanz, das heisst die Bernische Bau,- Verkehrs- und Energiedirektion.   Mit dem Versuch dürfe bedenkenlos weitergefahren werden.

Ganz anderer Meinung dagegen ist nun das Bernische Verwaltungsgericht.  Erstens sei Gigaherz sehr wohl als Umweltschutzorganisation auf dem Gebiet nichtionisierender Strahlung zu betrachten (Danke schön!) und daher zur Beschwerde legitimiert und Zweitens dürfe eine Anlage  weder gebaut noch betrieben werden, solange dagegen berechtigte Beschwerde geführt werde.   Der Sendebetrieb sei unverzüglich einzustellen.

Die Bernische Baudirektion wird ferner gerügt, dass sie Gigaherz nur 10 Tage Frist gesetzt hat, um das Verfahren an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen, obschon eine Frist von 30 Tagen gesetzeskonform gewesen wäre.   

Die Vorinstanzen, das heisst der Regierungsstatthalter und die Baudirektion müssen nun bei Null beginnen und zuerst abklären, ob die deklarierten 5 Watt ERP genügen, um 330 Quadratkilometer abzudecken und ob künftige WIMAX-Anlagen einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren unterworfen werden müssen oder nicht.   Wir sind natürlich gespannt, wie sie das bewerkstelligen wollen, denn an das Bundesamt für Kommunikation können sie sich nicht mehr wenden, weil man dort unterdessen bereits eine weitere WIMAX-Konzession für 5.8 Millionen verkauft hat und deshalb als Partei und nicht mehr als neutral gilt.   Im Verwaltungsgerichtsurteil sind bereits entsprechende Hinweise zu finden.

Wir sind ebenfalls gespannt, wie die 2 weiteren Konzessionäre reagieren werden, welche 4.85 resp. 5.8 Millionen sfr. vorerst einmal in den Sand gesetzt haben.

Werden auch Sie Mitglied bei Gigaherz, die nennen sich nicht bloss Umweltorganisation, sondern sind tatsächlich  eine.

 

 

Von Hans-U. Jakob

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