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Schweizer Luftraum soll erneut verschachert werden

Die Verseuchung des Schweizer Luftraumes mit BAW resp. WIMAX soll durchgezwängt werden. Obschon sich bisher niemand dafür interessiert hat, wollen das Bundesamt für Kommunikation und die Eidg. Kommunikationskommission ComCom jetzt einen erneuten Versuch starten, die 2 liegen gebliebenen Konzessionen per Auktion zu versteigern.
Das Mindesgebot um uns verstrahlen zu dürfen, soll 5.8 resp. 4.85Millonen betragen. Die Verantwortlichen haben aus dem landesweiten Protest und der Einsprachenflut gegen den Antennenwald nichts gelernt.

Hans-U. Jakob, 7.12.06

Was soll mit BWA resp. WIMAX möglich werden?
Anbieter ohne eigenes Kabelnetz sollen die Möglichkeit erhalten, Kunden einen eigenen direkten breitbandigen Zugang zum Internet über einen drahtlosen Anschluss (per Funk) anzubieten oder W-LAN Hotspots von Geschäftskunden über einen drahtlosen Anschluss (per Funk) anzuspeisen.

Die neuen Konzessionen sollen im Frequenzbereich von 3.41 – 3.6 Gigahertz – also bereits im Radarbereich – erteilt werden. Vorgesehen sind Punkt- zu Mehrpunktverbindungen. Das heisst, dass eine Basisstation (Grossantenne) gleichzeitig zahlreiche Endgeräte (Kleinantennen) bedient, und zwar bidirektional. Das bedeute: der Datenfluss läuft sowohl von der Gross- zu der Kleinantenne, wie umgekehrt.

Vorgesehen seien auch sogenannt nomadische Dienste, das heisst, dass überall im Land mit einem portablen Computer und einer portablen Kleinantenne mit dem System kommuniziert werden kann.

Die Konzessionäre müssen sich verpflichten, bis Ende 2009 mindestens je 120 sehr leistungsstarke Basisstationen (Grossantennen), über das ganze Land verstreut, zu errichten. Bedenkt man, dass zu jeder Basisstation (Grossantenne) noch mindestens 1000 Endgeräte (mit Kleinantennen) hinzukommen, ergibt das einen Zuwachs im Schweizer Antennenwald von mindestens 120’000 bewilligungspflichtigen Antennen von über 6Watt ERP pro Konzessionär.

Die Neuausschreibung von 2 liegen gebliebenen Konzessionen für den drahtlosen Breitbandanschluss erfolgte am 05.12.2006
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eröffnete im Auftrag der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) die Ausschreibung von 2 landesweiten Konzessionen für den drahtlosen Breitbandanschluss (Broadband Wireless Access BWA). Bei einer ausreichenden Anzahl Bewerber werden die Konzessionen mittels Auktion vergeben.

Die Bewerber für eine BWA-Konzession haben anschliessend erneut bis am 9. Februar 2007 Zeit, ihre Bewerbungsunterlagen zusammen mit einem Gebot einzureichen. Das BAKOM wird danach überprüfen, welche Bewerber die Voraussetzungen für die Erteilung einer Konzession erfüllen. Die Konzessionsvergabe erfolgt mittels Auktion, wenn für eine Konzession mindestens 2 gültige Eingaben vorliegen.

Für die ausgeschriebenen Konzessionen kann sich grundsätzlich jedes Unternehmen alleine oder im Rahmen eines Konsortiums bewerben, wenn es die allgemeinen Konzessionsvoraussetzungen erfüllt. Allerdings darf jede Bewerberin nur eine Konzession erwerben.

Es ist nicht so, dass Gigaherz diesem Treiben tatenlos zuschaut

Bereits Anfangs März 2006 reichte die landesweit tätige Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener beim Bundesgericht in Lausanne eine Verwaltungsbeschwerde in Sachen Ausschreibung und Erteilung von Funkkonzessionen für die sogenannte Erbringung von Fernmeldediensten über den drahtlosen Breitbandanschluss (Broadband Wireless Access,) BAW in der Schweiz gegen die Eidg. Kommunikationskommission COMCOM und gegen das Bundesamt für Kommunikation BAKOM ein.

Beantragt wurde:
Der COMCOM und dem BAKOM sei die Vergabe von weiteren Konzessionen für BWA resp. WIMAX zu untersagen.

Die Begründung lautete (stark gekürzt):

Nochmals 360’000 Kleinantennen welche der NISV und somit der Bewilligungspflicht zu unterstellen wären. Das würde zu einem völligen Zusammenbruch der Verwaltung und der Gerichtsinstanzen führen.

Gesundheitliche Gefahren
Wir legten ein Sammlung von Studienergebnissen in Form von Abstracts bei.

Strafrechtliche Aspekte:
Vom Bundesgericht zu prüfen war, ob unter der gegebenen Datenlage mit dem Betrieb eines BAW- resp. WIMAX-Netzes bereits der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt wäre.

Vom Bundesgericht zu prüfen war ferner auch der Aspekt
-des Amtsmissbrauchs
-der Gebührenüberforderung und
-der ungetreuen Geschäftsführung durch die ComCom und das BAKOM, Art. 312 bis 314 StgB

Konflikt mit dem Raumplanungsgesetz
Die 360 BAW- resp. WIMAX Grossantennenanlagen müssen aus technischen Gründen, d.h infolge der erforderlichen Reichweiten mit Sichtverbindung zu den Endgeräten (Kleinantennen), ausschliesslich ausserhalb der Bauzonen, möglichst in erhöhten Lagen auf markanten Hügeln und Bergen, errichtet werden. Da es sich hier um industriell-gewerbliche Bauten zu kommerziellen Zwecken handelt, gibt es unüberbrückbare Diskrepanzen zum Raumplanungsgesetz.

Die fehlende staatliche Regulierung
Für BAW resp. WIMAX gibt es weder eine Vollzugs- noch eine Messempfehlung des BAFU resp. des METAS.

Die fehlende Messbarkeit.
Es besteht ein ähnliches Schlammassel wie bei UMTS mit Ungenauigkeit von Faktor 3.6

Breitbanddienste können ebensogut über bestehende Kabelnetze angeboten werden.

Volkswirtschaftlicher Unsinn:
Um einerseits mit Funkstrecken Erstellungs- und Unterhaltskosten zu sparen, generiert man auf der anderen Seite Tausende von Strahlenopfern und Hunderte von Arbeitslosen, für welche dann wieder die Allgemeinheit aufkommen muss.

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Die ausführliche Beschwerde und das abschlägige Urteil des Bundesgerichtes, in ein für Otto Normalbürger verständliches Deutsch übersetzt, finden Sie unter:

Bundesgericht gibt weitere 1000 Elektrosensible provisorisch zum Abschuss frei (unter Recht oder Unrecht)

Die neue Bremsbeläge sind bereits montiert
Zu dem geplanten Ausbau dürfte es trotz Bundesgerichtsurteil nicht so rasch kommen. Gigaherz wird in erster Linie die je 120 leistungsstarken Grossantennen bekämpfen, die jeder Konzessionär bis Ende 2009 erstellen muss, um ein Wi-Max-Netz überhaupt betreiben zu können und um die Konzessionsbestimmungen einzuhalten. Weil diese Antennen aus technischen Gründen (Sichtverbindung) vorwiegend in erhöhter Lage ausserhalb des Baugebietes aufgestellt werden sollen, haben wir weitaus bessere rechtliche Verhinderungsmöglichkeiten als bei GSM und UMTS. Wir rechnen mit Chancen von über 90%. Und dass wir diese Möglichkeiten mit all unseren Kräften bis ins letzte Detail ausschöpfen werden, möge sich bereits jetzt jeder Auktionsteilnehmer sehr gut merken und sich fragen, ob er die für die Auktion vorgesehenen Millionen nicht intelligenter investieren sollte. Eine Inbetriebnahme der Wi-Max-Netze bis Ende 2009 kann sich schon jetzt jeder abschminken.

Von Hans-U. Jakob

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