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Weiteres Hirntumor-Gerichtsurteil in Italien

von Hans-U. Jakob, Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 22.4.2017

Das Tribunale di Ivrea (I) hat Rberto Romeo eine Invalidenrente von 23% oder monatlich 500 Euro zugesprochen. Romeo hatte sich nach 15 Jahren, während diesen er täglich drei bis vier Stunden beruflich mit dem Handy telefonieren musste, hinter dem rechten Ohr einen Hirntumor zugezogen.
Zusammen mit dem Tumor musste ihm auch der Hörnerv im rechten Ohr entfernt werden. Was Taubheit auf einem Ohr und nach italienischem Recht eine Invalidität von 23% bedeutet.


Bild oben: Tribunale di Ivrea (Italien)

Die Richter im Tribunale di Ivrea konnten einen kausalen Zusammenhang mit dem exzessiven, beruflich bedingten Handygebrauch während 15 Jahren nicht ausschliessen, obschon sie auch einige bekannte «wissenschaftliche» Gegenstudien berücksichtigten.
Als Sachverständiger wurde auch Dr. Angelo Levis beigezogen, welcher bereits im November 2012 vor dem obersten italienischen Gerichtshof für den Kläger Marcolini Innocente eine Invalidenrente von 80% herausgeholt hatte.

Nicht der erste Fall

Marcolini erlitt seinerzeit durch tägliches berufliches Handy-telefonieren während 5 Stunden in den Jahren von 1991 bis 2002 ebenfalls einen Hirntumor mit noch weit gravierenden bleibenden Schäden, wie Verlust der Sehschärfe um 3-4 Dioptrien, Lähmung der befallenen Gesichtshälfte und Störungen des Geruchs- und Geschmacksinnes sowie Gleichgewichtsstörungen.
Siehe https://www.gigaherz.ch/richtungsweisendes-hirntumor-urteil-aus-rom/
Womit klargestellt ist, dass Robert Romeo überhaupt nicht der erste gerichtlich festgestellte Hirntumorfall durch exzessives Handy-telefonieren ist, wie am 21.April verschiedene, sonst seröse Tageszeitungen wie etwa die NZZ oder der Tages-Anzeiger in grosser Aufmachung berichteten. Wie es scheint haben die Journalisten nach nicht einmal 5 Jahren bereits einen Gedächtnisverlust zu verzeichnen und es sei ihnen dringend empfohlen ihren Handygebrauch gewaltig einzuschränken.

Der Gerichtsgutachter Dr. Angelo Levis war übrigens einer der Hauptreferenten am 9.Nationalen Elektrosmog-Kongress vom 20. April 2013 in Bern, anlässlich welchem er den Gerichtsfall Marcolini Innocente ausführlich beschrieb. Siehe: https://www.gigaherz.ch/bericht-zum-9-nationalen-elektrosmog-kongress/

Dr. Angelo Levis stützte sich weitgehend auf die Arbeiten des Onkologie-Professors Lennart Hardell. Dr. Lennart Hardell ist Professor der Onkologie am Hospital der Universität Örebro, Schweden. Einen Großteil seiner Arbeit widmet Hardell der Erforschung von Risikofaktoren für Krebs. Seit einer Reihe von Jahren untersucht er mit seiner Arbeitsgruppe insbesondere den Einfluss der Strahlung von Mobil- und Schnurlostelefonen auf die Entstehung von Hirntumoren. Hardells Studien haben auch die Entscheidung der IARC, elektromagnetische Strahlung als möglicherweise krebserregend für den Menschen einzustufen, massgeblich beeinflusst.
ÜBER Hardells Arbeiten gibt es hier einen interessanten, äusserst lesenswerten Artilel von Prof. Dr. Franz Adlkofer. https://www.gigaherz.ch/neue-forschungsberichte-bestaetigen-den-anstieg-des-hirntumorrisikos-durch-mobilfunkstrahlung/

Der Witz des Tages
Zum Witz des Tages liess sich das österreichische, von den Mobilfunkkonzernen gesponserte Forom Mobile Kommunikation (FMK) hinreissen indem dort tatsächlich behauptet wurde: Zitat: «Schon im Jahr 2012 wurde im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Verfahrens einem Kläger eine Rente zugesprochen, der behauptete, wegen der Nutzung von Mobiltelefonen teilweise arbeitsunfähig zu sein. Das Gericht hatte letztinstanzlich nicht über die Ursache, sondern lediglich über den Grad der Arbeitsunfähigkeit zu entscheiden.» Ende Zitat.

Ein Zerrbild der Realität
Die beiden Fälle Romeo in Innocente ergeben für die Öffentlichkeit ein völlig verzerrtes Bild. Allein in den Schweizer Kantons- und Universitätsspitälern werden jährlich hunderte von Hirntumoren operativ entfernt, ohne nach deren Ursache zu forschen, geschweige denn irgendwelche Schadenersatzforderungen zu stellen. 620 sind es zur Zeit pro Jahr ohne die Gutartigen mitzuzählen.
Bei unserem völlig mobilfunklastigen, wirtschaftsfreundlichen Bundesgericht, gestützt von den hinterhältigen Bundesämtern BAFU und BAG, gepaart mit einem völlig klägerfeindlichen Prozessrecht, ist das Prozessrisiko in der Schweiz für gesundheitlich auf einem Tiefpunkt angelangte Patienten (noch) viel zu hoch und schlicht unzumutbar. Gigaherz arbeitet daran.

Von Hans-U. Jakob

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