News

Richtungsweisendes Hirntumor-Urteil aus Rom

Kommt nach der Energiewende nun die Handywende?

Von Hans-U. Jakob

Montag, 21.10.2012

Oberster Italienischer Gerichtshof in Rom  bestätigt das Urteil der Vorinstanz:

Die Versicherungsgesellschaft  INAIL muss dem ehemaligen Manager Marcolini Innocente rückwirkend eine Invalidenrente von 80% ausrichten und sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig und endgültig. Es kann, weil letztinstanzlich, nicht mehr angefochten werden. Die Meldung verbreitete sich in Windeseile über das Wochenende über den ganzen Globus und wurde in allen schweizerischen Tageszeitungen sowie in den Schweizer TV- und Radionachrichten erwähnt.




Justizpalast_Ponte_Umberto.jpg<<<Bild links: Justizpalast mit Ponte Umberto in Rom

Sehen Sie bitte dazu auch noch unsere Kurzmeldung von Samstag, den 20.Oktober 2012 mit dem Link /handy-ist-schuld-an-hirntumor/

Marcolini Innocente hatte von 1991 bis 2002 bei der Firma Sangiacoma SpA eine geschäftsführende Tätigkeit ausgeübt bei welcher er gezwungen war, während 5-6 Stunden am Tag sowohl ein Schnurlostelefon als auch ein Mobiltelefon zu benützen.

Eine durchgeführte Magnetresonanzuntersuchung ergab die Diagnose „Neurinom des Ganglons Gasseri“

eines gutartigen Tumors welcher die Hirnnerven, vor allem den Hörnerv befällt.

Marcolini ist Rechtshänder und hielt das Telefon stets mit dem linken Arm am linken, von der Krankheit befallenen Ohr um die Rechte zum Schreiben von Notizen frei zu haben.

Der Patient unterzog sich in der Folge im November 2002 einem neurochirurgischen Eingriff in der Klinik St. Anna in Luzern (Schweiz). Nach der Operation blieben schwere Folgen zurück, wie Verlust der Sehschärfe um 3-4 Dioptrien, Lähmungen in der befallenen Gesichtshälfte, mit Störungen des Geruchs-, Geschmacks, und Gleichgewichtssinnes und zeitweilige starke Schmerzen von 5-6 Punkten auf einer Skala von 1-10. (1=Schmerzfrei, 10=schlimmster vorstellbarer schmerz)

Die Versicherungsgesellschaft INAIL bediente sich des obligaten Spruches in solchen Fällen (wer kennt diesen nicht bereits zur Genüge!), dass es keine zuverlässigen Studien gebe, um die Schädlichkeit elektromagnetischer Wellen nachzuweisen.

Da war bereits die Vorinstanz, das Gericht in Brescia im Dezember 2009 ganz anderer Meinung. Dieses Urteil mit folgender, nachstehender Begründung wurde nun vom obersten italienischen Gerichtshof bestätigt.

Die Expositionsdauer von 10 Jahren sei ein sehr relevantes Bewertungskriterium und ergebe ein relatives Risiko von 2.9 und sei als signifikant zu betrachten. (2.9=2.9mal höher als handylos)

Die Folgen der Pathologie habe zu einer Behinderung geführt, deren Ausmass 80% betrage.

Der Gerichtshof von Brescia bezog sich im Dezember 2009 unter Anderem auch auf die Studien des Schwedischen Onkologieprofessors Lennart Hardell und seiner Arbeitsgruppe, welche zwischen 2005 und 2009 durchgeführt wurden. Das Gericht folgte im Weiteren auch den Ausführungen des Gerichtssachverständigen Dr. Grasso welcher abschliessend darlegte, das Merkmal hoher Wahrscheinlichkeit sei genügend untermauert, um den vom Gesetz geforderten Zusammenhang zu belegen.

Wen wundert es da noch, dass sich im berüchtigten Mobbing Forum der vereinten europäischen Mobilfunkbetreiber in München, die Welt Nr.1 im Mobben von mobilfunkkritischen Wissenschaftlern, Alexander Lerchl, Dozent in Zoologie an der privaten Jacobs-Universität in Bremen, bereits mit Fälschungsvorwürfen gegen Hardell gemeldet hat.

Prof. Dr. Lerchl sieht sich einmal mehr von Fälschern umzingelt. Selbst nachdem 2 unabhängige Untersuchungskommissionen, Lerchls Fälschungsvorwürfe gegen Mitarbeitende an der Reflex-Studie nicht bestätigen konnten, redet der offensichtlich verwirrte Mann, 2 Jahre später immer noch von einem Fälschungsskandal. Mehr noch. Kürzlich wollte er einen neuen Fälschungsvorwurf gegen Prof. Dr. Dr. Ing. Andras Varga wegen eines neu aufgelegten Buches landen, musste sich aber dann sagen lassen, dass Varga bereits über 4 Jahre tot sei. Peinlich!

Nun hat er in der Person des Onkologieprofessors. Dr. med. Lennart Hardell offenbar ein neues Opfer für seine Mobbing-Attacken gefunden. Lerchl wirft Hardell vor, zu verblindende (anonyme) Fragebögen zu Dioxin selber an Patienten verschickt und zurückerhalten zu haben. Das Dumme an der Sache ist nur, dass sich Hardell zur Zeit als diese Dinge geschehen sein sollen, beruflich in den USA befand. Peinlich, peinlich!

Dazu gibt es weitere Lerchl-Müsterchen: Er bezeichnete den Verein Gigaherz etwa schon als Terrororganisation wie Alkaida und erst kürzlich schlug er öffentlich vor, dessen Präsidenten in den fürsorgerischen Freiheitsentzug zu schicken. Beim Gemeinderat von  Schwarzenburg, am Wohnsitz des Vereinspräsidenten, wartet man indessen gespannt auf Lerchls schriftliches Begehren. Schade, dass diese Cabaret-Nummer immer noch auf sich warten lässt.

Das Urteil von Brescia aus dem Jahre 2009, welches nun vom obersten italienischen Gerichtshof bestätigt wurde, finden Sie in voller Länge ins Deutsche übersetzt auf der Webseite von Diagnose-Funk unter

http://www.diagnose-funk.org/downloads/urteil-marcolini-ubersetzung.pdf

Der Mut der italienischen Richter, die sich nicht davor scheuen, auch Mafia- und mafiaähnliche Organisationen vorzuknöpfen und dabei bekannterweise im Namen der Gerechtigkeit auch schon um ihr Leben gekommen sind, ist bewundernswert.

Ein weiteres bewundernswertes Urteil aus Italien finden Sie unter /16-jahre-zuchthaus-fuer-asbestkoenig/ 16 Jahre Zuchthaus für Asbestkönig

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet