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Neuer Skandal-Bericht zum QS-System

Ende Mai 08 ist der vom Bundesgericht auf Ende Dezember 07 verlangte Bericht zur Brauchbarkeit des QS-Systems endlich erschienen und kann auf http://www.umwelt-schweiz.ch/elektrosmog heruntergeladen werden.  40 Seiten pdf.  Die QS-Systeme sind laut vorliegendem Bericht nicht nur ungenügend, sondern unbrauchbar.

Verbot.JPGHans-U. Jakob, 12.6.08

Der Bericht wurde von den Erfindern des Systems BAFU, BAKOM, BECO und den Lufthygieneämtern Basel und Zug verfasst und hat deshalb den Status einer reinen Parteibehauptung.

Die ausgewerteten Daten stammen von 21 Kantonalen Umweltschutzämtern.  Nicht mitgemacht haben die Kantone FR, GE, GL, JU und VD.

Unterlassene Frage- und Untersuchungspflicht

Bis dato haben sämtliche Gerichtsinstanzen der Schweiz den Einsprechern und Beschwerdeführern einen Augenschein bei den Kantonalen Umweltschutzämtern und in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber verweigert.  Was einer Verweigerung des rechtlichen Gehörs und einer unterlassenen richterlichen Untersuchungs- und Fragepflicht gleichkommt.

Beim Studium des zitierten Berichtes wird sofort klar, warum die Gerichte von einem Augenschein nichts wissen wollten, beharrten sie doch stets auf dem Standpunkt, die Kantonalen Umweltschutzämter hätten Onlinezugriff auf Datenbanken des BAKOM, welche eine lückenlose, durch Mobilfunkbetreiber unbemerkte Kontrolle ermöglichen würde.

Der Bericht bestätigt nun eindrücklich, dass diese Darstellung ins Reich der Phantasie gehört. Die BAKOM-Datenbanken sind, wie stets von Gigaherz dargestellt, rein statische, das heisst 14-täglich von Hand nachgeführte Datenbanken über Sollwerte, die mit den tatsächlichen in den Steuerzentralen im Land draussen gefahrenen Istwerten nicht das Geringste zu tun haben.

Weiter wird im Bericht bestätigt, dass Kantonale Umweltfachstellen keinerlei Online-Zugriff auf die Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber haben und deren Kontrolle des QS-Systems nur durch persönliche Besuche in diesen Zentralen wahrgenommen werden könne und dass diese Besuche nur nach Voranmeldung erfolgen können.

Diese Fakten entsprechen exakt dem, was Gigaherz stets kommuniziert hat, von sämtlichen Gerichtshöfen der Schweiz jedoch ignoriert bis geleugnet wurde.


Warnung.JPGKeine Garantie für die Bevölkerung


Das QS verdient den Namen Qualitätssicherungssystem nach wie vor nicht und vermag die Bevölkerung  nicht vor Ueberschreitung der Grenzwerte und vor allem nicht vor Ueberschreitung der in den Standortdatenblättern deklarierten Sendeparameter zu schützen.

Untersucht für den vorliegenden Bericht wurden während eines Jahres von 21 Kantonalen Umweltschutzämtern der Schweiz nur gerade 376 Mobilfunk-Sendeanlage.

Das wären bei einem im Bericht behaupteten Gesamtbestand von 10‘128 Anlagen, gerade 3.7%.   Bei den Gigaherz vorliegenden Beständen von 26’000Anlagen wären es gerade mal 1.6% .

Sei dem wie es wolle die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mobilfunkbetreiber beim absichtlichen Mogeln erwischt wird, reicht von äusserst gering bis Null.

Zufallstreffer?

Die angetroffenen Misstände können daher eher als Zufallstreffer betrachtet werden.

Von den 376 besuchten Stationen hielten 25% die in den Standortdatenblättern deklarierten Sendeparameter nicht ein.  Das heisst, die Programmierung der Alarmpunkte war falsch. Die Anwohner von Sendeanlagen haben jedoch nicht nur ein Anrecht auf eingehaltene Grenzwerte, sondern auf das, was ihnen in den Baueingaben (Standortdatenblättern) als Maximum versprochen wurde.

Von den 376 besuchten Stationen waren 8% oder 30 Stationen dermassen falsch eingestellt, dass ein vom QS-System unbemerktes Ueberfahren der Grenzwerte möglich gewesen wäre.

21% der entdeckten Falscheinstellungen wurden nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 24 Stunden behoben.

Keine Funktionskontrollen

Die 376 besuchten Anlagen wurden nur gerade auf ihre eingestellten Sollwert-Parameter, jedoch nicht auf ein Funktionieren der Alarmmeldung hin kontrolliert.

Ob ein Alarm bei bewusster oder unbewusster Uebersteuerung eines Prameters wirklich anspricht, wurde nur gerade bei jedem Betreiber 1 mal kontrolliert.

Das heisst, Funktionskontrollen wurden nur bei 4 von insgesamt 10‘000, ev. sogar 26‘000Anlagen durchgeführt.

Die Kontrolle des Ansprechens von Alarmen gehört jedoch zur grundlegendsten Pflicht jedes Software-Ingenieurs.  Wenn dies, wie hier, nur gerade bei 4 von 10’000 Anlagen durchgespielt wurde, muss von einer absoluten Liederlichkeit gesprochen werden.   Dass dieses Durchspielen von Alarmen auch von den sogenannten Audit-Firmen nicht vollzogen wurde, kann aus dem lächerlich kleinen Zeitaufwand dieser Firmen geschlossen werden.

Kabeldämpfungen nicht einbezogen

Die 376 besuchten Anlagen wurden laut Bericht weder die Kabeldämpfungen nachgemessen, noch wurde kontrolliert, ob tatsächlich die in den Standortdatenblättern deklarierte Hardware (Antennenkörper) installiert waren.

Gerade bei in der Software falsch eingetragenen Kabeldämpfungen können gravierende Fehler zu Ungunsten der Anwohner entstehen.  Das heisst, es wird ein Nicht-Ansprechen eines Uebersteuerungs-Alarms zum vorne herein einfach in Kauf genommen.

FAZIT:

Der vorliegende Bericht zeigt auf, dass die Vorgaben des Bundesgerichtes an das QS-System bei Weitem nicht erfüllt werden.   Weitere Baubewilligungen können unter solchen Umständen  nicht mehr erteilt werden.

Das Bundesgericht bemerkte einst dazu: „Sollten sich die QS-Systeme auch nach allfälligen Verbesserungen und Ergänzungen als ungenügend erweisen, müsste wieder auf die Begrenzung der Sendeleistungen und Senderichtungen durch bauliche Vorkehrungen zurückgekommen werden.“

Die QS-Systeme sind laut vorliegendem BAFU-Bericht nicht nur ungenügend, sondern völlig unbrauchbar.

Die Vorgeschichte und weitere Erklärungen zu diesem Artikel finden Sie unter: /qualitaetssicherungssystem-endgueltig-geplatzt/

Von Hans-U. Jakob

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