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Luzern: Weitere Fakten zur Abstimmung vom 5. Juni

Luzernerinnen und Luzerner! Stimmen Sie JA bei der Initiative Ordnung statt Wildwuchs beim Mobilfunk. Die nächste Mobilfunkantenne steht sonst vor Ihrem Schlafzimmer- oder Kinderzimmerfenster.

Luzern-5
Jetzt erst recht:
Denn am 17. Juni kommen im Nationalrat 2 Motionen zur Abstimmung, welche vom Bundesrat ultimativ verlangen, dass der Strahlungs-Grenzwert für Mobilfunkantennen um das Dreifache hinaufgesetzt (verschlimmert) werden soll. Und der zur Zeit von der Wirtschaft dominierte Bundesrat hat bereits Zustimmung signalisiert. Ergo gilt es, in Luzern ein deutliches Zeichen zu setzen, dass die Bevölkerung das nicht akzeptiert!

Die wichtigsten Argumente der Stadträte und der Mobilfunkindustrie gegen die Initiative Ordnung statt Wildwuchs beim Mobilfunk wurden bereits am 7. Mai im Beitrag
https://www.gigaherz.ch/luzern-am-5-juni-ist-abstimmung/
weitgehend entkräftet. Bitte schauen Sie dort kurz hinein. Es lohnt sich.

Hier kommen noch weitere 3 gewichtige Argumente die für die Annahme der Initiative sprechen.

Industrieabhängige Wissenschaftler, die in der Schweiz von der Forschungsstiftung Strom-und Mobilkommunikation bezahlt werden, welche ihrerseits zu 100% von der Mobilfunk- und Stromlobby finanziert ist, behaupten fortwährend, die hochfrequente elektromagnetische Belastung der Schweizer Wohnungen stamme nicht vom Mobilfunksender auf dem Nachbardach, sondern sei hausgemacht durch WLAN-Router und Handys oder Schnurlostelefonen in der eigenen Wohnung.

Mit der nachfolgenden Tabelle kann sich über den Wahrheitsgehalt dieser Behauptung jerdemann/frau selber ein Bild machen.

Zabelle2-Luzern
Zum Vergleich mit den Sendeleistungen in der obigen Tabelle:
Ein WLAN-Router mit 0.2Watt ERP strahlt im Schnitt 8000mal schwächer als ein mittlerer Luzerner Mobilfunksender.
Und ein 3G-Handy mit 0.125Watt bis maximal 0.250W ERP, strahlt 6400 bis 12‘800mal schwächer als ein mittlerer Luzerner Mobilfunksender.
Kommt hinzu, dass an Stelle von WLAN jeder PC, Drucker, Scanner, TV- oder Telefonapparat über millimeterdünne Kabel angeschlossen und verbunden werden kann und überhaupt niemand auf den ganzen Drahtloswahn angewiesen ist. Digital heisst nicht drahtlos!
Kommt weiter dazu, wie lange und ob überhaupt ich mir als Nutzer ein Handy an den Schädel platzieren will, ob täglich 2 oder 20Minuten oder gar 2 oder mehr Stunden, ist meine freie Entscheidung. Der Antennenstrahlung vom Dach des lieben Nachbarn bin ich jedoch gnadenlos 24 Stunden am Tag, während 365 Tagen im Jahr ausgesetzt.

Zwei weitere groteske Behauptungen des Stadtrates (Stadtregierung) kommen jetzt noch in der Abstimmungsbotschaft zum Vorschein, welche an alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verschickt wurden. Im Kapitel Evaluations und Baubewilligungsverfahren (Seite 7) wird ausgeführt, Zitat: Nach erteilen der Baubewilligung und Inbetriebnahme der Anlage sind die theoretisch berechneten Strahlungswerte durch Abnahmemessungen zu verifizieren. Werden dabei allenfalls Grenzwertüberschreitungen festgestellt, so ist die Anlage umgehend anzupassen. Ende Zitat

Fakt ist: Diese Abnahmemessungen stehen seit Monaten ganz oben auf der Hitliste helvetischer Lachnummern. Denn in einem Amtsbericht des Eidg. Instituts für Metrologie (nicht Meteorologie) und Akkreditierung vom 11. Juni 2014 an das Bundesgericht steht folgender Schlusssatz, Zitat: Nach Ansicht des METAS besteht derzeit (2014) keine Möglichkeit mit modernen Messeinrichtungen und Techniken, die gesamte erweiterte Messunsicherheit U von ±45% bei der experimentellen Bestimmung des örtlichen Höchstwertes der elektrischen Feldstärke in Innenräumen zu verringern. Ende Zitat.

Kristallkugel<<<Bild links: Wahrsagen und Kaffeesatzlesen bei Abnahme- und Kontrollmessungen an Mobilfunksendern.

Man muss sich das plastisch vorstellen: Die wollen Strahlungswerte, die für Orte empfindlicher Nutzung oftmals nur gerade 0.5 bis 1% unterhalb des Grenzwertes prognostiziert, das heisst berechnet worden sind, doch tatsächlich mit Messeinrichtungen überprüfen, die Unsicherheiten von ±45% aufweisen dürfen.
Das heisst, wenn an der Anlage Museggstrasse 15 in Luzern, am Ort empfindlicher Nutzung Nr.3 (einer Wohnung) 4.97V/m berechnet worden sind, bestätigt die amtliche Abnahmemessung mit allerhöchster Schweizer Präzision, dass die Strahlung mit Grenzwert 5V/m (Volt pro Meter) an diesem Ort möglicherweise, wahrscheinlich irgendwo zwischen 2.75 und 7.25V/m liegen könnte. Super!!
Noch mehr zu lachen gibt es jeweils beim Lesen des Quatsches  mit welchem die Anwälte der Mobilfunkbetreiber und die Amtsjuristen den Gerichten solchen Unfug verkaufen. Weniger zu lachen haben dann allerdings die Beschwerdeführenden, wenn sie feststellen müssen, dass Schweizer Richter und Mobilfunkanwälte nicht rechnen können, oder wollen, ausser natürlich, wenn es um ihr Honorar geht. Siehe auch
https://www.gigaherz.ch/weiterhin-wahrsagen-und-kaffeesatzlesen-bei-abnahmemessungen-an-mobilfunk-basisstationen/

Noch eine weitere unhaltbare Behauptung des Stadtrates (Stadtregierung) auf Seite 7 des Abstimmungsbüchleins
Zitat: Um sicherzustellen, dass die bewilligten Anlageparameter auch nach der Abnahmemessung eingehalten bleiben, wurde ein schweizweit gültiges Qualitätssicherungssystem eingeführt. Täglich werden die effektiv eingestellten Parameter sämtlicher Anlagen mit den bewilligten Werten verglichen. Bei allfälligen Abweichungen wird eine Meldung ausgelöst. Die Anlagenbetreiberinnen sind aufgefordert, ihre Anlage entsprechend anzupassen. Ende Zitat.

Eine Pressemitteilung des Amtes für Umwelt des Kantons Schwyz bestätigte am 10.Februar 2016 jedoch das komplette Versagen des sogenannten Qualitätssicherungssystems

57% der Mobilfunkantennen strahlen ausserhalb der bewilligten Sendeleistungen und Senderichtungen. Dies ergab, gemäss einer Pressemitteilung des Amtes für Umwelt des Kantons Schwyz, eine überraschend durchgeführte, verdeckte Messung einer Privatfirma auf ihrem Kantonsgebiet.

Da die baubewilligten Parameter selten bis nie unter 98% des Strahlungsgrenzwertes liegen, muss davon ausgegangen werden dass es sich um massive Grenzwertüberschreitungen gehandelt hat.
Überprüft wurden 14 von insgesamt 112 Antennenstandorten im Kanton. Das heisst mehr als 12% der Anlagen. Die Stichprobe welche ergab, dass bei 57% der Mobilfunkanlagen gemogelt wird, ist somit repräsentativ für die ganze Schweiz

Die Kantonalen Funktionäre versuchen jetzt das untaugliche System damit zu retten, indem sie in ihrer Pressemitteilung behaupten, lediglich die Höhenangaben in den Standortdatenblättern hätten nicht gestimmt. Das heisst, die Orte empfindlicher Nutzung, in welchen verdeckte Strahlungsmessungen durchgeführt worden sind, seien höher oben gelegen gewesen, als in den einstmals den Baubewilligungsbehörden vorgelegten Standortdatenblättern.
Eine gute Ausrede, wenn man bedenkt, dass sich pro Stockwerk Höhenzunahme die Strahlungsstärke nahezu verdoppeln kann.
Aber eine völlig unglaubwürdige Ausrede wenn man bedenkt, dass somit im Kanton Schwyz 57% der Häuser wesentlich höher wären, als seinerzeit amtlich bewilligt und zudem von vereidigten Grundbuchgeometern ausgemessen. (!)

Und typisch für das Mobilfunkwesen in der Schweiz: Die Kantonsverwaltung Schwyz weigert sich, die Prüfberichte herauszugeben.

Weiter wollen uns die kantonalen Funktionäre auf Anfrage hin weismachen, sie würden jährlich in den Betriebszentralen der Mobilfunkbetreiber Stichprobenkontrollen durchführen. Im Kanton Schwyz sei auf diese Weise letztmals im November und Dezember des letzten Jahres kontrolliert worden. In der Regel würden in dieser Art jährlich 3-4 von 112 kantonalen Antennenstandorten kontrolliert.

Dass auch diese Auskunft nicht zutrifft, beweist die Weigerung sämtlicher Gerichtshöfe der Schweiz in über 100 durchgeführten Rekursverfahren , einmal einen Augenschein auf einer Betriebszentrale während einer solchen Stichprobe durchzuführen. Dies jedoch im Beisein eines Sachverständigen der Beschwerdeführenden. Die Ausflüchte für diese  Rechtsverweigerung der Gerichte sind ebenso mannigfaltig wie lächerlich. Meistens mit einer ellenlangen Aufzählung einer Reihe veralteter Bundesgerichtsurteile, die sich gar nicht mit dieser Materie befassen. Wären Sicherheitssysteme, welche diesen Namen auch verdienen, tatsächlich vorhanden, könnten diese der Öffentlichkeit problemlos vorgeführt werden.

In diesen Krimi können Sie sich hier vertiefen:
https://www.gigaherz.ch/sie-luegen-bis-zum-bitteren-ende/
oder auch noch hier:
https://www.gigaherz.ch/57-out-of-limits/

Mit Ihrer JA-Stimme signalisieren Sie den Behörden, dass es so nicht weitergeht. Besten Dank!

Von Hans-U. Jakob

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