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Kritik am Swisselectric-Faktenblatt

Mit einigen Horrorbildern in einem gezinkten Faktenblatt versucht Swisselectric zur Zeit die Bevölkerung, welche bei den 56 in der Schweiz neu geplanten Hochspannungsleitungen je länger je deutlicher eine Erdverlegung verlangt, zu verunsichern.<?xml:namespace prefix = o />

 

Hans-U. Jakob, 10.2.09



Swisselectric ist die Organisation der schweizerischen Stromverbundunternehmen und setzt sich aus den Mitgliedern ATEL, BKW, CKW, EGL, EOS und NOK zusammen.

Swisselectric schreckt in ihrem Faktenblatt auch vor faustdicken Lügereien nicht zurück.


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Das Bild links
aus dem Faktenblatt Swisselectric entnommen, zeigt die Erdbewegungen auf dem Flughafen Madrid zum Zweck der Verlegung eines begehbaren Kabelstollens.

Es ist klar, dass man zu diesem Zweck ein solches Chaos veranstalten kann, wenn dazu, wie in der wüstenähnlichen Region des Flughafens Madrid, genügend Platz und kein Kulturland vorhanden ist.

Das Bild rechts aus dem Faktenblatt der Swisselectric entnommen, zeigt eine Computersimulation einer 30m breiten Schneise durch einen mehrere Kilometer langen Wald, welche laut Beschrieb der Swisselectric nach der Bodenverlegung einer Hochspannungsleitung offenbar nie mehr aufgeforstet werden darf. Das ist völliger Unsinn.

 


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Bild 2: Hier ist der wahre Platzbedarf für die Erdverlegung einer 2-strängigen Höchstspannungsleitung dargestellt.  Die Projektzeichnung stammt aus der Machbarkeitsstudie (ARGE Hoffmann-Noack) einer 380Kilovolt-Leitung im Bundesland Salzburg.

Bei der Variante in 2 Künetten würde eine nicht mehr aufforstbare Schneise von lediglich 6.5m Breite entstehen und bei der Variante Verlegung in GFK-Rohr nur gerade eine solche von 3m. Letztere entspricht einem normalen Waldweg für Forstzwecke.


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Bild 3: In den allermeisten Fällen kommt jedoch die unterirdische Trasse einer Hochspannungsleitung nicht oder nur sehr kurz in einen Wald zu liegen. Dieses geschieht vorzugsweise unter oder neben bestehenden Strassenzügen.  Für die Bodenverlegung müssen sich die Planer von der traditionellen Vorstellung der Luftlinie von A nach B verabschieden und ganz andere Wege suchen.  Denn Bodenkabel lassen sich im Gegensatz zu Freileitungen sogar biegen.

Bilder links und Mitte zeigen die Verlegung einer 380 Kilovolt 2000Ampère Leitung von Turbigo nach Rho (Milano) in 2 Künetten.  Hier ist weit und breit nichts von den angeblich notwendigen gigantischen Erdbewegungen in Bild 1 zu sehen. Die Aufnahmen stammen vom technischen Büro für Raum- und Verkehrsplanung Dr. techn. Markus Hoffmann in Graz.

Bild rechts zeigt das Kabeltrasse einer 130Kilovolt 750Ampère Hochspannungs-Bodenleitung quer durch Bümpliz (Vorort von Bern)

Typisch sind hier die links und rechts aufstehenden Abschirmbleche gegen Magnetfelder, die vor der Erdüberdeckung noch in die Waagrechte gebogen werden. Damit ist auch die im Faktenblatt der Swisselectric aufgeführte faustdicke Lüge, dass Bodenkabel die Magnetfelder nicht reduzieren, gründlich wiederlegt.  Bei Verwendung von Abschirmblechen oder Abschirmtrögen verringert sich das Magnetfeld um Mindestens das 10-Fache.  Das Bild stammt vom Lieferanten der Abschirmbleche, der Firma CFW in CH-9410 Heiden.


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Bild 4 links: Wohl den grössten Fauxpas leisteten sich die Autoren des Faktenblattes der Swisselectric, als sie schrieben, Freileitungen wiesen eine erheblich höhere Betriebssicherheit auf als Bodenkabel. Das Bild links zeigt eine 380-Kilovolt Leitung im Münsterland (D) nach einem Eisregen und erübrigt alle weiteren Erklärungen.  Vielleicht nur dies, dass wenn einmal ein Mast knickt, wegen den einseitigen Zugkräften eine Kettenreaktion bis zu 50km ausgelöst werden kann.

Die Ausfallzeiten bei Freileitungen betragen Stunden bis Tage bei Kabeln Wochen bis Monaten, schreibt Swisselectric.  Das Dumme daran ist nur, dass Kabel gar nicht ausfallen können, ausser bei gewaltigen Erdrutschen, und frühestens nach 40 Jahren ausgewechselt werden müssen.  Freileitungen müssen zudem ebenfalls nach 50 Jahren komplett erneuert werden.  Die Reparatur der Münsterlandleitung dauerte übrigens nicht Stunden, sondern Monate.

Bild 4 rechts:

Ebenso unhaltbar ist die These im Faktenblatt der Swisselectric, Freileitungen würden wesentlich geringere Landschaftsschäden (sprich Waldschäden) verursachen als Bodenkabel.  Dazu bedient sich die Stromlobby des folgenden Tricks: Rodungsbewilligungen werden nur für die Standflächen der Maste, das heisst für je 6x6m eingeholt. Wegen den Seildurchhängen zwischen den Masten müssen jedoch alle Baumwipfel die näher als 6m an die Stromleiter heranreichen gekappt werden. Tannen oder Buchen können jedoch nicht einfach auf 2/3 ihrer Höhe abgesägt werden, die sterben sonst ab.  Das heisst also in den meisten Fällen Kahlschlag über die ganze Länge und Neubepflanzung mit forstwirtschaftlich wertlosen niedrigen Sträuchern.  Die Stromlobby nennt das dann „Niederhaltezonen“.  Solche Niederhaltezonen sind im Bild rechts hellblau markiert und weisen eine Breite von 40m auf.  Das Bild stammt aus dem sogenannten Umweltverträglichkeitsbericht der 380 Kilovolt-Leitung von Galmiz nach Yverdon und ist beispielhaft für die meisten andern Projekte.


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Bild 5 links:

Da wo ganz grosse Kaliber von Hochspannungs-Bodenkabeln erforderlich sind, kommen sogenannte Gas-isolierte Leitungen (GIL) zum Einsatz.

Diese können mit Spannungen von 600 Kilovolt und Strömen bis zu 6000 Ampère betrieben werden. An Stelle einer Kunststoff-Isolation wird hier der Raum zwischen dem Stromleiter und dem ALU-Schutzrohr mit dem Isoliergas N2SF6 gefüllt.  Bild links zeigt eine 2-Strang-Leitung mit je 3 Stromleitern à 6000Ampère in einem begehbaren Rundstollen geführt.

Die Leitung wird in Rohrlängen von 12m verschweisst und kann bis 1.2km hydraulisch in einen vorbereiteten Stollen eingeschoben werden.  Das heisst, dass nur alle 2.5km ein Rohrabsenkschacht von 13,5m Länge und ca. 6m Breite erforderlich ist.  Die Rohre sind alle 120m geschottet und mit Drucksonden überwacht.  Ein Druckabfall würde augenblicklich in die Zentrale gemeldet und wäre auf 120m genau unverzüglich geortet.  Ein allfälliger Gasverlust würde sich auf maximal 120m beschränken.

GIL erwärmen sich nur geringfügig und benötigen keinerlei Fremdkühlung oder gar Tunnelventilatoren.

Aber auch hier hat die Stromlobby faustdicke Unwahrheiten zur Hand um den Stand der Technik aus finanziellen Ueberlegungen nicht anwenden zu müssen. So wird zum Beispiel immer behauptet, das Isoliergas sei hochgiftig, explosiv und schwer klimaschädigend.  Das Gefahrendatenblatt des Gaslieferanten sagt aber genau das Gegenteil.  Es ist ungiftig, wirkt jedoch in reiner Form ohne Luftbeimischung eingeatmet erstickend.  Es ist unbrennbar, kann also nicht explodieren.  Es ist 5 mal schwerer als Luft, sinkt also zu Boden und kann gar nicht als Treibhausgas wirken.  Es ist in geschlossenen, drucküberwachten Gasräumen in elektrischen Versorgungsanlagen wie bei GIL, gesetzlich erlaubt und gar nicht etwa verboten, wie die Stromlobby dauernd behauptet.

GIL Leitungsstollen können entweder im Tagbau, wie in Bild 2 (rechts) beschrieben, erstellt werden oder mit einer kleinen Tunnelbohrmaschine im Pressvorschubverfahren.

Das Bild 5 Mitte zeigt eine GIL in einem Felsenstollen verlegt.

Bild 5 rechts ist eine Projektskizze und zeigt wie GIL bei Eisenbahn- oder Autobahntunneln verlegt werden könnten. Dieses Bild ist sehr interessant, weil zur Zeit 2 Höchstspannungsleitungen welche exakt parallel zu dem geplanten NEAT-Tunnel von Küssnacht SZ nach Ingenbohl SZ verlaufen total erneuert werden müssen. Aus Kostengründen weigern sich die Leitungsbetreiber hier strickte, eine zeitgemässe Bodenverlegung nur zu diskutieren.

Ein ähnliches Problem haben wir mit der Leitung Galmiz-Yverdon, wo sich eine Autobahntrasse ebenfalls anbietet.  Diese Leitungen in der heutigen Zeit noch oberirdisch zu planen, muss als gigantische Fehlleistung beschrieben werden.

Alle 3 Bilder sind aus Siemens-Präsentationen.

Näheres zu GIL erfahren Sie auch unter /das-eidg-starkstrominspektorat-bekundet-grosse-muehe-mit-der-wahrheit/

Den allerdicksten Hund (Entschuldigung für diesen Ausdruck) lassen die Verfasser des Faktenblattes von Swisselectric jedoch los, indem sie wider besseres Wissen behaupten, Zitat: „Niederfrequente Felder haben keinen nachweislichen Einfluss auf die Gesundheit von Menschen, trotzdem werden in der Schweiz diese strengen Grenzwerte angewendet.“ Ende zitat. Um so etwas zu behaupten braucht es schon ein Riesenmass an Unverfrorenheit oder besser gesagt an krimineller Energie.

Näheres dazu unter /hochspannungsleitungen-leukaemierisiko-bestaetigt/



Für Schnellleser kurz einige Fakten:



Die internationale Krebsagentur IARC erklärt im Jahr 2000 niederfrequente Magnetfelder >0.4Mikrotesla als kanzerogen. Schweizer Grenzwert = 1 Mikrotesla

 

Der Daueraufenthalt bei 0.2Mikrotesla entspricht demselben Krebsrisiko

wie das Rauchen von 20 Cigarretten pro Tag!Schütz (D2002)

 

Die Leukämiefälle bei Kindern unter 10 Jahren steigen seit 1911 um 4.5%

pro Jahr, parallel mit der Elektrifizierung. 75% der Fälle wären vermeidbar! Cort, Brown, Doll, Milham and Ossiander (USA 2001)

 

Die BioInitiative, ein Zusammenschluss von 14 führenden Wissenschaftern, verlangt zur Zeit eine Senkung der Grenzwerte


im niederfrequenten Bereich (50Hz) auf 0.1Mikrotesla.

Weitere Informationen zu Hochspannungsleitungen unter:

/pressekonferenz-erdverlegung-von-hochspannungsleitungen/

/effiziente-liquidierung-von-einsprechern/

Von Hans-U. Jakob

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