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Korruption im Bundesamt für Umwelt

Korruption beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) vor dem Bundesstrafgericht.

Von Hans-U. Jakob
19.11.2016

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona (Bild unten) läuft zur Zeit ein aufsehenerregender Prozess gegen Chefbeamte des BAFU. Ein auf Mandatsbasis arbeitender IT-Projektleiter hat laut Anklage mehrfach andere BAFU-Beamte mit Bargeld, Reisen und teuren Eintrittsbilletten bestochen.

bundes-strafgericht
Der auf Mandatsbasis beim BAFU arbeitende Projektleiter soll auch Provisionen eingestrichen haben für Personal, das er an das BAFU vermittelte. Das heisst für Personal, das dann an seinem Projekt arbeitete.

Weiter werfen ihm die Strafermittler vor er habe sich bei Auftragsvergaben selber mehrfach bestechen lassen.
Laut den Ermittlern war das möglich, weil der auf Mandatsbasis arbeitende Projektleiter sich wie ein BAFU-Beamter aufführte und von seiner Umgebung auch als solcher wahrgenommen wurde.

Der Clou am Ganzen war wohl, dass der auf Mandatsbasis arbeitende Projektleiter auch noch eigene Firmen besass und mit kleinen Geschenken veranlassen konnte, dass richtige Chefbeamte Aufträge des BAFU an diese Firmen vergaben. So etwa erwirkt mit 2 teuren Tickkets für 3200 Franken für das Eröffnungsspiel an der Euro-08. Oder einer andern teuren Reise an ein Champions-League Spiel. Der Projektleiter bestreitet jedoch, dass diese kleinen Geschenke in einem Zusammenhang mit der Auftragsvergabe stehen würden. Wie sagt man doch so schön, kleine Geschenke erhalten die Freundschaft!

Auch Barzahlungen von 20‘000Franken sollen zu diesen kleinen Geschenken gehört haben. Die Beteiligten stellen dies jedoch vor Gericht als Darlehen dar. Doch die Nachfrage eines Richters ergab, dass von den 20‘000Franken noch nichts zurückbezahlt worden ist.

Noch schlimmer lautet die Anklage für einen richtigen Chefbeamten im Range eines Sektionschefs.
Für 50‘000Franken soll dieser Fernseher und andere elektronische Geräte auf Rechnung des Bundes gekauft haben. Einen Teil der Geräte soll er für den Eigenbedarf benutzt und einen Teil einfach verkauft haben. Der Sektionschef fand das alles gar nicht etwa schlimm. Der Handel mit den Geräten habe zur Speisung einer schwarzen Kasse zur Finanzierung von Teamanlässen im BAFU gedient.

Grosso Modo ein verwirrendes Geflecht von Bestechenden und Bestochenen. Von Aufträgen, die an Firmen vergeben wurden, die dem auf Mandatsbasis beim Bund arbeitenden Projektleiter gehörten, welcher wiederum als Bundesbeamter wahrgenommen wurde.

Das wäre schönster Stoff für ein tragisch komisches Schauspiel, wenn der Schaden, welcher dem Steuerzahler dabei entstanden ist, nicht 7 Millionen betragen würde. 2011 musste ein dermassen teures unfertiges Projekt gestoppt und als unbrauchbar abgeschrieben werden. Die oberste Verantwortliche dafür war eine Vicedirektorin. Diese wurde nicht etwa entlassen, sondern für geleistete Dienste zur stellvertretenden Direktorin befördert.

Quelle: Prozess-Berichterstattung der Berner Zeitung vom 17. Und 18. November 2016

Ein ganzer Strauss weiterer übelriechender Fragen:

Der vor dem Bundesstrafgericht ablaufende Prozess wirft eine ganze Reihe weiterer unangenehmer, übelriechender Fragen auf.  Denn vom BAFU steht nur eine Sektion im schiefen Licht. Wie steht es mit den übrigen Sektionen, zum Beispiel dort wo die Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung, sprich Elektrosmog, geschützt werden sollte?

Dosimeterverkäufer in Beratergruppe
Wie ist es zum Beispiel möglich, dass in der vom BAFU berufenen Arbeitsgruppe BERENIS, welche den Bundesrat in Sachen nichtionisierender Strahlung zu beraten hat, ein Dosimeterverkäufer sitzt. (Dr. Jürg Fröhlich, Fields at Work GmbH, Zürich) Wie kommt ein Inhaber einer Privatfirma in diese Arbeitsgruppe, welcher im Sinn hat, den Bundesämtern im Hinblick auf das bereits bewilligte 7 Millionen teure Monitoring-Programm [1], unbrauchbare Messgeräte in Form von Dosimetern anzudrehen? Dosimeter sind bekanntlich die Lieblingsinstrumente aller Verharmloser, da diese in den meisten Fällen um den Faktor 10 bis 100 zu tiefe Resultate liefern. [2]

Untersuchung eines Systems welches es gar nicht gibt.
Wie kommt zum Beispiel eine Firma ASEB/ECOSENS zu einem Auftrag des BAFU, ein softwareseitiges Sicherheitssystem bei Mobilfunk-Antennenanlagen zu untersuchen, welches es nachgewiesenermassen gar nicht gibt, da keinerlei Onlineverbindungen bestehen, die bei Überschreitung der bewilligten Sendeleistungen und anderer bewilligten Sendeparameter bei irgend einer Behörde Alarm auslösen. Ebensowenig verfügt irgend eine Behörde über Onlineverbindungen in die Steuerzentralen um die dort gefahrenen Sendeparameter abzurufen.
Das Funktionieren dieses nicht vorhandenen Systems wurde dann von ASEB, einer Firma die praktisch zu 100% von Aufträgen der Mobilfunkbetreiber und ihrer Zulieferer lebt und ECOSENS eines Klüngels von Rechtsanwälten, die ausschliesslich für Grosskonzere tätig sind, äusserst trickreich bestätig. Mit der Untersuchung hätten ebenso gut die Mobilfunkbetreiber selbst betraut werden können. [3]

Die Präzisionsmessungen des METAS
Wie kommt es, dass das Bundesinstitut für Metrologie und Akkreditierung (METAS) im Auftrag des BAFU dem Bundesgericht bestätigt, es gebe im Hochtechnologiestaat Schweiz auch im Jahr 2014 immer noch keine Möglichkeit, bei amtlichen Abnahmemessungen an Mobilfunk-Basisstationen, die Strahlung zuverlässiger als mit Unsicherheiten von±45% zu messen. Das heisst, dass die Strahlung bei einem Grenzwert von 5V/m (Volt pro Meter) mit Sicherheit irgendwo zwischen 2.75 und 7.25V/m liegt. [4]

Seit 15 Jahren die Öffentlichkeit beschwindelt.
Wie ist es möglich dass das BAFU seit 15 Jahren die Öffentlichkeit und alle Gerichtshöfe der Schweiz damit beschwindelt, wir hätten in der Schweiz 10mal bessere Grenzwerte als die umliegenden EU-Staaten. Dabei wird in der Schweiz dieser angeblich 10mal tiefere  Grenzwert lediglich dort festgelegt, wo die Strahlung aus rein physikalischen Gründen, das heisst aus Gründen der Distanz, der Abweichung zur Senderichtung und/oder der Gebäudedämpfung ganz von allein auf 1/10 zurückgegangen ist. Was muss sich da im Hintergrund abspielen, dass sich ein solcher Riesenschwindel 15 Jahre lang halten kann? [5]

Es gibt auch noch jede Menge anderer höchst zweifelhafter Gutachten vom BAFU an das Bundesgericht, deren Aufzählung den Rahmen dieses Artikels bei weitem sprengen würde.

Der gegenwärtige Korruptionsprozess am Bundes-Strafgericht lässt nun schon sehr ungute Gefühle aufkommen oder dort wo diese schon vorhanden sind, noch bestätigen.

In einem Monat ist wieder Weihnachten, die Zeit der kleinen Geschenke, welche die Freundschaft erhalten.
Wie heisst es in einem der ältesten Weihnachtslieder doch so schön:
Oh du fröhliche, oh du seelige gabenbringende Weihnachtszeit…..

[1]  https://www.gigaherz.ch/das-konzept-zum-emf-monitoring-ein-schlechter-silvesterscherz-des-bundesrates/
[2] https://www.gigaherz.ch/so-falsch-messen-dosimeter-die-bilder
[3] https://www.gigaherz.ch/sie-luegen-bis-zum-bitteren-ende/
[4]  https://www.gigaherz.ch/weiterhin-wahrsagen-und-kaffeesatzlesen-bei-abnahmemessungen-an-mobilfunk-basisstationen/
[5]  https://www.gigaherz.ch/grenzwerterhoehung-die-wahnsinnsidee-einiger-motionaere/

Von Hans-U. Jakob

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