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Juristenquatsch

Am 26. September 2016 hat das Schweizerische Bundesgericht einen neuen Rechtsbegriff erfunden und festgestellt, dass es zwecks uneingeschränkter Bewilligungsfähigkeit von Mobilfunkantennen nebst einer übermässigen Immission auch noch eine gerechtfertigte Immission gebe.

Bundesgericht-VD
Bild oben: Bundesgerichtsgebäude in Lausanne (Schweiz)

Ein Ausschnitt aus Bundesgerichtsurteil 1A_47/2016 lässt jede mit gesundem Menschenverstand ausgestatte Person erschauern und sich fragen, wo leben wir denn da eigentlich, bei Putin oder in der guten alten Eidgenossenschaft

Zitat aus dem Urteil:
5.5.
 Die geplante Erstellung der Mobilfunkantennenanlage ist somit zonenkonform und nach öffentlichem Recht unangefochten bewilligungsfähig. Führt nun aber ein derartiges Bauvorhaben auf dem einen Grundstück zu einer – unter Umständen selbst erheblichen – Wertverminderung des benachbarten, in derselben Zone gelegenen Grundstücks, so ist es am öffentlichen Recht einen (wirtschaftlichen) Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Nutzungsarten benachbarter Grundstücke zu schaffen (E. 2.2 oben). Wird die (drohende) Schädigung somit durch andere Umstände gerechtfertigt, ist sie – aus zivilrechtlicher Sicht – zu dulden (vgl. dazu MEIER-HAYOZ, a.a.O., N. 95 zu [a]Art. 684 ZGB; REY/STREBEL, a.a.O., N. 11 zu Art. 684 ZGB; ECKENSTEIN, a.a.O., S. 14 bei/in Anm. 59). Es erweist sich deshalb nicht als bundesrechtswidrig, dass das Verwaltungsgericht die mit einer drohenden Wertverminderung der Eigentumswohnung begründeten privatrechtlichen Ansprüche des Beschwerdeführers abgewiesen hat. Bei diesem Ergebnis können die weiteren Sachverhaltsrügen des Beschwerdeführers für den Ausgang des Verfahrens nicht entscheidend sein (Art. 97 Abs. 1 BGG).

Kommentar Hans-U. Jakob
Präsident von Gigaherz.ch:
Als erstes muss festgestellt werden, dass das Bundesgericht seinen über 12 Jahren geführten Rechtsgrundsatz über Bord geworfen hat, dass Mobilfunkantennen in Wohnzonen nur zonenkonform sind, wenn diese hinsichtlich Standort und Ausgestaltung in einer unmittelbaren funktionellen Beziehung zum Ort stehen, an dem sie errichtet werden sollten, und im Wesentlichen Bauzonenland abdecken und keine zonenfremde Gebiete wie Überlandstrassen, Autobahnen, Bahnlinien, Landwirtschaftszonen, Wälder oder gar Nachbargemeinden bedienen. (Art. 22 Abs. 2 lit. a des Raumplanungsgesetzes, SR 700, abgekürzt RPG).
Weil mit dieser Argumentation verschiedene Monsterantennen in Wohnzonen verhindert werden konnten, auch unter Mithilfe von Gigaherz, soll nun mit diesem Grundsatz plötzlich Schluss sein. Herr Putin lässt schon mal freundlich grüssen.

Zum Zweiten bestätigt das Bundesgericht, dass es eigentlich am öffentlichen Recht liegen würde einen (wirtschaftlichen) Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Nutzungsarten benachbarter Grundstücke zu schaffen. Sprich Entschädigungen zu sprechen. Aber so das Bundesgericht: Wird die (drohende) Schädigung somit durch andere Umstände gerechtfertigt, ist sie – aus zivilrechtlicher Sicht – zu dulden. Was mit diese andern Umständen gemeint ist, lässt das Bundesgerich vorerst einmal offen. Es folgt lediglich eine Namensaufzählung von weiteren wirklichkeitsfremden Schriftgelehrten.

Bei Gigaherz sagt man diesen andern Umständen ganz einfach Korruption.
Weil damit das Bundesgericht der milliardenschweren Mobilfunkindustrie erneut völlig freie Fahrt gewährt, Eigentümer von Liegenschaften und Eigentumswohnungen nach Lust und Laune am Vermögen und Gesundheit zu schädigen. Herr Putin lässt zum 2.mal freundlich grüssen.

Nicht wundern muss man sich, dass im Urteil ein gewisser Prof. Dr. Röösli vom Swiss Tropical and Health Institut der Universität Basel wieder einmal lobend erwähnt wird, weil dieser im Mai 2012 im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) einen sogenannten Synthesebericht „Elektromagnetische Hypersensibilität“ zusammengestellt und zusammenfassend festgestellt habe, dass es gegenwärtig keinen wissenschaftlichen Beleg dafür gebe, dass Personen, die sich als elektromagnetisch hypersensibel wahrnehmen, empfindlicher auf elektromagnetische Felder reagieren als die restliche Bevölkerung. Nicht erwähnt dagegen hat das Bundesgericht, dass die Universität Basel zur Zeit von der Industrie mit 138Millionen gesponsert wird und dadurch Rööslis Bericht jegliche Glaubwürdigkeit abzusprechen ist.
https://www.gigaherz.ch/forschung-schweiz-300-geheimvertraege-1-26-milliarden-gesposert/

Es darf trotzdem gelacht werden:
Verboten hat das Bundesgericht einst nämlich wegen übermässigen Immissionen den Betrieb eines Gassenzimmers mitten in der Stadt oder eines Bordells im Wohnquartier oder gar die Platzierung einer auffälligen Skulptur. Frage: Was ist dann eine Mobilfunkantenne anderes als eine auffällige Skulptur? Auf diesem Paket von Verboten steht halt nicht „Vorsicht Mobilfunk!“ drauf.

Sogar den Betrieb eines Atomkraftwerkes auf dem Nachbargrundstück, hat das Bundesgericht in diesem Urteil als dermassen sicher beurteilt, dass davon überhaupt keine Ängste (ideelle Immissionen) ausgehen können.
Die haben in Lausanne doch tatsächlich noch nie etwas von Three Mile Island, von Tschernobyl und Fukushima gehört. Erstaunlich, dass es solche Prachtsexemplare von Schriftgelehrten bis zum Bundesrichter schaffen.

4.3Millionen Schweizerinnen und Schweizer können sich nicht irren. 5 Bundesrichter dagegen schon.
Laut Repräsentativumfragen des Bundesamtes für Statistik halten 52% der Schweizerinnen und Schweizer Mobilfunkantennen für gefährlich oder eher gefährlich. Und dies konstant über Jahre hinweg.
https://www.gigaherz.ch/die-8-hoechsten-gefahren-fuer-die-schweiz/
Auch darüber setzt man sich am Bundesgericht mit einer nicht mehr zu überbietenden Ignoranz und Arroganz hinweg. Wie lange will sich das Schweizervolk eigentlich noch mit dummen Sprüchen beleidigen lassen wie: „Ein hinreichender Zusammenhang zwischen der Exposition durch Mobilfunkbasisstationen und schädlichen oder lästigen Einwirkungen sei bislang wissenschaftlich nicht belegt worden. Es handle sich lediglich um diffuse, unbegründete Ängste oder gar Phobien.“
Die Schweiz, ein Volk von 4.3Millionen Phobikern?
Oder ein Bundesgericht mit 8 korrupten Richtern?

Weitere Hinweise unter: https://www.gigaherz.ch/mobilfunk-und-krebs-je-laenger-je-klarer/

Von Hans-U. Jakob

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