News

Hochspannungsleitung Mettlen-Amsteg

Riesendesaster für die Stromgiganten auf dem Gemeindegebiet von Lauerz. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Leitung muss über mindestens 3km in den Boden verlegt werden, obschon es sich nicht um einen eigentlichen Neubau sondern um den etwas zu grosszügigen Ersatz einer bestehenden Leitung handelt.


Lauerz.jpgEine Pressemitteilung von gigaherz.ch vom 26.3.2011

<<<Bild links: Die geschützte Landschaft von Lauerz SZ

Sie wurden durch alle Instanzen nur ausgelacht und verspottet. Jetzt haben sie Recht bekommen. Der Bergbauer und sein Berater von der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener.

Im Urteil A-438/2009 vom 8. März 2011 stehen bedeutungsvolle Sätze wie: Der Plangenehmigungsentscheid der Vorinstanz vom 10.Dezember 2008 bezüglich der Leitungsführung von Mast 9482/83 bis Mast 9493  wird aufgehoben und die Sache zum weiteren Vorgehen im Sinne der Erwägungen zurückgewiesen.

Mehrpreis spielt keine Rolle !

Aus den Erwägungen des Gerichts geht hervor, dass innerhalb eines BLN-Gebietes (im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung) der Mehrpreis für eine Erdverlegung einer Hochspannungsleitung überhaupt keine Rolle spiele.

Die Vorinstanzen, das Eidg. Starkstrominspektorat und das Bundesamt für Energie hatten sich geweigert, eine Erdverlegung überhaupt nur zu diskutieren und zum vorneherein mit dem einzigen Satz abgelehnt, das komme sowieso viel zu teuer.

Dabei ist zu beachten, dass der Leiter des Starkstrominspektorates gleichzeitig Verwaltungsrat bei der Electrosuisse, dem Dachverband der Schweizerischen Elektrizitätswirtschaft ist.

 

Weiter geht aus den Erwägungen hervor, dass auch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und die Eidg. Natur-und Heimatschutzkommission (ENHK) eine Erdverlegung zu wenig bis überhaupt nicht geprüft haben.

Stattdessen haben die Amtsjuristen ungeprüft die Propagandaschriften der Stromgiganten übernommen, welche weismachen wollen, dass bei Erdverlegung einer Hochspannungsleitung eine 160m breite nicht wieder bepflanzbare Schneise in die Landschaft geschlagen würde. Unterdessen hat zwar das BAFU die Schneise auf eine Breite von 16m zurückgenommen. Wohl unter dem Eindruck, dass diese in der Praxis 1 noch gerade 1,6m beträgt und erst noch neu bepflanzt werden kann.

Es genüge bei Weitem nicht, auf der Zünggelenfluh einen Mast um 20m zu kürzen und dafür einen weiteren, zusätzlichen einzusetzen, damit die Stromleiter infolge des Seildurchhanges nicht Bodenberührung bekommen, so wie dies das BAFU und die ENHK als einzige Korrektur im Sinn gehabt haben, schreibt das Gericht sinngemäss.

Hochinteressant am Urteil ist weiter, dass auch ausserhalb eines BLN-Gebietes eine Erdverlegung zu prüfen sei, falls es sich um eine besonders schöne Landschaft handle.

Zum Verhängnis geworden ist den Stromgiganten wohl ihr eigenes Projekt, welches im Gebiet der Hohlen Gasse bei Küssnacht, dort wo der Tell den Landvogt Gessler erschossen haben soll, eine Erdverlegung vorsieht.

Es sei nicht einzusehen, weshalb eine Erdverlegung bei der Hohlen Gasse möglich sein solle, und im landschaftlich viel wertvolleren Gebiet der Gemeinde Lauerz nicht, schreibt das Gericht.

So oder So. Das war Tells Geschoss

Als im Februar 2005 Bergbauer B bei der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch wegen 10-fach überschrittener Grenzwerte Rat und Hilfe suchte, war von Anfang an klar, dass an zweiter Front auch mit dem Landschaftsschutz gefochten werden musste, da in der schweizerischen Gesetzgebung und Gerichtspraxis Landschaften und Ortsbilder weit besser geschützt werden, als die Gesundheit der Menschen.

Das hat sich jetzt ausbezahlt. Die Leitung darf nicht wegen 10-fach überschrittener Strahlungs-Grenzwerte nicht gebaut werden, sondern, weil sie das Landschaftsbild ungebührlich stört. Das ist den Anwohnern so lang wie breit. Hauptsache ist, die Leitung muss in den Boden.

Die Bauherrschaft und die Bundesämter inkl. der ENHK hatten für den Beschwerdeführer und seinen Berater nie mehr als ein müdes Lächeln übrig. Und das Internationale Mobbing-Zentrum der Stromhändler und Mobilfunker in München hatte den Leiter der NIS-Fachstelle von Gigaherz stets als den Dorfelektriker von Schwarzenburg verlacht und verspottet. Jetzt dürfen sie 15 Jahre Planungsaufwand entsorgen und nochmals bei Null beginnen.

Eine dubiose Rolle gespielt haben auch die grossen Umweltorganisationen wie WWF, Pro-Natura usw. Infolge des grosszügigen Sponsorings durch die Stromgiganten für ihre Biotope und anderes, haben sie brav konstant weggeschaut.

Auch nicht besonders hilfreich war die zögerliche Haltung der Kantonsverwaltung des Kantons Schwyz. Die Gemeine Lauerz dagegen, hat sich stets in vorbildlicher Weise hinter die Beschwerdeführenden gestellt.

1) 380kV-Leitung Mendrisio-Cagno siehe unter /hochspannungsleitungen-unter-den-boden/

Weitere Auskünfte sind erhältlich bei der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch, Hr. Hans-U. Jakob, tel 031 731 04 31 oder bei prevotec@bluewin.ch

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet