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Frau Egger muss auf die „Ehrenrunde“!

Hans-U. Jakob 29.4.08

Die an Amtsmissbrauch grenzenden Dreistigkeiten der Baudirektorin Barbara Egger  und des Verwaltungsgerichtes des Kantons Bern zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber waren nun selbst den sonst durchwegs mobilfunkfreundlich gesinnten Bundesrichtern zu viel.

Egger_2.jpg<<<Barbara Egger, Baudirektorin und Regierungsrätin des Kantons Bern

Happige Vorwürfe.

Im Fall der geplanten, als überdimensionierter Kamin getarnten Mobilfunkantenne auf der ehemaligen Postgarage an der Thunstrasse in Schwarzenburg, warf das Bundesgericht den Vorinstanzen überspitzten Formalismus, Widerhandlung gegen Treu und Glauben sowie Verweigerung des rechtlichen Gehörs und formalistische Rechtsverweigerung vor.

Die bisherigen Entscheide von Baudirektion und Verwaltungsgericht werden aufgehoben und das Verfahren muss von Grund auf neu aufgerollt werden.

Die beteiligten 200 privaten Einsprecher, deren Einsprachen mit einem ziemlich billigen juristischen Trick von der Baudirektorin persönlich vom Tisch gefegt wurden, erhalten ihre Rechte vollständig zurück. Die Argumente der Einsprecher/Innen müssen ordentlich angehört und in künftige Entscheide einbezogen werden.

Die beschwerdeführenden Bürger/Innen von Schwarzenburg erhalten ihre Kostenvorschüsse, welche sie leisten mussten, vollständig zurückbezahlt und können das Geld nun in das kommende, hoffentlich rechtskonformeVerfahren investieren.  Siehe Bundesgerichtsurteil 1C_442/2007 vom 21.4.08

Ueber 200 Einsprachen mit einem einzigen Federstrich unter den Teppich gekehrt!

Die Gemeinde Wahlern hatte das Baugesuch von Sunrise auf der alten Postgarage am 9.5.2007 aus ortsplanerischen Gründen abgelehnt, worauf Sunrise gegen die Gemeinde Wahlern direkt bei der Baudirektorin Beschwerde führte und dort recht bekam.  Leider hat die Gemeinde vor ihr gekuscht und den Fall nicht weitergezogen.

Die privaten Einsprecher mussten sich am Streitfall zwischen der Gemeinde und Sunrise nicht beteiligen, da sie von diesem Streit nicht direkt betroffen waren und ganz andere Gründe für ihre Einsprachen hatten.

Diese Nichtbeteiligung nahm Frau Egger zum Anlass, die rund 200 privaten Einsprecher

kurzum aus dem Verfahren zu werfen und auf deren Einsprachen gar nicht mehr einzutreten.

Dies entgegen aller bisher landesweit an allen Gerichten praktizierten Gepflogenheiten!

Was an diesen Vorkommnissen besonders auffiel, war, dass die Sunrise-Beschwerde nicht  wie üblich an das Rechtsamt, sondern an die Baudirektorin persönlich adressiert war, und dass daraufhin die Baubewilligung nicht wie üblich vom Rechtsamt, sonder von der Frau Baudirektorin persönlich ausgestellt wurde.

Gegen diesen Hinauswurf führten stellvertretend 2 der 200 Einsprecher Beschwerde beim Verwaltungsgericht und später vor Bundesgericht, wo sie jetzt auf recht eindrückliche Art Recht bekamen.

Dass es sich bei einem der 2 Beschwerdeführer um den Präsidenten von Gigaherz.ch der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betrofferner handelte, sei nur am Rande erwähnt.

Aus Schwarzenburg stammend, liegt noch eine weitere dubiose Beschwerde beim Bundesgericht.

Nämlich diejenige über den kantonalen Werkhof am Langenwilweg, wo die Sunrise ebenfalls eine Mobilfunkantenne aufstellen möchte.

Hier verlangten die Einsprecher zuerst Klarheit darüber, ob die Kantonale Baudirektion als Besitzerin des Grundstücks überhaupt als Richterin auftreten darf.

Das Verwaltungsgericht bejahte diese Frage, worauf  3 der Einsprecher stellvertretend für die übrigen 230 den Fall an das Bundesgericht weiterzogen.

Obschon die Kantonale Baudirektion vom Bundesgericht immer noch kein grünes Licht für die Weiterbearbeitung dieses Falles bekommen hat, wird dort munter weiter daran gearbeitet, als ob es weder ein Bundesgericht noch eine hängige Beschwerde gegen ihre Zuständigkeit  gäbe.   Alle Proteste der Einsprecher fruchten nichts!  Bei der Baudirektion stehen die Ohren auf Durchzug.   Bleibt zu hoffen, dass diese Sturheit vom Bundesgericht ebenso hart geahndet wird, wie der Fall Thunstrasse.

Einsprechern wird Einblick in den Mietvertrag verweigert

Sowohl Sunrise wie die Baudirektion wie das bernische Verwaltungsgericht weigern sich, den Einsprechern Einsicht in den Mietvertrag zwischen Baudirektion und Sunrise zu gewähren.

Dem angefochtenen Urteil des bernischen Verwaltungsgerichtes ist immerhin zu entnehmen, dass der Standort Langenwilweg vom Kanton weit unter den üblichen Ansätzen an Sunrise vermietet wurde. Frau Egger wird den Steuerzahlern noch sehr genau erklären müssen, warum und weshalb. 

Am 20. November 07 glaubte die Berner-Zeitung Frau Egger verteidigen zu müssen, indem diese ein ¾-seitiges Interview mit ihr brachte, wo ziemlich lächerlich behauptet wurde, gegen die Baudirektorin sei nicht geklagt, sondern lediglich Beschwerde geführt worden.

Als ob das ein Unterschied wäre!   Frau Egger beklagte sich denn auch über den Ton in welchem besonders vom Einsprecher und Beschwerdeführer Jakob und seiner IG mit Ihr umgegangen werde.  So habe noch nie jemand mit ihr geredet.  Meinte der Chrigel vom Buechiberg: „Dann war das aber jetzt höchste Zeit!“

Frage: Wie stellt sich Frau Egger wohl Ihre Wiederwahl als Regierungsrätin vor, wenn sie mit ihren Wählern (über 400 allein aus Schwarzenburg) so umspringt, dass diese zuerst ans Bundesgericht gelangen müssen, um ihre Rechte als Staatsbürger/Innen nicht zu verlieren.

Zur Vorgeschichte: /baudirektorin-des-kantons-bern-wird-verklagt/ 

Von Hans-U. Jakob

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