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Endlich ein Lichtblick!

Berliner Landgericht stoppt Internet-Kriminalität der Mobilfunkbetreiber

von Hans-U. Jakob, 31.7.2010




Berliner_Landgericht.jpgDas Urteil ist endgültig


Um Mitternacht vom 28. auf den 29. Juli 2010 hat das Urteil des Berliner Landgerichts (im Bild links) gegen das Münchner Informationszentrum gegen Mobilfunkkritiker (IZgMF) Rechtskraft erlangt. Die Verurteilten hatten es wohlweislich unterlassen, dagegen Berufung einzulegen. Das Urteil ist jetzt endgültig.



Der Forenbetreiber schreibt dazu am 29.7.2010auf seiner Homepage, Zitat:

Im IZgMF-Forum sind mit sofortiger Wirkung keine Diskussionen mehr erlaubt zu Prof. Adlkofer und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien!

Postings, die sich über dieses Verbot hinwegsetzen, werden kommentarlos gelöscht. Teilnehmer, die sich wiederholt über das Verbot hinwegsetzen, müssen mit einer Dauersperre rechnen.

Was ist passiert?

Die Betreiberin des IZgMF wurde durch das Landgericht Berlin dazu verurteilt, es zu unterlassen, bestimmte Äußerungen, hauptsächlich im Zusammenhang mit Prof. Adlkofer und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien, im IZgMF und/oder in anderen Medien und/oder egenüber sonstigen Dritten wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.

Für Postings im IZgMF-Forum spielt es also keine Rolle, ob die verbotenen Äußerungen von der Forenbetreiberin selbst stammen, oder ob diese Äußerungen von Dritten gepostet werden. Es spielt auch keine Rolle, wenn die verbotenen Äußerungen z.B. durch Berichte aus seriösen Medien belegt werden können.

Im Falle der Zuwiderhandlung muss die Forenbetreiberin mit hohen Bußgeldern oder mit Ordnungshaft rechnen.

Deshalb sind im IZgMF-Forum mit sofortiger Wirkung keine Diskussionen zu Prof. Adlkofer und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien mehr erlaubt.  usw. Ende Zitat.



Kommentar:

Ja, was ist denn da passiert, dass ein Berliner Landgericht zu derart drastischen Massnahmen greift und im Falle von Widerhandlung, horrende Bussen bis zu 250‘000 Euro oder 330‘000 Franken androht?

Monatelang wurde im IZgMF-Forum der längst wiederlegte Fälschungsvorwurf gegen die von Professor Dr. Franz Adelkofer koordinierten und Prof. Dr. Hugo Rüdiger geleiteten Studien über Schäden am Erbgut des Menschen infolge Mobilfunkstrahlung nicht nur hartnäckig aufrechterhalten, sondern zusätzlich in erbärmlich herabwürdigender Weise mit ehrverletzenden, diffamierenden und lächerlichmachenden Kommentaren versehen.

Besonders hervorgetan damit haben sich mehrere Vertreter der Mobilfunkindustrie, unter ihnen ein Ex Panzer-Offizier der Bundeswehr (unter Pseudonym schreibend) und Prof. Dr. Alexander Lerchl von der privaten Jacobs-Universität in Bremen. Letzterer sogar noch in seiner Eigenschaft als Mitglied der deutschen Strahlenschutzkommission und Vorsitzender des dortigen Ausschusses für nichtionisierende Strahlung.

Wie Lerchl seine Fälschungsvorwürfe hartnäckig aufrechterhielt ist nachzulesen unter /wird-am-faelschungsvorwurf-weitergefaelscht-/ und wie er dafür von seinen Kommissionsmitglidern mit einem Betrag von Fr. 860‘000 für eine dubiose Rattenstudie belohnt wurde, unter /der-rattenfaenger-von-bremen/

Bei der Deutschen Strahlenschutzkommission nachzufragen, ob Lerchl nach diesem Berliner Urteil überhaupt noch tragbar sei, macht wohl bei der horrenden Belohnung, die man ihm dort in Form der obgenannten Rattenstudie bereits zugesprochen hat, wohl wenig Sinn.  Anders dürfte es bei der Leitung der privaten Jacobs-Univeresität sein, auf deren Antwort man schon gespannt wartet.

Nicht einmal mehr Links sind erlaubt

Die über 100 unsäglichen Kommentare über Prof. Dr. Adlkofer und Prof. Dr. Rüdiger wurden unterdessen auf gerichtliche Anordnung aus dem IZgMF-Forum entfernt und sind dort nicht mehr nachzulesen. Weitere dürfen nicht mehr publiziert werden. Es dürfen laut gerichtlicher Anordnung nicht einmal mehr Links gesetzt werden zu andern Foren, Internetseiten oder Zeitungsartikeln, die ähnlichen Unfug über Adlkofer/Rüdigers Studien verbreitet haben wie zum Beispiel der Spiegel.

Immer noch nachzulesen dagegen sind die wüsten Beschimpfungen Lerchls und seiner Kumpane über elektrosensible Mitmenschen, den Verein Gigaherz und dessen Präsidenten. Gigaherz wird sich davon nicht vom Kurs abbringen lassen, wird sich aber ernsthaft überlegen müssen, nach dem Strickmuster von Prof. Dr. Adlkofer ebenfalls gegen die Internetkriminalität im IZgMF vorzugehen.

Beispiele dazu, wie wir uns bisher zur Wehr gesetzt haben finden Sie unter /das-terrornetz-von-gigaherz/ und /objektiv-und-sachbezogen/

Jetzt schreien sie Zetter und Mordio, all die Verleumder, Beschimpfer und Lächerlichmacher im IZgMF-Forum, spielen nach der Löschung ihrer Beiträge die Unschuldslämmer und beanspruchen für sich das Recht der freien Meinungsäusserung.

Dabei verwechseln sie Grundsätzliches: Verleumdung, Verdrehung, falsche Anschuldugungen und Beschimpfung sowie Lächerlichmachung à la IZgMF haben mit freier Meinungsäusserung nichts zu tun. Das sind, wie das Berliner Landgericht festgestellt hat, Straftatbestände.  Der „Ex-Panzergeneral“ schreit sogar nach dem Bundesverfassungsgericht. Dabei übersieht er, dass freie Meinungsäusserung auch anders geht, als im Kasernenhof- resp. Nazi-Jatgon.

Ein Stück Vorgeschichte zu diesem Artikel finden Sie unter /izgmf-vor-dem-aus/ 

Von Hans-U. Jakob

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