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Der Sommer bei Gigaherz

Wenn andere Ferien machen, herrscht bei der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch Hochbetrieb

Ein Bericht von Hans-U. Jakob, vom 23.9.2011




Ritter_Jakob.jpg<<<Bild links: Hans-U. Jakob, Leiter der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch, so wie ihn seine Gegner gerne verspotten. Das Bild stammt aus der Internationalen Mobbingzentrale der Mobilfunkbetreiber (IZgMF) in München.

Am 18. August konnte ich den Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz anlässlich ihres Monatstreffens in Bern mit einer Powerpoint-Präsentation erläutern, weshalb das Zeitalter oberirdischer Höchstspannungsleitungen in der Schweiz dem Ende entgegengeht. Dass das Bundesgericht nach jahrelangem Bombardement mit unseren Fakten in diesem Frühjahr eine Schleuderwende um 180° vollzogen hat und dass alle bisherigen ablehnenden Urteile in Sachen Erdverlegung ab sofort keine Gültigkeit haben, weil diese längst nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Urteil 1C_398/2011 vom 5.4.2011, Riniken.

Dabei hat sich einmal mehr das Sprichwort vom Propheten im eigenen Land bewahrheitet. Denn um das Bundesgericht zu überzeugen brauchte es zuerst 2 Gutachten des deutschen Professors Dr. Ing. Heiner Brackelmann von der UNI Duisburg-Essen.

Von diesem übernahm das Bundesgericht, dass die Ausfallsicherheit von Bodenkabeln  heute 7mal besser ist, als von Freileitungen. (Die Stromlobby behauptete bis anhin gerade das Gegenteil) Und dass eine Erdverkabelung höchstens noch 1.6mal teurer als eine Freileitung zu stehen kommt. (Die Stromlobby redete vom 11 bis 40 mal teurer!!)

Die Transportverluste an Energie bei einer Bodenverkabelung 3-4mal geringer sind, was die Stromlobby bisher tunlichst ausgeklammert hatte und dass die Bodenerwärmung nicht 4°C, sondern weniger als 1°c betrage. Siehe auch unter /auslaufmodell-hochspannungs-freileitung/ Auslaufmodell HSP-Freileitungen.

Selbstverständlich war neben dem Landschaftsschutz bei den Ärztinnen und Ärzten die Gesundheitsfrage das grössere Thema. Die Diskussion darüber, konnte mit dem Hinweis, dass die Internationale Krebsagentur IARC niederfrequente Magnetfelder, grösssr als 0.4Mikrotesla, ausgehend unter Anderem von Hochspannungsleitungen, bereits vor 10 Jahren als mögliche Krebserreger eingestuft hat, erheblich abgekürzt werden. (Schweizer Grenzwert = 1Mikrotesla) Die überzeugendsten Argumente waren dann wohl die Bilder darüber, wie Luzerns Staatsanwälte ihre Büros für eine halbe Million Franken abschirmen liessen, nachdem sie neue Räumlichkeiten neben einer Bahnlinie beziehen mussten. Siehe unter /schweizer-justizbehoerden-werden-vollends-unglaubwuerdig/

Ein weiterer grosser, aber nicht harter Brocken für die NIS-Fachstelle von Gigaherz war der neue Umweltverträglichkeitsbericht, welchen die Bernischen Kraftwerke beim Bundes-Verwaltungsgericht nachgereicht hatten, um im dort hängigen Fall der Höchstspannungsleitung Wattenwil-Gasel-Mühleberg zu beweisen, dass eine Boden-Verkabelung in den rund 20km langen, geschützten Landschaften völlig unmöglich und unnötig sei und dass sich das Bundesgericht im Fall Riniken, Urteil 1C_398/2011 vom 5.4.2011, gewaltig geirrt habe. Siehe auch unter /auslaufmodell-hochspannungs-freileitung/ Auslaufmodell HSP-Freileitungen und /sortierung-der-truemmer/ Sortierung der Trümmer.

Neutraler Umweltverträglichkeitsbericht neutralisiert

Verfasser des neuen, von den BKW bestellten und bezahlten  Umweltverträglichkeitsberichtes war die selbe „neutrale“ Firma, deren frühere „neutrale“ Umweltverträglichkeitsberichte infolge Mogeleien zu insgesamt 2 Neuauflagen des Projektes in 7 Gemeinden geführt hatte. Schon damals weitgehend aufgedeckt durch die NIS-Fachstelle von Gigaherz.

Das Bundes-Verwaltungsgericht war begreiflicherweise nicht bereit, diesem Bericht einfach so Glauben zu schenken, sondern gewährte den Beschwerdeführenden eine Frist zur Stellungnahme bis 19.September.

Anstatt in die Ferien zu verreisen, hiess es für mich nun, erneut in die Tasten zu greifen, um diesen „neutralen“ Bericht zu „neutralisieren“. Da dieser weder dem neuesten Stand der Verkabelungstechnik, noch den Gegebenheiten in der Landschaft entsprach, war dies eher ein Vergnügen als eine Strafe für mich.

Details will ich nicht bekanntgeben, um das demnächst erwartete  wegweisende Urteil des Bundes-Verwaltungsgerichtes nicht im Voraus zu verschreien.  Nur so viel sei verraten: Anwohner und Beschwerdeführende haben guten Grund zur Hoffnung. Dieser neueste Streich der BKW mit ihren 68 Anwälten, gleicht von mir aus gesehen eher einem letzten verzweifelten, schlecht inszenierten Versuch, eine drohende Boden-Verkabelung in letzter Minute noch abzuwenden. Ob das Bundes-Verwaltungsgericht das auch so sieht, wird sich weisen? Im Fall Lauerz hat es das jedenfalls so gesehen. Siehe /hochspannungsleitung-mettlen-amsteg/

 

Ein Seminar gegen die Desinformanten der 50 Watt-Fraktion 

Neben dem „Tagesgeschäft“ der Beratung per Telefon oder e-mail von Einsprechenden gegen die immer noch hoch aktuelle Verdichtung des Antennenwaldes, galt es zudem für den 17.September ein Seminar zur Berechnung der Strahlung in der Nähe projektierter Mobilfunksender vorzubereiten.

Kaum ein vernünftiger Mensch vermietet heute noch sein Hausdach oder einen Teil seines Grundstücks für den Bau einer Mobilfunkantenne. Es sind dies meist Leute, die da gar nicht wohnen, kurz vor dem Konkurs stehen, nicht mehr ganz zurechnungsfähig sind, oder etwa noch Immobilienhaie.  Kurz und gut, im Hinblick auf die kommende neue Mobilfunkgeneration 4G oder LTE genannt, die voraussichtlich nochmals 10mal mehr Sendemaste als bisher benötigt, nehmen die Mobilfunkbetreiber zur Zeit schlicht alles was sich ihnen noch anbietet. Ob gut oder schlecht geeignet. Umso mehr wird jetzt zwecks Einhaltung der Schweizer Anlage-Grenzwerte in den Bau-Publikationsunterlagen, das heisst, in den Standort-Datenblättern wieder gemogelt, wie einst zu Anfangszeiten des Mobilfunks.

Zweck des am 17. September in Schwarzenburg durchgeführten, von 17 interessierten Personen besuchten Seminars war es, Strahlungsberechnungen soweit zu erlernen, dass die Überprüfung der Standortdatenblätter und die Berechnung der Strahlenbelastung zusätzlicher Orte empfindlicher Nutzung, selbständig durchgeführt werden kann. Eckpunkte des Kursinhaltes waren:

Woher der immense Antennengewinn von Faktor 20 bis 30 – Wie stark nimmt die Strahlung mit der Distanz ab – Wie wirkt sich die Richtungsdämpfung horizontal und vertikal aus – Welche Gebäudedämpfungen sind wann zu berücksichtigen – Wieso Rechnen genauer als Messen ausfällt – Und abschliessend: Die fehlende Kontrolle der kantonalen Umweltämter, ob die in den Baupublikationsunterlagen deklarierten Strahlungswerte auch eingehalten sind – Ganz speziell die immense Messunsicherheit von ±45% bei amtlichen Abnahmemessungen.

 

Fristverlängerung von 7 Jahren

Nötig geworden war das Seminar zudem wegen der bei mir am 25. Mai notfallmässig erfolgten Herzoperation. Beinahe wäre die NIS-Fachstelle von Gigaherz von einer Stunde auf die andere verwaist gewesen. Das war mir eine Warnung. Das grosse Fachwissen, das sich hier im Laufe der letzten 20 Jahre angesammelt hat, muss rechtzeitig weitergegeben werden. Es bleibt deshalb nicht bei diesem einen Seminar, weitere werden folgen. Die Herzchirurgen haben mir eine Fristverlängerung von 7 Jahren gegeben. (Nachher sehe man weiter) Diese geschenkten Jahre werde ich zu nutzen wissen.

Die Mobilfunkbetreiber haben sich zu früh gefreut. Am 12. Mai, unmittelbar nach meinem letzten 10-Sekunden TV-Auftritt, anlässlich der Pressekonferenz zum nationalen Forschungsprogramm NFP-57, schrieb das Internationale Mobbing-Zentrum der Mobilfunkbetreiber unter der Leitung des einschlägig vorbestraften Ganovenpärchens Stefan und Heidrun Schall in München voller Freude: „So wie der aussieht, macht der das nicht mehr lange.“ Nun, jetzt sieht er wieder besser aus.

Von Hans-U. Jakob

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