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Das neue Bundesgesetz über den Nachrichtendienst

Am 25.September stimmen wir über das neue Bundesgesetz über den Nachrichtendienst ab. Was bedeutet das?

Von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 10.9.2016

Ein Rückfall in das Fichenzeitalter von 1989, als aufflog, dass der Nachrichtendienst bereits 900‘000 Schweizerinnen und Schweizer beobachtete, die politisch nicht ins damalige Landschaftsbild passten?
Oder sollen jetzt unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung erneut missliebige und unbequeme Organisationen ausspioniert und überwacht werden? Oder soll der heutige Zustand, in welchem das offensichtlich bereits geschieht, per Gesetz einfach legalisiert werden?

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Bild 0ben: Abhöranlage des Bundes in Zimmerwald BE.

Besorgte Gigaherz-Mitglieder wissen zu berichten, dass an den Generalversammlungen immer wieder Einzelpersonen beobachtet werden, die niemand kennt und die sich nicht in die Präsenzliste eintragen lassen. Nach Art.18 des neuen Gesetzes ist der Einsatz von solchen „Spionen „ tatsächlich vorgesehen.

Als Sinn und Zweck des neuen Gesetzes wird denn nebst der Terrorbekämpfung auch die Wahrung weiterer Landesinteressen angeführt. So zum Schutz des Werk,-Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz.
Unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung können dann praktischerweise auch zu letzterem Zweck Personendaten beschafft werden, ohne dass die betroffene Person davon etwas merkt.

Zum Eindringen in Computernetzwerke, Internetverbindungen und zum Abhören von Telefongesprächen sollen die Anbieter von Festnetz und Mobilfunk verpflichtet werden. (Art.43)
Wenn es sich bei solchermassen Abgehörten um Schutzorganisationen gegen Elktrosmog handelt, werden natürlich die Anbieter mit grosser Freude mitmachen. Da nützt das Verbot der Weitergabe von so beschafften Daten so gut wie gar nichts.

Zwar heisst es in Art.5: Der NDB beschafft und bearbeitet keine Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit. Aber dafür gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel bei Verdacht auf Terror, verbotenen Nachrichtendienst oder Verdacht auf gewalttätig-extremistische Tätigkeit. (Art.5, Abschnitt 6)
Das alles hat man ja unserem Verein schon alles anzuhängen versucht. Allerdings ohne jeden Erfolg.
Siehe: https://www.gigaherz.ch/einsprecher-gegen-mobilfunksender-wie-kriminelle-behandelt/ und das hübsche Gedicht unter https://www.gigaherz.ch/das-terrornetz-von-gigaherz/

Und was mit einem vermuteten Angriff auf Kommunikationsstrukturen zu verstehen ist, die für das Funktionieren von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat unerlässlich sind (Art.6), kann schlicht Tür und Tor zur Verfolgung von allen Einsprechern, Beschwerdeführern und Aktivisten gegen Mobilfunk herangezogen werden

Persönlicher Kommentar von Hans-U. Jakob
Bisher war ich gegen jede Verschlüsselung unseres E-mailverkehrs und gegen jede Einschränkung von Telefongesprächen. Meine Devise hiess stets: „Die hören ja nur ihre eigene Schande. Sollen die doch mithören bis sie flache Ohren haben. Wir machen ja nur von unseren verfassungsmässig garantierten Rechten Gebrauch.“ Ja wo leben wir denn? Etwa im Staate Putins?
Gravierende Vorkommnisse der letzten 18Monate, lassen uns jedoch zur Vorsicht mahnen Gewisse Staatsanwälte und Staatsanwältinnen haben, sobald es um Mobilfunk geht, jeglichen Sinn für Humor, Verhältnismässigkeit, Menschlichkeit und Anstand verloren.
Und erst wenn ich an die 80er Jahre zurückdenke, als mir die unheimlichen Patrioten (sprich Staatsschützer) meine Existenz zu ruinieren versuchten, indem sie bei den Kunden meines Ingeniuerbüros vorsprachen…..
Siehe: https://www.gigaherz.ch/in-memoriam-kurzwellensender-schwarzenburg/

Von Hans-U. Jakob

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