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Einsprecher gegen Mobilfunksender wie Kriminelle behandelt.

Hans-U. Jakob, 5.4.08

Zur Zeit sind landesweit über 400 Antennenbaugesuche durch Einsprachen von Anwohnern blockiert, was den Betreibern Kosten in 2-stelliger Millionenhöhe verursacht.

Die Betreiber versuchen deshalb der leidigen Einsprecherei mit diversen unlauteren Mitteln Einhalt zu gebieten.  Das perfideste Mittel davon ist der Versuch, die Einsprecher in die kriminelle Ecke zu stellen.

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<<<Bild 1: Die laut Meldungen der Swisscom und der Sensationspresse Mitte Januar 08 abgefakelte Sendestation Tentlingen FR weist keine Spuren eines Brandanschlages auf und erfreut sich nach wie vor „bester Gesundheit“.

Nach dem nächtlichen Totalausfall der Sendestation Tentlingen (FR) mit UKW-Radio, Digital-TV und Mobilfunk vom 18.1.08,  gab die Swisscom bereits in den 6-Uhr-Frühnachrichten von Radio DRS-1, das heisst weniger als 8 Stunden nach dem Verstummen der Station bekannt, dass diese infolge eines Brandanschlages ausgefallen sei. Dies obschon zu diesem Zeitpunkt (während der Nacht) überhaupt noch keine Ursache abgeklärt sein konnte.    Bei dieser Meldung handelte es sich demnach um pure Stimmungsmache gegen die zahlreichen Einsprechergruppen im Lande herum, welche die Sensationspresse denn auch prompt aufgriff.

Diese Stimmungsmache ging später so weit, dass Leuten, welche auf Freiburger Gemeindeverwaltungen in ein Antennenprojekt Einsicht nehmen wollten, von Bauverwaltern und Gemeindeschreibern empfohlen wurde, schleunigst das Lokal zu verlassen, da man sie sonst dem Untersuchungsrichter melden müsse.

Ein gefundenes Fressen für den zuständigen Freiburger Untersuchungsrichter. Er schnappte sich gleich frühmorgens nach dem angeblichen Brandanschlag auf den Gemeindeverwaltungen und Oberämtern die Listen der Einsprecher gegen Mobilfunkantennen und liess diese, obschon Samstag zu Verhören auf den Polizeiposten antreten.  Da die Verhörer nur Französisch und die Verdächtigten nur Deutsch sprachen, war das Chaos vorprogrammiert und es flogen bald wüste Worte.

Es folgte ein 14-Tägiges Hick-Hack mit weiteren Verhören, zu welchem auch noch die Ehefrauen der Verdächtigen aufgeboten wurden.  Anhand der veranstalteten Hektik hätte man meinen können, es sei mindestens der Regierungspräsident von Freiburg umgebracht worden. 

Ein falsch deklarierter Polizeiposten auf den Vorladungen sorgte für weitere Verwirrung und böse Worte, da sich die Aufgebotenen wohl zum angegebenen Posten begaben, die Polizisten jedoch nicht dort warteten.  Es wurde ihnen in der Folge mit Verhaftung, Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft gedroht. 

Alle Verhöre verliefen selbstverständlich ergebnislos.  Einsprecher sind keine Kriminellen!

Das war aber nicht gerade karrierefördernd für den Untersuchungsrichter.   Nach 2 monatiger Ruhe wurde das gesundheitlich schwächste Glied in der Kette der Verdächtigten im „Verfahren wegen Brandstiftung gegen Unbekannt“ erneut vorgeladen.  Vermutlich hatte man sich von diesem Hirntumorpatienten am ehesten einen Zusammenbruch mit anschliessendem Geständnis erwartet.

Nach der Intervention des Präsidenten von Gigaherz wurde die Vorladung gegen den am Gehirn Operierten ziemlich schnell aufgehoben, mit dem Hinweis, dass jetzt der Gigaherz-Präsident dafür verantwortlich sei, dass sich der Patient nicht mit dem Untersuchungsrichter habe aussprechen dürfen. (!)  So kann man das natürlich auch sehen.

Tentlingen_2.jpg<<<Bild 2: Um an der mit dem gelben Punkt bezeichneten Stelle Feuer zu legen, hätte ein Brandstifter eine mindestens 3.5m lange Leiter mitbringen müssen.  Schon das deutet auf eine ganz andere Brandursache hin.   Am Brandherd, das heisst am Eingang des waagrechten Kabelkanals müssten zudem auffällige Brandspuren, hervorgerufen durch einen Brandbeschleuniger gut sichtbar sein.  Es sind jedoch keine solchen Spuren sichtbar.

Aus dem Bericht von Hans-U. Jakob an den zuständigen Freiburger Untersuchungsrichter

Ich war am Nachmittag 1. April von 14.30 bis 15.30 bei dieser Anlage um mir ein Bild über die angebliche Brandstiftung und um Fotoaufnahmen zu machen.  Nur für denn Fall dass, die (übrigens sinnlos plazierte) Ueberwachungskamera entsprechende Aufnahmen von mir gemacht hat.  Zum Abgleich sende ich Ihnen gerne ein Porträt von mir, falls Sie dies wünschen.

Ich möchte Sie von meinen Recherchen in Kenntnis setzen, die meines Erachtens einiges zur Klärung des Falles beitragen könnten. Vorausschicken möchte ich, dass ich mich auf Grund meiner 50-jährigen Tätigkeit auf den Gebieten der Installations-, Elektro-,  Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitstechnik sowie der industriellen Softwareentwicklung als durchwegs Sachverständig betrachte.

Anhand der geschossenen Bilder wird es ein Leichtes sein, jeden Richter davon zu überzeugen, dass es sich nicht um Brandstiftung handelt, sondern um einen sogenannten Scheuerbrand,  ausgelöst von einem oder mehreren durchgescheuerten Kabeln.

Um an der Stelle, wo sich die nun provisorisch um ca 1.5m verkürzten Kabel befinden, Feuer zu legen, müsste sich ein Brandstifter einer 3.5 bis 4m langen Leiter bedienen.

Das ist zu umständlich für eine schnelle Brandstiftung an dieser Sendeanlage.  Da hätte es wesentlich einfachere und viel wirkungsvollere Methoden gegeben um diese Station für Monate ausser Betrieb zu setzen.

Schuld trägt eine liederliche Kabelinstallation

Meines Erachtens wurde der Kabelbrand, welcher sich in sehr beschränktem Umfang hielt – es wurden lediglich ca 1.5 Laufmeter zerstört – infolge einer liederlich, wahrscheinlich durch einen Billigstanbieter ausgeführten Kabelinstallation ausgelöst:

  • Es wurden Kabel verwendet, welche nur für Innenräme verwendet werden dürfen, nicht aber nackt an einem Wind und Wetter ausgesetzten 25m hohen Mast.
  • Die Kabel wurden weder mit speziellen Kabelschellen an den am Mast vorgesehenen Befestigungsschienen befestigt, noch in Schutzrohre eingezogen, sondern mit billigsten Plastik-Kabelbindern am linken Holm der ca 20m langen Aufstiegsleiter befestigt.
  • Dadurch hingen am unteren Ende der Aufstiegsleiter die Kabel auf einer Länge von ca. 1.5m befestigungslos in der Luft und konnten bei starkem Wind hin und her pendeln.
  • Beim Uebergang in den waagrechten Blechkanal, auf einer Höhe von ca. 3m ab Boden, verletzten sich die Kabel höchstwahrscheinlich an dessen Enden, weil diese Enden des Blechkanals weder am Kanal selbst noch am Deckel die üblichen Kantenschoner aus Hartgummi aufwiesen.

Der Brand, wenn man hier überhaupt von einem solchen sprechen will, ist meines Erachtens durch lokale Ueberhitzung an einem verletzten Koax-Kabel entstanden.

Wäre hier Brandbeschleuniger eingesetzt worden, wären am Anstrich des Mastes und am Anstrich des Kabelkanals durch die Ueberhitzung „Brandblasen“ und Brandspuren entstanden, die noch heute gut sichtbar wären.

Wer hier von Brandstiftung spricht, macht sich meines Erachtens der falschen Anschuldigung und der Irreführung der Rechtspflege schuldig.  Art 303 und 304 StGb.

Offenbar hatte die Polizei von den tatsächlichen, sehr geringfügigen Schäden und deren Ursache keine allzu grosse Ahnung.  Ansonsten man als Erstes die zahlreichen Grafitis am Gebäude der Station näher in Betracht gezogen hätte, welche auf oftmalige Anwesenheit von Chaoten und Vandalen rund um die Station schliessen lässt.

Bereits im Frühjahr 07 erfolgte eine dubiose Verhörwelle der Freiburger Polizei, da angeblich am Sockel dieses Mastes Befestigungsmuttern entfernt worden seien.

Diese Muttern weisen eine solche Grösse und eine solche Sicherungsart auf, dass diese nur mit speziellen Werkzeugen und mit Kenntnissen in deren Montagetechnik gelöst werden können.

Kurzum, es können meines Erachtens für diesen angeblichen Sabotageakt nur Personen in Frage kommen, die mit der Montage eines solchen Mastes vertraut sind und Zugang zu diesen Werkzeugen haben.

Das heisst im Klartext, die Verhöre hätten in erster Linie bei Swisscom und deren Unterakkordanten angesetzt werden müssen und sicher nicht bei Leuten, die auf legale Art Einsprache gegen ein Bauprojekt erheben.

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<<<Bild 3: Um Muttern mit diesen Abmessungen und diesen Sicherungsvorrichtungen zu lösen, bracht es Spezialwerkzeuge und Spezialkenntnisse, die nur der Betreiber oder der Erbauer einer solchen Sendestation haben kann……..

Bestenfalls Diebstahl von Altmetall

Recherchen von unserer Seite haben zudem ergeben, dass wenn ein Mastfuss einmal über die aufstehenden Gwindebolzen hinabgelassen wurde, dieser Mast gar nicht mehr umfallen kann, da sich bei der geringsten Schräglage des Mastes, die Bolzen sofort in den Bohrungen verklemmen und verkeilen ohne dass vorher Muttern angebracht worden sind.  Dies nach Auskunft einer Helikopterfirma, welche solche Maste heranfliegt und am Bestimmungsort millimetergenau absetzt.

Das Lösen der Befestigungsmuttern, welche die Freiburger Polizei als Sabotageakt verfolgte, hätte also bestenfalls als Diebstahl von Altmetall bewertet werden dürfen und niemals wie die Swisscom anzeigte, als Sabotageakt.

Wir haben es höchst vermutlich auch hier mit einem Versuch der Swisscom zu tun, Einsprecher gegen Mobilfunkanlagen mit Hilfe der Freiburger Polizei zu kriminalisieren.

Gegen solche Machenschaften wird sich unsere Vereinigung mit allen uns zur Verfügung stehenden Rechts- und Publikationsmitteln zur Wehr setzen.

Wir finden den Zeitpunkt für gekommen, die Oeffentlichkeit über die tatsächlichen Verhältnisse bei der Sendestation Tentlingen via Internet und Presse zu orientieren.  

Es wird nicht länger hingenommen, dass mögliche Einsprecher gegen geplante Sendestationen zum vorne herein als mögliche Brandstifter oder sonstige Saboteure verdächtigt werden.

Wenn Sie möchten, komme ich gerne zu Ihnen nach Freiburg, um Ihnen um die am 1.4. 08 geschossenen Bilder und weitere technische und rechtliche Fragen zu diskutieren.  Sie dürfen mir dafür auch eine Vorladung zustellen.

Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch

der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener

Von Hans-U. Jakob

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