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Das Bermudadreieck

Leserbrief vom 6.7.08

Name und Adresse des Verfassers sind der Redaktion Gigaherz bekannt.

Es scheint, dass alle wichtigen Informationen zur Gesundheitsschädigung des Mobilfunks, im Bermudadreieck der Behörden, Exekutive, Legislative und Gerichte, verloren gehen.



Haben Sie sich auch einmal beim BAFU erkundigt über die vorgesehen Bewertungen der Gesundheitsvorsorge und die Aktivitäten dieser Behörde. Man bekommt dann einen Brief, gezeichnet von Hr. Baumann mit den üblichen Verharmlosungen und den Verweis auf ein neuerliches Gutachten NFP, das aber nicht vor 2010 zu erwarten sei. Darin steht aber ein von Juristen, Medienpsychologen und möglicherweise Mobilfunkbetreibern ausgeheckter  Abschnitt, der an Absurdität und Wissenschaftsfeindlichkeit fast nicht zu überbieten ist. Es bezieht sich auf die Publikation „Hochfrequente Strahlung und Gesundheit“ 2007 Kapitel 1 und deren detaillierte Beschreibung der Kriterien der Auswahl der berücksichtigten Studien.

Aufgeschlüsselt sieht der so aus:

„In Bezug auf die Bewertung ist festzuhalten, dass ein Effekt als wissenschaftlich gesichert gilt,

1) wenn er mehrfach unabhängig repliziert worden ist,

2) ein plausibles Wirkungsmodell besteht und

3) er nicht im Widerspruch zu anderen Forschungsergebnissen steht.

4) Dies bedeutet umgekehrt, dass eine neue Studie allein nicht die gesamte bisherige wissenschaftliche Bewertung auf den Kopf stellen kann.“

Lassen Sie sich das mal auf der Zunge resp. im Hirn zergehen.

Lassen Sie uns das mal zu Handen des Bundesgerichtes und Hr. Bundesrat Leuenberger analysieren. Hr. Bundesrat Leuenberger hat sich bekanntlich von den „besten Grenzwerten“ noch mit erheblichen Mitteln seine Wohnung gegen Elektrosmog schützen lassen, also ist er nicht Betroffener. Siehe auch /es-gibt-keine-wissenschaftlich-gesicherten-effekte/

Zu den obigen Punkten nun ein paar Gedanken:

1. Mit dieser Argumentation könnten Forschungsergebnisse in Humanforschung (jeder ist anders) Erdbebenforschung (gibt’s jeweils nur einmal) und viele anderer Forschungszweige gleich vergessen werden.

2. Man fragt sich dann , wofür überhaupt noch das NFP gemacht wird, wenn deren Ergebnisse sowieso nicht anerkannt werden. Ausländische Studien müssen sowieso nochmals in der Schweiz repliziert werden, die dann wegen Versuchsanordnungsänderungen (TNO) sowieso das, von den Auftraggebern gewünschte Resultat, vorzeigen. Umgekehrt wird jede Studie, die Ergebnisse für Gesundheitsschädigung nachweist, genau mit demselben Argument abgeschossen.

3. Dieser Abschnitt ist an unmoralischer wissenschaftsverachtender Ignoranz nicht zu übertreffen. Wenn die Behörden für die Medikamentenzulassung Swissmedic so arbeiten würden, gäbe es einen Aufstand. Ein Medikament wird mit tausenden von Seiten zur Registrierung eingereicht. Darin sind dutzende von Studien, die die Ungefährlichkeit mit Studien untermauern. Kommt aber eine Studie dazu wo Todesfälle in einem Zusammenhang mit diesem Medikament vermutet werden, wird die Swissmedic aktiv. Nicht so unser BAFU über gepulste Mikrowellenstrahlung und deren thermische und athermische Wirkung und nachgewiesener Schädigung.

Ein Gegengutachten ist mit der Milliardenmacht der Mobilfunkfirmen eine kurze Zeitfrage. Sicher wird sich deren eigene Überorganistion INCNIRP ein solches Gutachten liefern, obwohl über diesen Verein genügend belastetes Material vorliegt, dass sie nur die Interessen Ihrer Unterstützer verfolgen.

Also eine elegante Art mit wenig Aufwand eine zuverlässige, wissenschaftlich fundierte, von unabhängigen Forschern erarbeitete Studie abschiessen.

Ignoranz und Arroganz liegen manchmal sehr Nahe beieinander

4) Mit diesem Satz wird bekräftigt, dass egal was kommt, welche Studien Krebs, Schlafstörungen, oder einen der ganzen Liste der Gesundheitsschädigung beweisen, sicher nichts gemacht wird. Dann gehen wir zu Punkt 3 zurück.

Also bis 2010 wird egal was immer aus dem Ausland kommt, was bewiesen wird, was für Schädigungen am Tier, dem Mensch und der Natur nachgewiesen wird, das BAFU macht sicher nichts.

Tierversuch Salford. Wenn wir uns vergegenwärtigen, dass bereits im Januar 2003 nachgewiesen hat, dass Rattenhirne nach nur 2 Stunden Bestrahlung mir Handy Leistung zu einer Ablagerung von Albumin (Eiweiss) im Hirn geführt hat, mit Schädigung des Cortex, des Hyppocampus und der Ganglien, muss man sich fragen was es noch braucht, bis das BAFU die 60% Kinder und Jugendlichen die Handy’s benutzen, schützt. Oder sind die Hirne der Verantwortlichen ebenfalls schon geschädigt, nur hat man das noch nicht gefunden und es nicht mehrfach replizieren können. Als Gegenbeweis hat man in Papua Neu Guinea jemanden gefunden der diese Schädigung nicht aufweist, also ist nach BAFU dieser Befund nicht zu berücksichtigen.

Rattenhirne.jpg 

 

 

 

 

 

 

 

 

(a) ohne Bestrahlung                      (b) nach 2 Std. Handystrahlung

Im Ernst, sind sich diese Schreibtischtäter mit den Departementsverantwortlichen in Bern, wie Bundesrat Leuenberger über die Tragweite Ihres Nichthandelns überhaupt bewusst? Werden sie falls es dann doch so ist wie bei den Ratten, herausreden, dass  es nicht repliziert nachgewiesen werden konnte? Sind diese Menschen sich der Verantwortung bewusst, die Sie auf sich nehmen, wenn sie die Internationale Warnungen, z.B. UK oder Russland ebenso wenig wahrnehmen wie die Studien Oberfeld, Oesterreich, Bioinitiative oder ETH Vet. mit dem Bauer Sturzenegger und seinen missgebildeten Kälber.

Wird man diese Täter einklagen können, wenn dann die Latenzzeit für z.B. Krebs abgelaufen ist und die ganze Katastrophe zum Vorschein kommt?

Das Bundesgericht mit Herr Aemisegger



Nachdem sich das Bundesgericht bereits zur Naila Studie mit der eigentlichen Gesundheitsvorsorge nicht befasst, resp. kommentiert hat, ist der Verdacht nicht loszuwerden, dass das BG dem BAFU abschreibt und sogar deren absurden Forderungen an die Wissenschaftlichkeit nachkommt und in BGE aufnimmt. (1A.280/2004 an der der mobilfunkfreundliche Bundesrichter Aemisegger natürlich auch vertreten war)

Aerzte aus Naila haben folgendes herausgefunden:

Als Ergebnis zeigte sich, dass der Anteil von neu aufgetretenen Krebsfällen bei den Patienten, die während der letzten zehn Jahre in einem Abstand bis zu 400 Meter um die seit 1993 betriebene Mobilfunksendeanlage gewohnt hatten, gegenüber weiter entfernt lebenden Patienten signifikant höher war und die Patienten in durchschnittlich jüngerem Alter erkrankt waren.

Für die Jahre 1999 bis 2004 – also nach fünf und mehr Jahren Betriebszeit des Senders – hatte sich das Malignomrisiko (Krebs) für die näher an der Sendestation lebende Bevölkerungsgruppe im Vergleich mit der Gruppe im Nailaer Außenbereich verdreifacht.

Das Bundesgericht hat im obigen Urteil Folgendes dargelegt:

Methodische Fehler werden vorgeschoben um die Aussagekraft zu relativieren und dazu wird ausgerechnet das Verharmlosungsinstitut des Deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zitiert. Da hätten sie unser eigenes Verharmlosungs- und wissenschaftsresistentes BAFU anfragen können.

Wenn man das Urteil liest bemerkt man, dass das Bundesgericht eine
Relativierung der Aussagefeststellt, aber grundsätzlich akzeptiert.
Die Aussage, dass die Krebshäufigkeit innerhalb des Radius von
400 Metern tatsächlich höher ist, wird nicht in Frage gestellt. 

Dass danach noch eine Argumentation über die Distanz zum Sender und nicht Berücksichtigung anderer Strahlenquellen wie Schnurlostelefone folgen, die aus einer INCNIRP Schrift abkopiert wurden, lässt tief blicken. Dass die Einflüsse von Wi-Fi, WLAN, digitales Fernsehen, Polizei und Flugfunk nicht berücksichtig waren, sind offenbar selbst dem BG entgangen.

Eine solche Studie wie Naila würde bei jedem Medikament zum sofortigen Rückzug führen wegen Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung und den Millionenforderungen der Konsumenten und deren Organisationen.

Diese Mechanismen, die für den Schutz der Gesundheit der Menschen in jedem zivilisierten Land gelten, werden für die gepulsten Mikrowellenstrahlung Mobilfunk sogar durch das Bundesgericht ausgesetzt.

Wir müssen dem Bundesgericht zugute halten, dass dieser BE schon im Jahre 2004/2005 gefällt wurde, bis heute aber nicht zu einer Änderung geführt hat dem Gesundheitsschutz gem. USG, z.B. Senkung der Immissions- und Anlagegrenzwerte, Vorrang zu geben wenn auch massive belastende Studien und Vorschläge aus der EU, Russland und USA vorhanden sind. Wir hoffen das Bundesgericht ist lernfähiger als das BAFU und glaubt nicht naiv an deren Sachverstand und Handlungsfähigkeit. Von den zahlreichen laufenden Verfahren der ganzen Schweiz wird sich sicher wieder eines diesem Punkt Gesundheitsvorsorge und Untätigkeit des BAFU widmen.   Vielleicht lesen die Bundesrichter einmal was aus den Europäischen Ländern als Warnungen kommt anstelle der landeseigenen Verharmloser des BAFU. Die European Agency for Environment ist sicher unverdächtig.

FAZIT: Wir, die aufmerksamen Bürger, Verbände und Vereine müssen weiterhin mit Argumenten, wissenschaftlichen Studien, leider auch zunehmend Geld, weil man mit den massivsten mehrere 100%igen Erhöhungen bei den Bauämtern, den Gerichten (so etwa 700.- auf 4500 Fr. innert 10 Jahren) den Bürgern das Klagerecht wegnehmen will, gegen unsere eigenen Behörden und Richter kämpfen.

Ein paar Schlachten wurden nicht gewonnen, der Krieg wird leider gewonnen werden, weil offensichtlich die Regierenden und Richter die Latenzzeit nicht kennen und erst wenn die Schäden mehrfach belegt sind und es keine Ausrede mehr gibt, zu handeln. Dann wird es heissen wir haben es nicht gewusst. War es nicht schon mehrmals so?

Seid weiterhin aufmerksam und bleibt am Ball, vielleicht kommt doch noch irgendwann Einsicht durch Angst, sich nicht mehr als Verharmloser rausreden zu können. Damit wollen wir auch sicherstellen, dass nicht alle Informationen im Bermudadreieck Exekutive, Legislative und Judikative  verschwinden. 

Von Hans-U. Jakob

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