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Es gibt keine wissenschaftlich gesicherten Effekte

 

Hans-U. Jakob. 30.6.07

Es gibt keine wissenschaftlich gesicherten Effekte für die Schädlichkeit nichtionisierender Strahlung.

Eine Behauptung die einem in den Argumentationen der Mobilfunkanwälte immer wieder begegnet.  Und eine Behauptung die, nimmt man die aufgestellten Kriterien tatsächlich ernst, erst noch stimmt.  Schuld daran ist die hinterlistige Schlaumeierei unserer Bundesämter BAFU und BAG (Bundesamt für Umwelt und Bundesamt für Gesundheit)

In der  neuesten Schriftenreihe „Hochfrequente Strahlung und Gesundheit“ aktualisierte Auflage vom Juni 2007, 165 Seiten, herausgegeben vom BAFU sind  die Anforderungskriterien, für was welcher Effekt zu halten ist erstmals aufgelistet.  www.umwelt-schweiz.ch/uw-0722-D (Seite 47)

Gesichert: Ein Effekt wird als gesichert erachtet, wenn er einer streng wissenschaftlichen Beweisführung standhält, d.h. mehrfach unabhängig repliziert worden ist, ein plausibles Wirkungsmodell besteht und er nicht im Widerspruch zu anderen Forschungsergebnissen steht

Die Einteilung erfolgte laut BAFU/BAG in Anlehnung an die Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Bewertung der Kanzerogenität einer Substanz oder eines Agens. Diese Klassifikation wurde im Wortlaut übernommen und auf nichtkanzerogene Auswirkungen ausgedehnt.

Das „nicht im Widerspruch zu andern Forschungsergebnissen“  mutet den Insider schon wie ein schlechter Witz an.  Denn die Bewertung der Kanzerogenität (Krebswirkung einer Substanz oder eines Agens ist vom wirtschaftlichen, das heisst von den finanziellen Milliarden-Interessen her kaum mit demjenigen nichtionisierender Strahlung vergleichbar.

Wird eine krebserzeugende Wirkung irgend einer Substanz oder eines Stoffes gefunden, hat wohl niemand so viel Geldmittel für Gegenstudien, die das Gegenteil beweisen, zur Verfügung wie die Mobilfunkbetreiber und Stromhändler  Es ist hinlänglich bekannt, dass diese im Geld schwimmende Spezies auf jede Studie, die einen Effekt als gesichert darstellen könnte, gleich mit mindesten 3 Gegenstudien antwortet.

Beispiele gibt es genug

Beispiele, wie man mit einem speziell zurechtgemachten Studien-Design und mit Hilfe von Wissenschaftern, die dringend auf lukrative Aufträge angewiesen sind, zu entsprechend gegenteiligen Forschungsergebnissen kommt, gibt es in jüngster Zeit recht viele.   Angefangen bei den Studien zum Kurzwellensender Schwarzenburg über die Replikation der TNO-Studie bis hin zur sogenannten Interphone-Studie.

Prof. Olle Johansson nannte das einst treffend: „Eisbärensuche in der Sahara.“

FAZIT: So lange die Mobilfunker oder die Stromhändler noch mindestens eine halbe Million in der Kasse haben, wird es aus diesem Grund NIE gesicherte Effekte geben!

Das muss jedem Richter einmal klar und deutlich gesagt werden!

Weitere Klassierungen des BAFU/BAG, die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen.

Wahrscheinlich: Ein Effekt wird als wahrscheinlich klassiert, wenn er mehrfach relativ konsistent und unabhängig festgestellt wurde. Die Qualität der Studien ist so weit überzeugend, dass andere Faktoren mit grosser Sicherheit ausgeschlossen werden können. Ein plausibler Wirkungsmechanismus fehlt.

Möglich: Als möglich werden Effekte erachtet, die vereinzelt in Studien beobachtet wurden. Die Ergebnisse sind insgesamt jedoch nicht konsistent und möglicherweise auf methodische Schwächen in den Studien zurückzuführen. Die wissenschaftlichen Hinweise werden durch Einzelfallberichte gestützt. Die Beurteilung als «möglich» bezieht sich auf den Zusammenhang zwischen Exposition und Auswirkung. Es handelt sich nicht um eine Abschätzung der Auftretenswahrscheinlichkeit des Effekts.

Unwahrscheinlich: Es gibt keine Hinweise für eine Assoziation, aber mehrfache Hinweise für deren Abwesenheit. Es bestehen keine theoretisch plausiblen Wirkungsmodelle.

Nicht beurteilbar: Die Datenlage ist zu spärlich für eine Aussage. Es gibt zuweilen Einzelbefunde, häufig auch kontroverse Resultate. Die Methodik der jeweiligen Studien wird als zu wenig genügend bewertet, um daraus Folgerungen abzuleiten. Zudem wurden die bisher untersuchten Wirkungen der Hochfrequenzstrahlung bezüglich ihrer Gesundheitsrelevanz in drei Gruppen eingeteilt. Um die Einteilung der Kategorien zu verdeutlichen, wurden für diese drei Gruppen von UM 162 abweichende Bezeichnungen gewählt.

Erkrankungen und Sterblichkeit: Bei den untersuchten Auswirkungen handelt es sich um Beeinträchtigungen der Gesundheit, die eine drastische Einschränkung der Lebensqualität darstellen. Sie können lebensbedrohlich sein und die Lebenserwartung reduzieren. Diese Kategorie umfasst alle Krebserkrankungen, Aborte und Missbildungen bei Säuglingen sowie erhöhte Mortalität.

Einschränkung des Wohlbefindens: Die Lebensqualität bzw. das Wohlbefinden sind erheblich eingeschränkt. Das Symptom ist nicht direkt lebensbedrohlich. Unter diese Kategorie fallen unspezifische Gesundheitssymptome, insbesondere Kopfschmerzen, Schlafstörungen, psychisches Befinden, elektromagnetische Hypersensibilität sowie Mikrowellen-Hören.

Veränderung physiologischer Grössen: Die Effekte sind physiologisch messbar. Die beobachteten Veränderungen bewegen sich in der normalen Bandbreite gesun-der Menschen. Sie sind per se kein Gesundheitsrisiko und stellen keine Beeinträchtigung der Lebensqualität dar, da sie in der Regel nicht wahrgenommen werden können. Es ist unklar, ob sie längerfristig zu einem Gesundheitsrisiko führen. Zu dieser Gruppe gehören Schwankungen im Hormon-, Immun- und Herzkreislaufsystem, gentoxische Effekte, Veränderungen im EEG sowie veränderte Reizwahrneh-mung und Reizverarbeitung.



Weitere interessante Ansichten von BAFU und BAG:

Experimentelle Studien am Menschen können aus ethischen Gründen keine gravierenden gesundheitlichen Effekte untersuchen. Die Höhe und Zeitdauer der Exposition ist darauf ausgelegt, unmittelbare biologische Reaktionen zu untersuchen, aus denen häufig nicht auf ein Krankheitsrisiko geschlossen werden kann. Für Effekte, deren Vorhandensein als gesichert, wahrscheinlich oder möglich eingestuft wird, wurde zusätzlich aus den vorliegenden Studienergebnissen eine untere Expositionsschwelle für das Auftreten des jeweiligen Effekts abgeschätzt. Dabei wird grob zwischen vier Stufen unterschieden.

1.unterhalb der schweizerischen Anlagegrenzwerte (< 3 V/m, lokale SAR10 < 2 mW/kg)

2.im Bereich der schweizerischen Anlagegrenzwerte (3–10 V/m, lokale SAR10 ? 2–20 mW/kg)

3.zwischen den schweizerischen Anlagegrenzwerten und den ICNIRP-Grenzwerten (ca. 10–100 V/m, lokale SAR10 ? 0.02–2 W/kg)

4.oberhalb der ICNIRP-Grenzwerte (> 100 V/m, lokale SAR10 > 2 W/kg)

Von Hans-U. Jakob

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