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Das Antennen-Abstimmungsergbnis von Hergiswil NW

 

Hans-U. Jakob, 18.6.07

Abstimmungsergebnisse über die Mobilfunkantennen auf Bauten und Parzellen im Eigentum der Politischen Gemeinde Hergiswil vom 17. Juni 2007

Der Abstimmungstext lautete:

Wollen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Hergiswil, dass der Gemeinderat Bauten und Parzellen im Eigentum der Politischen Gemeinde Hergiswil für den Bau von Mobilfunkantennen zur Verfügung stellen kann? Abgestimmt werden kann nur über den Bau von Mobilfunkanlagen, welche auf Bauten und Parzellen stehen, die sich im Eigentum der Politischen Gemeinde Hergiswil befinden. Baubewilligungen auf Bauten und Parzellen des Bundes, des Kantons, der Kirch- oder Schulgemeinde sowie von Privatpersonen und anderen Dritten können trotz eines Entscheides an der Urne nicht generell verboten werden.

Der Volkswille dieser Abstimmung regelt folglich ausschliesslich die Entscheidungen des Gemeinderates als Liegenschaftsverwalter, nicht aber seine Beschlüsse in seiner Funktion als Bewilligungsinstanz von Baugesuchen. Demnach beschränkt sich die Volksabstimmung auf die Bauten und Parzellen im Eigentum der Politischen Gemeinde Hergiswil.

 

Wollen Sie, dass der Gemeinderat Bauten und Parzellen im Eigentum der Politischen Gemeinde Hergiswil für den Bau von Mobilfunkantennen zur Verfügung stellen kann?

Anzahl JA- Stimmen: 585 oder 36%

Anzahl NEIN-Stimmen: 1039 oder 64%

Bei einer Stimmbeteiligung von 42.34%

Kommentar:

Nach dem unverhältnismässigen, teilweise rechtswidrigen Aufwand, welcher der Gemeinderat im Vorfeld der Abstimmung gegen die Initiative und die Initianten betrieben hat, ein erdrückendes 2/3-Resulutat.

Wurden doch die Stimmbürger im Vorfeld der Abstimmung auf Kosten der Steuerzahler mit einer 16-Seitigen Farbbroschüre beglückt, die im Wesentlichen die Argumente und bekannten Sprüche der Mobilfunkbetreiber enthielt und den Initianten nicht eine einzige Zeile Raum zur Verfügung stellte.

Auch kein Raum und kein Wort offizielle Redezeit wurde den Initianten anlässlich der Informations- veranstaltung des Gemeinderates vom 11.5.07 in der Aula Grossmatt gewährt.   Es standen nur Mobilfunkbetreiber und Regierungsleute auf der Referentenliste.   Anfragen der Initianten nach Einräumung von Redezeit wurde mit hämischen Kommentaren versehen, abgelehnt.   Man solle doch eine eigene Veranstaltung durchführen, falls man dazu in der Lage sei, hiess es in einer Gigaherz vorliegenden Antwort.

Eigentlich müsste man dem Gemeinderat für sein undemokratisches Vorgehen dankbar sein, denn die Stimmbürger/Innen haben gerade deswegen sehr gut verstanden, was da abläuft.

Gigaherz kann den Initianten zu ihrem durchschlagenden Erfog nur herzlich gratulieren!

Weitere 13 Mobilfunkintiativen und Petitionen, die im Kanton Luzern unterwegs oder abgeschlossen sind und die Studie Longchap-gfs einmal mehr Lügen strafen:

In Horw, Kriens, Ebikon, Meggen, Emmen*, Hochdorf, Hitzkirch, Baldegg und gleich 3 Initiativen in Schötz sowie 2 in Littau.

*In Emmen weigert sich der Gemeinderat, der Bevölkerung die Initiative zur Abstimmung vorzulegen.   Die Initianten lassen sich deswegen nicht entmutigen.  Sie haben eine Stimmrechtsbeschwerde, sowie eine zweite Initiative eingereicht.  

Zur gfs-Studie mit angeblicher Erlahmung des Widerstandes gegen Mobilfunkantennen 

Von Hans-U. Jakob

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