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Comdays: Unsere Aufsichtsbeschwerde gegen das BAKOM



Schwarzenburg, den 5.10.09

An den Vorsteher des Departementes

Umwelt, Verkehr und Energie

Herrn Bundesrat Moritz Leuenberger

Bundeshaus Nord

3003 Bern



Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Kommunikation

betreffend Comdays in Biel

Sehr geehrter Herr Bundesrat Leuenberger,

Wir sehen uns veranlasst, gegen die Direktion und einzelne Mitarbeiter des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM), welches in Ihren Verantwortungsbereich fällt, Aufsichtsbeschwerde zu führen.

Sachverhalt:

Am 20. und 21.Oktober finden in Biel sogenannte Kommunikationstage (Comdays) statt. Ein Festival zu welchem die Präsidenten und Vizepräsidenten von Europas grössten Mobilfunkkonzernen eingeladen wurden. Aus dem Programm ist ersichtlich, dass es sich um eine Propagandaveranstaltung gegen die zur Zeit in der Schweiz im Gang befindliche Aufrüstung der Festnetze mit Glasfasertechnologie handelt.

Zudem wurden für den 2.Tag Verleger und Journalisten eingeladen, offenbar um die Ergebnisse des ersten Tages wirkungsvoll unter die Bevölkerung zu bringen. Dies unter dem Deckmantel Qualitätssicherung im Journalismus.

Verantwortlich für die Durchführung der Comdays zeichnet das Schweizerische Bundesamt für Kommunikation, welchem in diesem Land die Funktion einer Regulierungs- und Aufsichtsbehörde über das Telekommunikationsnetz obliegen würde und nicht irgendwelche PR-Veranstaltungen zu Gunsten von potentiellen Luftverschmutzern.

Zwischen dem ersten und zweiten Comday findet eine sogenannte Comnight statt. Es ist zu befürchten, dass diese, wie an solchen Veranstaltungen üblich, in Verbrüderungsaktionen zwischen den Regulierern und den Verantwortlichen des ganzen Drahtlos-Wahnsinns enden wird. Von den wüsten Orgien am Schluss solcher Nächte ganz zu schweigen.

Erwägungen

Aus den uns zur Verfügung stehenden Programmunterlagen der Comdays geht hervor, dass diese unter Anderem auch mit Geldern des BAKOM, das heisst mit Steuergeldern finanziert werden.

Siehe unter http://www.comdays.ch



Das Schweizerische Strafgesetzbuch verbietet in Art. 312 Mitgliedern einer Behörde oder Beamten unter Androhung einer Strafe bis zu 5 Jahren Gefängnis oder Zuchthaus sich oder anderen einen unrechtmässigen Vorteil oder anderen einen Nachteil zuzufügen.

Mit der Durchführung dieser Propagandaveranstaltung wird unter Zuhilfenahme von Steuergeldern der Mobilfunkindustrie zweifelsfrei ein unrechtmässiger Vorteil gegenüber den Anbietern von Festnetzdiensten, im Besondern den Erstellern von Glasfasernetzen zugefügt und dem gesamten Schweizervolk ein schwerwiegender gesundheitlicher Schaden. Denn das Antennennetz wird täglich dichter und die nichtionisierende gesundheitsschädigende Strahlung nimmt von Tag zu Tag zu.

Es ist ferner völlig unzutreffend, dass die Schweiz schon heute 10mal strengere Grenzwerte als das benachbarte Ausland hat. Diese angeblich 10mal strengeren Werte beruhen einzig auf einer andern Erfassungsart als im Ausland.  Diese 10mal strengeren Schweizer-Werte gelten nämlich nur an sogenannten Orten empfindlicher Nutzung. Und Orte empfindlicher Nutzung befinden sich entweder im Innern von Gebäuden und/oder unterhalb der vertikalen Senderichtung, so dass dort die Strahlung ohne jegliches Dazutun der Mobilfunkbetreiber, das heisst, aus rein physikalischen Gründen, ganz von selbst auf 10% zurückgeht. Dieselbe Reduktion findet sich auch im Ausland, ohne jegliche staatliche Regulierung. Die Mär von den 10mal tieferen Grenzwerten entpuppt sich bei genauerem Hinsehen und mit den nötigen Fachkenntnissen als grandioser Schwindel.

 

Antrag:

Herr Bundesrat Leuenberger, Vorsteher des Departementes Umwelt, Verkehr und Energie wird hiermit ersucht, dem BAKOM, resp. dessen Mitarbeiter die Durchführung oder auch die Mitgestaltung solcher Propagandaveranstaltungen wie die Comdays zu untersagen. Vor allem wäre dafür zu sorgen, dass unter keinen Umständen für solch üble  Propagandaaktionen Steuergelder eingesetzt werden.

Die Direktion und die fehlbaren Mitarbeiter des BAKOM seien zur Rechenschaft zu ziehen.



Mit freundlichen Grüssen,

Gigaherz.ch Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener

Rechtsgültig unterschrieben vom Präsidenten und 1 Vorstandsmitglied

Weitere Infos zu den Comdays unter /die-bieler-kommunikationstage-comdays/

Von Hans-U. Jakob

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