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Bundesamt für Umwelt meldet klägliches Scheitern des QS-Systems

Hans-U. Jakob, 18.1.08

Vollzugsbeamte der Kantone müssen die Termine für sogenannt unangemeldete Stichproben in den Betriebszentralen der Mobilfunkbetreiber zum Voraus mit diesen vereinbaren.

Dies schreibt das Bundesamt für Umwelt dem Bundesgericht in einem Brief vom 14. Dezember 07.  Es darf einmal mehr gelacht werden!

Mittels  Stichproben sollte bewiesen werden, dass das angeblich in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber eingebaute Qualitätssicherungssystem ein taugliches Instrument zwecks Ueberprüfung der fernsteuerbaren Sendeleistungen und Einstellwinkel auf den im ganzen Land verstreuten, externen Sendeantennen sei. (Urteil von Zermatt vom 10.Januar 2007 Nr. 1A.129/2006)

Das Bundesgericht hatte zuvor zuverlässige Einrichtungen verlangt, die ein Uebersteuern der in den Standortdatenblättern (Baugesuchen) deklarierten fernsteuerbaren Leistungen und Winkel verhindern würden. Urteil von Bolligen vom 10.März 2005 Nr. 1A.160/2004

Gigaherz hat in mehreren Beschwerdeverfahren beim Bundesgericht wiederholt darauf hingewiesen, dass sich solche unangemeldeten Stichproben logischerweise ausschliesslich nur online, mittels Datenleitungen zu den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber und mit der erforderlichen Soft- und Hardware bei den kantonalen Umweltschutzämtern und dies erst nur mit speziell ausgebildetem Personal vornehmen lassen.

Wie wir aus sicherer Quelle wissen, verfügte auch Ende Dezember 07 noch kein einziger Kanton und keine einzige Gemeinde die zu diesen Stichproben notwendigen Datenleitungen, sowie die erforderliche Hard- und Software sowie das erforderliche Personal.

Es ist auch nicht anzunehmen, dass dies je der Fall sein wird, weil dazu schlicht die finanziellen Mittel fehlen.

Die Vereinigung der Kantonalen NIS-Fachstellen, der sogenannte Cercle d’air hat sich bereits letzten Sommer auf folgende Notlüge geeinigt:

Zitat: „Gegenwärtig führen die kantonalen NIS-Fachstellen Stichprobenkontrollen bei den Mobilfunkbetreibern durch.  Die Auswahl der zu prüfenden Mobilfunkbasisstationen findet spontan vorort beim Netzbetreiber, das heisst in dessen Betriebszentrale statt.  Dabei werden die aktuell eingestellten Betriebsdaten mit den bewilligten Werten verglichen.  Die Bewilligungsbehörden haben jederzeit auch die Möglichkeit, die Betriebsdaten jeder Mobilfunkbasisstation in der NIS-Datenbank des BAKOM abzufragen.“ Ende Zitat

Diesem Zitat angefügt sind, je nach Kanton, noch die persönlichen Beteuerungen des jeweiligen Vollzugsbeamten, dass er jederzeit unangemeldet in jede beliebige Steuerzentrale „einmarschieren“ könne.

Unsere Stellungnahme dazu lautete stets:  Die Betriebszentralen der Mobilfunkbetreiber haben keine offenen Türen. Vom Eintreffen eines kantonalen Beamten an der Reception bis zu dessen Eintreffen am Steuerpult in der Steuerzentrale, hat der Operator mehr als genug Zeit, durch Betätigen der allgemeinen General-Reset-Funktion, sämtliche Bassisstationen auf einmal, vollautomatisch in die bewilligten Ausgangslagen zurückzufahren zu lassen.

Von einer Stichprobe kann hier also nicht gesprochen werden.  Als Stichprobe wird von uns nur ein unbemerkter Online-Zugriff auf die Steuerparameter akzeptiert.  Und zwar von den Amtsräumen der kantonalen Fachstelle oder der Gemeinde ausgehend.

Bisheriges Fazit von Gigaherz:

Solange in den kantonalen Umweltschutzämtern keine Möglichkeit besteht solche Kontrollen, ohne Wissen der Mobilfunkbetreiber, von Ferne vorzunehmen, ist unseres Erachtens die Baubewilligung zu verweigern.

Es wird nicht mehr länger hingenommen, dass Behörden und Gerichte der Bevölkerung dauernd etwas von effizienten Stichprobenkontrollen vorflunkern, ohne die Durchführbarkeit und Existenz solcher Kontrollen bewiesen zu haben.

Unter kritischen Fachleuten wird bereits gemunkelt, das QS-System sei lediglich ein Phantom, da dieses bisher noch nie jemand gesehen hat.  Tatsache ist, dass sich bisher noch keine einzige Gerichtsinstanz der Schweiz vom Vorhandensein, geschweige denn vom Funktionieren eines solchen Systems vorort überzeugen konnte.

Das Bundesgericht hat darauf in etlichen Urteilen jeweils betont, dass das BAFU Ende 07  über die Tauglichkeit der QS-Systeme und über die Tauglichkeit der Stichprobenkontrollen Bericht erstatten werde.  Dieser Termin wurde unterdessen grosszügig auf Ende März 08 verschoben.

Immerhin hat auf unsere stetigen Vorhaltungen hin das Bundesgericht nun beim BAFU vorzeitig Auskunft über den Stand der Dinge verlangt.

Die Situation ist weit skandalöser als erwartet.

Das BAFU schrieb nämlich am 14 Dezember 07 dem Bundesgericht (in einem Gigaherz vorliegenden Brief):

Zitat: „In der Regel melden sich die für den Vollzug der NISV zuständigen Behörden tatsächlich vorgängig beim entsprechenden Mobilfunkbetreiber an, wenn sie Stichkontrollen durchführen wollen, da auch die entsprechenden Fachkundigen des Betreibers vor Ort sein sollten.  Die Behörde gibt jedoch nicht zum Voraus bekannt, welche Mobilfunkbasisstationen überprüft werden sollen.  So ist es dem Betreiber nicht möglich, vorgängig gezielte Aenderungen an den Daten der Datenbank des QSS vorzunehmen.“ Ende Zitat

Anmerkung von Gigaherz:

Die Rückänderung abweichender Steuerparameter ist zur Zeit der sogenannten Stichprobe längstens erfolgt, da die Operatoren dank der vorgängig vereinbarten Termine mehr als genügend Zeit dazu hatten.

Das BUFU muss uns wirklich für blöder als blöd halten!

Uebrigens: Falls einmal trotzdem einer erwischt wird, gibt es keine Strafbestimmungen!

Dieser Beitrag ist trotz nahender Fastnachtszeit kein Witz!

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Von Hans-U. Jakob

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