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Bonditis bei Securitas

Fortsetzung aus dem Jahr 2008

von Hans-U. Jakob, 30.1.2013


Bonditis.jpgDas landesweit bestens bekannte Bewachungsunternehmen SECURITAS vermietete von 2003 bis 2005 nicht nur Wachpersonal und Hilfspolizisten, sondern plazierte auch Spitzel oder sogenannt verdeckte Ermittler/Innen, mitten in Organisationen, die den Konzernleitungen und Wirtschaftsführern nicht in den Kram passten. Siehe unser Beitrag vom 24.6.08 unter /bonditis-bei-securitas/

Justitias Mühlen mahlen langsam

Das wadtländer Zivilgericht befand nun im Januar 2013 endlich, Nestlé und Securitas habe die Persönlichkeitsrechte der beiden Klägerinnen, verletzt und unerlaubte Infiltration betrieben.

Die beiden Klägerinnen, Angehörige der Organisation Attac, welche im Begriff waren über die Aktivitäten des Nahrungsmittelkonzerns Nestlè in den Entwicklungsländern ein Buch zu verfassen, hatten die Bewachungsfirma Securitas auf Schadenersatz und Genugtuung verklagt.

Securitas hatte im Auftrag von Netlé bereits 2003 eine Agentin bei Attac eingeschleust, welche an Arbeitssitzungen teilnahm, sich Zugang zu Vereinsdokumenten beschaffte und während 5 Jahren regelmässig Berichte an Nestlé ablieferte.

Aufgeflogen ist die Agentin im Sommer 2008

Die Organisation erhob daraufhin gegen Nestlé und Securitas Strafanzeige und forderte auf dem Zivilweg zusätzlich Schadenersatz und Genugtuung in der Höhe von 27‘000 Franken.

Wie die Berner Zeitung vom 26. Januar zu berichten weiss, hat das verantwortliche wadtländer Zivilgericht die Forderung auf 2×3000 Franken gestutzt, aber damit immerhin anerkannt, dass es sich um verbotenen Nachrichtendienst gehandelt hat.

Ob Attac oder die Beklagten Netlé und Securitas den Fall weiterziehen werden, ist noch offen.

Wegen dieser 6000 Franken plus Anwalts- und Gerichtskosten, welche Unternehmen wie Nestlé oder Securitas der Portokasse belasten können, wird dies kaum der Fall sein. Schwerer wiegt der Image-Schaden, wegen verbotenen Nachrichtendienstes verurteilt worden zu sein. Ein Image-Schaden der einer traditionsreichen Schweizer Bewachungs- und Sicherheitsfirma schon noch zu schaffen machen könnte.

Deshalb geht nochmals die dringende Warnung an alle Forscher- und Einsprechergruppen, vor allem aber an die Schutzorganisationen gegen die elektromagnetische Verseuchung .

Schaut euch eure Leute gut an.  Besonders diejenigen, die immer sehr genau nach Namen und Adressen von sogenannten „Zugpferden“ fragen.  Gemeldet werden diese Idealisten dann nämlich als „Rädelsführer“.  Da werden schwarze Listen erstellt und unter den Konzernen und Geschäftsleitungen ausgetauscht um „solchen“ Leuten das wirtschaftliche Fortkommen zu verunmöglichen.

Dankbarer Abnehmer solcher Namen und Adressen ist ebenfalls das internationale, gewerbsmässige Mobbingzentrum der Mobilfunkbetreiber und Strombarone namens IZgMF an der Zinnienstrasse 12, in D-80939 München, unter der Leitung eines Stefan Schall und seiner Gattin Heidrun Schall. Deren Aufgabe es ist, Elektrosmog Betroffene und ihre Schutzorganisationen, sowie kritische Wissenschaftler im Internet weltweit auf übelste Art und Weise lächerlich und mundtot zu machen. Wer geglaubt hat, die Propagandamethoden des 1000-jährigen Reichs gehörten der Vergangenheit an, sieht sich bei einem Blick auf die Internetseite dieser Mobbingzentrale ganz arg getäuscht.

Wissenschaftler und Politiker, die von dieser Zentrale Post erhalten, tun gut daran, diese nicht zu beantworten, wenn sie nicht selber in ein schiefes Licht geraten möchten

Von Hans-U. Jakob

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