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Bern: Baudirektion und Verwaltungsgericht disqualifiziert

In Schwarzenburg bekommen Beschwerdeführende gegen Mobilfunkantennen innert 3 Wochen zum 2. mal Recht vor Bundesgericht.   Der Mobilfunkbetreiber Sunrise beisst hier, am Sitz von Gigaherz.ch, bei der Suche nach einem Antennenstandort seit 8 Jahren auf Granit.  Jetzt läuft auch noch der letzte Versuch, das heisst, auf einem kantonalen Werkhof Fuss zu fassen, aus dem Ruder.

Hans-U. Jakob 22.5.08

Am 29.4.08 berichtete Gigaherz unter dem Titel „Frau Egger muss auf die Ehrenrunde“ über einen gravierenden Fall von Verweigerung des rechtlichen Gehörs und Handlung gegen Treu und Glauben durch die Bernische Baudirektorin Folgendes:

Aus Schwarzenburg stammend, liegt noch eine weitere dubiose Beschwerde beim Bundesgericht.

Nämlich diejenige über den kantonalen Werkhof am Langenwilweg, wo die Sunrise ebenfalls eine Mobilfunkantenne aufstellen möchte.

Hier verlangten die Einsprecher zuerst Klarheit darüber, ob die Kantonale Baudirektion als Besitzerin des Grundstücks überhaupt als Richterin auftreten darf.

Das Verwaltungsgericht bejahte diese Frage, worauf  3 der Einsprecher stellvertretend für die übrigen 230 den Fall an das Bundesgericht weiterzogen.

Obschon die Kantonale Baudirektion vom Bundesgericht immer noch kein grünes Licht für die Weiterbearbeitung dieses Falles bekommen hat, wird dort munter weiter daran gearbeitet, als ob es weder ein Bundesgericht noch eine hängige Beschwerde gegen ihre Zuständigkeit  gäbe.   Alle Proteste der Einsprecher fruchten nichts!  Bei der Baudirektion stehen die Ohren auf Durchzug.   Bleibt zu hoffen, dass diese Sturheit vom Bundesgericht ebenso hart geahndet wird, wie der Fall Thunstrasse.

Einsprechern wird Einblick in den Mietvertrag verweigert

Sowohl Sunrise wie die Baudirektion wie das bernische Verwaltungsgericht weigern sich, den Einsprechern Einsicht in den Mietvertrag zwischen Baudirektion und Sunrise zu gewähren.

Dem angefochtenen Urteil des bernischen Verwaltungsgerichtes ist immerhin zu entnehmen, dass der Standort Langenwilweg vom Kanton weit unter den üblichen Ansätzen an Sunrise vermietet wurde. Frau Egger wird den Steuerzahlern noch sehr genau erklären müssen, warum und weshalb.



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<<< trotz Thron und verbundenen Augen: Das ist nicht etwa Baudirektorin Barbara Egger vor ihrem Amtssitz.

Entgegen anderslautenden Berichten sieht Frau Egger voll durch. Besonders wenn es um Bürgerrechte und Mobilfunkfragen geht.

Die Hoffnungen der Beschwerdeführer haben sich erfüllt.

Frau Egger darf diesmal nicht einmal mehr auf die Ehrenrunde. Sie wird disqualifiziert!

Das Bundesgericht hat mit Urteil 1C_74/2008 vom 14.Mai 08 das Urteil des Verwaltungsgerichtes des Kantons Bern, welches der Baudirektion gestattete, in eigener Sache (Sender auf Grundstück der Baudirektion) zu urteilen, kurzerhand aufgehoben.

Die Kostenvorschüsse werden den Beschwerdeführenden zurückerstattet.  Die Gerichtskosten trägt der Staat.  Die Staranwälte der Mobilfunkbetreiber dürfen ihr Honorar bei Sunrise einfordern.

Ferner muss das Verwaltungsgericht den Mietvertrag zischen Sunrise und der Baudirektion des Kantons Bern den Beschwerdeführenden herausgeben.  Das Geschwafel der Sunrise- Anwälte von Wahrung des Geschäftsgeheimnisses usw. welches vom Verwaltungsgericht des Kantons Bern gestützt wurde, hat nichts genützt.

Beschwerdeführende gegen Mobilfunkantennen haben laut Bundesgericht ein Einsichtsrecht in alle Prozessakten.  Alles andere sei Verweigerung des rechtlichen Gehörs.

Da Frau Egger aus lauter Hilfsbereitschaft und Freundschaft gegenüber dem Mobilfunkbetreiber Sunrise, das Bundesgerichtsurteil nicht abwarten mochte und ihre und die Sunrise-Anwälte trotz 2-maliger Warnung durch die Beschwerdefühenden am Fall weiterarbeiten liess , darf man gespannt sein, wer auch das noch bezahlen soll.  Die Beschwerdeführenden mit Sicherheit nicht.  Frau Egger kann natürlich auch noch diese Kosten dem Steuerzahler aufhalsen.  Nur muss sie sich schon langsam fragen, wie sie die nächsten Wahlen noch übestehen will.   Es ist doch haarsträubend, dass Bürger/Innen zuerst ans Bundesgericht gelangen müssen, nicht etwa um Recht zu bekommen, sondern vorerst einmal nur gerade um ihre verfassungsmässigen Rechte überhaupt ausüben zu dürfen.

Die Vorgeschichte finden Sie hier unter /baudirektorin-des-kantons-bern-wird-verklagt/

Von Hans-U. Jakob

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