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Baar ZG: Furcht-Baares bahnt sich an.

Die Gemeinde Baar will unter einer gigantischen Hochspannungsleitung neue Sozialwohnungen erstellen. Ein handfester Skandal!

Nach einem Bericht von unserem Zuger Korrespondenten

redigiert von Hans-U. Jakob am 12.6.09



Die Gemeindebehörde von Baar ZG und in der Schlussphase auch der Kanton Zug haben sich jahrelang heftig gegen eine neue Hochspannungsleitung SBB/NOK gewehrt, die vor der Liegenschaft des ehemaligen freisinnigen Finanzdirektors durchgeführt hätte. Gemeindepräsident (auch Freisinniger): „Vergraben, weg damit, es ist nicht zumutbar, dass eine neue Leitung so nahe bei den Wohngebieten (für gehobene Ansprüche) durchführt!“

Jetzt ganz neu – vor ca. 10 Tagen – wurde der damalige Kampfverein unter Gesang und Champagner aufgelöst, nachdem sich NOK/SBB bereit erklärt hatten, auf Kosten der Gemeinde und des Kantons eine total neue Linienführung ausserhalb bewohnter Gebiete zu bauen.




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Aus der Botschaft zur Gemeindeversammlung von Montag 22. Juni 09:

Die Gemeinde kauft einem Landbesitzer für 3 Millionen 4488m2 Land ab, über welches fast quer durch die Mitte eine bereits bestehende gigantische Hochspannungsleitung (2 Stränge à 380kV+1 Strang à 230kV) führt. Im Bild oben ist dieses Grundstück gelb eingefärbt.

Der Ärmste kann natürlich mit solchem Bauland heute nichts mehr machen. Denn gesundes Wohnen ist hier vollkommen unmöglich.

Jetzt will ihm die Gemeinde das Land zu höchsten Baulandpreisen (Fr. 680.- per m2) abkaufen um darauf Sozialwohnungen zu erstellen.

Alles, was die Gemeinde bisher über nichtionisierende Strahlung gesagt hat,  gilt jetzt nicht mehr.

Weiter steht in der Botschaft, dass man lediglich einen Korridor von 30m Breite unter der Leitung nicht überbauen werde. 5m horizontaler Abstand vom äussersten Stromleiter würden laut Machbarkeitsstudie genügen.

Stimmt das?

Leider Ja. Denn die Volzugshilfe des BAFU für Hochspannungsleitungen vom Juni 07 setzt den 1-Mikrotesla-Strahlungsgrenzwert für Wohnungen ausser Kraft, wenn das Grundstück vor dem Februar 2000 (Inkrafttreten der Verordnung des Bundesrates über Nichtionisierende Srahlung) als Bauland eingezont wurde.  In diesem Fall darf mit dem völlig verrückten, veralteten Strahlungsgrenzwert von 100Mikrotesla (!) innerhalb von Wohnräumen geplant werden.  In diesem konkreten Fall hier ergeben sich in den geplanten Wohnräumen mindestens noch 20 Mikrotesla. Also 5 mal unter dem alten, hier noch erlaubten Grenzwert und 20mal über dem  neuen Grenzwert, welcher bei Hochspannungsleitungen ab Februar 2000 eingehalten werden müsste.

 

Unterschied muss sein

Zwischen einer Wohnung für den Zuger Finanzdirektor, welcher übrigens in der Lohnskala über einem US-Präsidenten steht, und einer Zuger Sozialwohnung muss natürlich schon ein gewisser Unterschied bestehen.

Wo kämen wir denn da hin, wenn wir einen Finanzdirektor dem selben Krebsrisiko aussetzten würden wie ein Sozialhilfeempfänger?

Das Risiko für Kinderleukämie fängt übrigens bereits bei 0.2 Mikrotesla an, das heisst 100 mal unterhalb des geplanten Wertes in den Zuger Sozialwohnungen.

siehe unter /so-beluegt-uns-die-krebsliga-schweiz/

Wie konnte das hier nur passieren?

Bereits Anfangs der 90er Jahre, als es noch keine Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) gab, wurde im westlich angrenzenden Grundstück unter die Hochspannungsleitung gebaut, obschon dies schon nach der damaligen Gesetzgebung nicht zulässig gewesen wäre. Es hätte bereits damals ein seitlicher (horizontaler) Abstand von 5m vom äussersten Stromleiter zu den Häusern eingehalten werden müssen. Siehe Art.110 der Verordnung über Erstellung, Betrieb und Unterhalt von Starkstromanlagen, vom 7. Juli 1933.

Manche Bauherrschaften sind eben vor dem Gesetz gleicher als die andern.  Ganz besonders im Kanton Zug.

Ein wahrhaft vorzügliches Feldlabor für Studien über Kinderleukämie, Hirntumore und Krebs.

Von Hans-U. Jakob

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