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Auf das NFP-57 folgen erste Skandalurteile

Behörden setzen bereits falsche NFP-57 Schlussfolgerungen ein

von Hans-U. Jakob, 14.1.2011

Bekanntlich weigern sich die Verantwortlichen aus dem nationalen Forschungsprogramm NFP-57 nach wie vor standhaft, der Öffentlichkeit die 42 Arbeiten, welche mit 5 Millionen Steuergeldern finanziert wurden, zugänglich zu machen.

Kommuniziert wird einzig eine sogenannte Synthese, das heisst, eine knapp 50-seitige Zusammenfassung, verfasst von einer völlig industrielastigen Leitungsgruppe. Einer Leitungsgruppe von welcher gewisse Mitglieder wegen ihrer Industriefreundlichkeit sogar von der Teilnahme an der Konferenz der Internationalen Krebsagentur IARC vom Mai 2011 in Lyon ausgeschlossen wurden. Siehe auch unter /ausgebootet/


Schweigen.jpgBezahle und schweige !


Das Volk, welches die Studien mit 5 Millionen Franken Steuergeldern bezahlen durfte, soll nur erfahren, was die ominöse Leitungsgruppe von den 42 Arbeiten hält. In die Öffentlichkeit gelangten bis anhin gezielt gesteuert, nur diejenigen 3-4 Arbeiten welche Mobilfunkstrahlung auf skandalöse Weise verharmlosen. (ZB von Röösli und Achermann)

Die Veröffentlichung der übrigen Arbeiten würde im Laufe der nächsten 8 Jahre in englischer Sprache in wissenschaftlichen Zeitschriften erfolgen. Wer Genaueres wissen wolle, solle halt Englisch lernen und 6 wissenschaftliche Zeitschriften abonnieren. Das ging aus der nur gerade 90-minütigen, öffentlichen Informationsveranstaltung des Nationalfonds vom 20.Mai 2011 in Bern, sehr deutlich hervor. Siehe unter /nfp-57-die-oeffentliche-informationsveranstaltung/

Keine Hemmungen im Aargau

Obige Tatsachen hindern nun Schweizer Behörden nicht daran, die Ergebnisse des NFP-57 als absolut harmlos darzustellen. So schreibt zum Beispiel das Departement Bau, Verkehr und Umwelt in einer gerichtlichen Stellungnahme vom 20.12.2011: Zitat: Der Abschlussbericht der 4 Jahre dauernden Arbeiten wurde im Mai 2011 veröffentlicht. Insgesamt hat die Forschung des NFP-57 keine alarmierenden, neuen Tatbestände zu Tage gefördert, welche eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen oder ein Eingreifen seitens der Behörden notwendig erscheinen lassen würden. Ende Zitat.

Was da das Aargauische Departement für Umwelt von sich gibt, entspricht wohl der Meinung der ominösen Leitungsgruppe, niemals aber dem Inhalt und den Erkenntnissen der 42 Arbeiten.

Im hier erwähnten Verfahren verteidigt das Aargauische Departement für Umwelt die Interessen der Mobilfunkbetreiber übrigens weitaus besser, als die  Mobilfunkbetreiber selber. Das Departement bringt es in seiner Vernehmlassung auf volle 10 Seiten, während sich die Mobilfunker mit gut 6 Seiten begnügen. Weshalb sollen die sich denn noch anstrengen, wenn ihnen die Freunde vom Kanton die Arbeit so schön abnehmen.

Noch dicker kommt es im Kanton Schwyz

So geschehen bei Einzelrichter Peter Linggi vom Bezirksgericht Schwyz, welcher sich ebenfalls auf das nationale Forschungsprogramm NFP-57 beruft. In seinem Urteil vom 20. Dezember 2011 kommt er zum Schluss, Zitat: Die Studie „Prospektive Kohortenstudie zum Einfluss von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität“ untersuchte die Frage ob alltägliche Exposition zu hochfrequenten elektromagnetischen Feldern zu Gesundheitsstörungen wie Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten oder Schlafstörungen führt. Diese Studie kommt zum Schluss, dass sich insgesamt keine Hinweise ergaben, dass die heutige Expositionssituation in der Schweiz zu Gesundheitsstörungen führt. Messungen ergaben eine durchschnittliche Exposition von 0.21V/m, was weit unter dem Grenzwert (5V/m) liegt. Ende Zitat.

Einzelrichter Peter Linggi versucht auch im weiteren Verlauf seiner Erwägungen den Eindruck zu erwecken, alle 42 Arbeiten aus dem Forschungsprogramm NFP-57 seien zu gleichen Schlüssen gelangt. Dass 90% der Arbeiten geheim gehalten und nur diejenigen 10% zugänglich sind, die industriekonform präpariert wurden, verschweigt er beharrlich.

Selbstverständlich verschweigt er auch, dass die angeblich durchschnittliche schweizerische Strahlenbelastung von 0.21V/m nur gerade bei 144 von 380‘000 Baslerinnen und Baslern erfasst wurde und selbstverständlich nicht bei solchen, die in unmittelbarer Nähe zu einer Mobilfunkantennen wohnten.

Weiter verschweigt Linggi, dass diese Messungen mit einem Messgerät namens Dosimeter erhoben wurden, welches wie ein Zufallsgenerator funktioniert, weil die Messintervalle bei 90 Sekunden lagen. Den gesamten Artikel „Mobilfunk-Strahlungsmessung mit dem Zufallsgenerator“ finden sie unter /nfp57-mobilfunk-strahlungsmessung-mit-dem-zufallsgenerator/.

Wer die Geschichte des nationalen Forschungsprogramms NFP-57 näher kennt, wundert sich kaum über diese skandalöse Entwicklung.

Der Nationalfonds, unter dessen Federführung das Forschungsprogramm NFP-57 abgewickelt wurde, ist eine als privatrechtliche Stiftung organisierte Institution, welche mit Steuergeldern und anderen Zuwendungen gespiesen wird und jährlich 700 Millionen an Forschungsgeldern verteilt.

Weil in den Statuten des als Stiftung organisierten Nationalfonds in Art. 2 Abs.2 klipp und klar steht: Der Einsatz von Mitteln des SNF ist ausgeschlossen für Forschung, die unmittelbar kommerziellen Zwecken dient, erhob der Verein Gigaherz bereits im Januar 2011 bei der Eidg. Stiftungsaufsicht eine Stiftungsaufsichtsbeschwerde.

Um der Mobilfunkindustrie weiterhin frei Fahrt zu ermöglichen, wurde diese am 19. April 2011 wie folgt abgeschmettert:

Die Veröffentlichung einer Synthese aus den Forschungsarbeiten, sei allein Sache der Leitungsgruppe, denn so würden dies angeblich die gesetzlichen Bestimmungen vorsehen. (Art.8 V-FIFG) Und damit basta.

Die Schweizerischen Schutzorganisationen gegen nichtionisierende Strahlung hätten dazu nichts zu sagen und die Herausgabe der Forschungsarbeiten sei weiterhin zu verweigern. Punkt.

Sehen sie dazu nach unter /stiftungsaufsichtsbeschwerde-abgewiesen/

Sie haben alles im Griff auf dem sinkenden Schiff !

Übrigens, geforscht wurde nur für 4 Millionen. 1 Million hat die Administration verschlungen, obschon die ominöse Leitungsgruppe angeblich ehrenamtlich gearbeitet hat. Wahrhaft goldige Ehrenämter!

Von Hans-U. Jakob

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