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Arbeitsgericht Brescia schlägt eine Bresche

Ein erstes Urteil zu Hirntumor durch Handy und Schnurlostelefon ist jetzt rechtskräftig.

Eine Mitteilung von Ulrich Weiner

publiziert bei Gigaherz am 28.8.2010

http://ul-we.de/italien-urteil-zu-handy-und-gehirntumor-ist-jetzt-rechtskraftig/

Brescia.jpgNach den ersten Urteilen in den USA, wo bereits vor einigen Jahren der Zusammenhang zwischen Gehirntumoren und Handynutzung nachgewiesen werden konnten. Folgt nun das Oberlandesgericht in Brescia I (Bild links).

Das  Urteil ist rechtskräftig

Es hat durch ein nun rechtskräftiges gewordenes Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt: Der Gehirntumor eines geschäftsführenden Angestellten der Firma Sangiacomo SpA

ist auf sein geschäftlich bedingtes, stundenlanges Telefonieren mit Handy und Schnurlostelefon zurückzuführen.

Das INAIL (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) muss laut dem zweitinstanzlichen Urteil  dem Erkrankten die ursprünglich verweigerte Invalidenrente von 80% zugestehen.

Indistriefinanzierte Studien aus den Akten gewiesen!

Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen und sich nur auf industrieunabhängige stützten.

Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone zu verlangen bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeordneter Handynutzung voll haftbar für Folgeschäden ist. Die Verbraucherzentrale Südtirol rät in diesen Fällen, sich eine Dienstordnung zur Nutzung von Funktechnologien schriftlich aushändigen zu lassen. Darin sollte der Arbeitgeber ausdrücklich die Verantwortung für jegliche zusammenhängenden mittel- bis langfristigen Folgen übernehmen.

Eine sehr gute Übersetzung des Urteils in voller Länge ins Deutsche findet sich auf der Webseite von Diagnose-Funk

http://www.diagnose-funk.org/downloads/urteil-marcolini-ubersetzung.pdf

Das Studium lohnt sich! Auch wenn die Juristensprache manchmal etwas mühsam ist



Ein Auszug daraus:



Urteil MARCOLINI INNOCENTE,

Berufungsgericht Brescia, Sektion Arbeitsgericht

Brescia, 10. 12. 2009



Prozessablauf:

Mit Berufung beim Arbeitsgericht von Brescia vom 6. 7. 2007 hat Innocente Marcolini INAIL auf die Erbringung von gesetzlich vorgesehenen Leistungen aufgrund einer schweren und komplexen Zerebralpathologie geklagt, deren Ursprung in seiner beruflichen Tätigkeit lag.

In der Tat legte der Beschwerdeführer dar, er habe ab 1981 eine geschäftsführende Tätigkeit ausgeübt, zuletzt von 2. 9. 1991 bis 26. 9. 2003 bei der Firma Sangiacomo SpA; in dieser Funktion habe er Mobiltelefon und Schnurlostelefon durchschnittlich 5-6 Stunden pro Tag über einen Zeitraum von insgesamt 12 Jahren verwendet.

Da er Rechtshänder sei, habe er das jeweilige Gerät immer an sein linkes Ohr gehalten, um mit der rechten Hand das auf dem Schreibtisch stehende Festnetz-Telefon abheben oder Notizen aufschreiben zu können:

Besagte Tätigkeit habe bei ihm eine schwere Pathologie hervorgerufen aufgrund derer er am 17. 11. 2003 bei INAIL die entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen beantragt habe. Das Institut habe den Antrag aber mit der Begündung abgelehnt, es gäbe keinen kausalen Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und den angeführten gesundheitlichen Beschwerden.

Der Beschwerdeführer besteht weiterhin auf seinem Antrag, tritt den Zeugenbeweis über die Arbeitsbedingungen an und erbringt einen ausführlichen gerichtsärztlichen Bericht des Neurochirurgen Dr. Giuseppe Grasso.



Aus diesen Gründen

wird INAIL in Abänderung des Urteils n. 471/08 des Gerichtes von Brescia verurteilt, dem Beschwerdeführer die Rente für 80%ige Invalidität aufgrund von Berufskrankheit auszubezahlen. Weiteres wird INAIL verurteilt, die Gerichtskosten zu tragen, und zwar Euro 1.800,– für die erste Instanz und Euro 2.000,– für die vorliegende Instanz. Die Kosten für die Sachverständigengutachten gehen definitiv zu Lasten von INAIL

Anmerkung von Gigaherz:

Ü
ber die skandalösen Zustände in der Schweiz orientieren Sie sich bitte bei /ihre-karriere-ist-ihnen-wichtiger-als-das-leben-von-kindern/ und die dort erwähnten Links.

Von Hans-U. Jakob

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