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Ohrfeige für den Bundesrat

Die Lügereien der Landesregierung über Grenzwerte und Gesundheitsschäden durch Elektrosmog wurden im Parlament nicht akzeptiert



Hans-U. Jakob, 21.7.09

Die schnoddrige Antwort des Bundesrates vom 20.Mai an Nationalrat Josef Zisyadis betreffend seiner Motion zur allgemeinen Anerkennung der Beitragsberechtigung für die Sanierung des Lebensraumes elektromagnetisch hypersensiblen Personen, wurde vom Parlament denkbar schlecht aufgenommen.

Motion Zisyadis siehe unter /bundesraete-als-elektrosmogleugner/

Der Bundesrat behauptete unter anderem Unsinn, dass Elektrosensibilität eine Selbstdiagnose sei und dass kein kausaler Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Symptomen und elektromagnetischen Feldern nachgewiesen worden sei. Damit entbehre das Anliegen, die Elektrosensibilität als ein medizinisches Handicap offiziell anzuerkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen, der nötigen wissenschaftlichen Grundlage. Der Bundesrat halte es folglich nicht für sachgerecht, auf die Anliegen einzutreten und lehne die Motion ab.<?xml:namespace prefix = o />

 


Van_Singer.jpg<<<Bild links: Nationalrat Christian van Singer

Bereits 14 Tage später, das heisst am 4.6.09 wurde von Nationalrat Christian van Singer eine von 55 Nationalräten unterzeichnete parlamentarische Initiative eingereicht. Im Gegensatz zur Motion von Josef Zisyadis, die „nur“ von 6 Ratsmitgliedern unterzeichnet war und lediglich einen Antrag an den Bundesrat enthielt, die Gesetzeslage gelegentlich anzupassen, kann eine parlamentarische Initiative die entsprechenden Gesetzesanpassungen selbst vornehmen, das heisst, den Bundesrat übergehen.

Eingereichter Text:

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

 

Die Gesetzgebung soll mit Bestimmungen ergänzt werden, die für Elektrosmog erzeugende Produkte eine Deklaration der Strahlenbelastung vorschreiben und lokale Gemeinwesen dazu berechtigen, Quartiere und Orte mit geringer nichtionisierender Strahlung vorzusehen.

 

Begründung

Eine Studie der Institute für Sozial- und Präventivmedizin der Universitäten Basel und Bern zeigt, dass sich die Strahlenbelastung für die Bevölkerung in den letzten zwanzig Jahren verzehnfacht hat. Aus zahlreichen anderen Untersuchungen geht ausserdem hervor, dass elektrosensible Menschen aufgrund des Elektrosmogs unter Schlafstörungen und anderen gesundheitlichen Problemen leiden.

 

Folgende Massnahmen wären daher angezeigt:

 

1. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollten die Möglichkeit haben, sich für Produkte mit schwacher elektromagnetischer Strahlung entscheiden zu können. Um dies zu gewährleisten, soll die Gesetzgebung vorsehen, dass auf Mobiltelefonen, schnurlosen Telefonen mit Basisstation und anderen Strahlung erzeugenden Geräten die Strahlenbelastung deklariert werden muss. Eine solche Deklarationspflicht soll auch in der Werbung für diese Geräte gelten.

 

2. Den lokalen Gemeinwesen sollte die Möglichkeit gegeben werden, Quartiere mit schwacher elektromagnetischer Strahlung einzuplanen, in denen die Höchstwerte zehnmal tiefer sind, als es in der NISV derzeit vorgesehen ist. Ausserdem sollen die Körperschaften beispielsweise von Mobilfunkbetreibern verlangen können, den Grenzwert von 0,3 Volt pro Meter nicht zu überschreiten – wie es in der Region Salzburg der Fall ist.

 

3. Es sollte verboten werden, Anlagen in der Nähe von Kinderkrippen, Schulen und anderen sensiblen Orten aufzustellen.

 

Unterzeichnet von Nationalrat

Christian van Singer

Dipl. Physiker und Energie-Ing.

Grüne

29 Mitunterzeichner SP

17 Mitunterzeichner Grüne

7   Mitunterzeichner aus 6 kleinen Parteien von ganz links bis ganz rechts

total 54 Mitunterzeichner

siehe auch unter: http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090438

Kommentar:

Falls das Parlament auf diese Initiative „Eintreten“ beschliesst, wird die zuständige Parlamentskommission den oder die nötigen Erlasse vorbereiten müssen. Welche Kommission das sein wird, ist unklar. Denn es gibt in der Schweiz keine eigentliche Strahlenschutzkommission für nichtionisierende Strahlung.

0.3V/m als neuer Grenzwert

Hochinteressant ist der unter Punkt 2 im Initiativtext vorgesehene Grenzwert von 0.3V/m. Dieser wird zwar als Salzburger-Wert deklariert, hat mit diesem aber nichts zu tun. Der heutige, von der Landessanitätsdirekton Salzburg vorgeschlagene Wert beträgt 0.02V/m in Innenräumen und maximal 0.06V/m aussen. Die 0.3V/m beruhen wahrscheinlich auf einer falschen Umrechnungsformel oder auf einer Falschinformation. Dies zeigt uns, dass der Informatinsbedarf der Parlamentarier noch gross ist und dass auf die Schutz- und Betroffenenorgansiationen eine Menge Arbeit zukommt.

Die 0.3V/m (239uW/m2) sind trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung und eine weitere Ohrfeige für den Bundesrat, der sich strickte geweigert hat, eine öffentliche Anhörung der Schutz-und Betroffenenorganisationen betreffend einer Grenzwertsenkung durchzuführen und es nicht einmal für nötig gefunden hat, entsprechende schriftliche Anfragen zu beantworten. Siehe auch unter /bundesrat-fuerchtet-grenzwertdiskussion/



Die Trotzrektion des Bundesrates war, die geänderte Verordnung über Nichtionisierende Strahlung, 6Monate früher als geplant und ohne jegliche Verbesserung der Grenzwertsituation in einer Nacht- und Nebelaktion in Kraft zu setzen. Jetzt hat er die Quittung dafür erhalten und muss möglicherweise nochmals über die Bücher.

 

55% der nötigen Stimmen im Parlament haben wir bereits. Die zusätzlich noch erforderlichen 45% schaffen wir auch noch.

Gar keine Unterstützung erhielt das Anliegen von SVP und CVP. Hier wartet noch jede Menge Aufklärungsarbeit auf die Schutz- und Betroffenenorganisationen wie Gigaherz.ch, Bürgerwelle Schweiz, IG Strahlungsfreies Kreuzlingen, Mobilfunk mit Mass Erlenbach, Mobilfunk mit Mass St. Gallen und  IGOMF Freidorf-Roggwil.  Den Volksvertretern muss klargemacht werden, dass sie das Volk  zu ver- und nicht zu zertreten haben!

Uebrigens:  Auf die ganz  grossen unter den nationalen Umweltorganisationen ist kein Verlass. 2 von den 5 werden erwiesenermassen von Mobilfunkbetreibern und Strombaronen gesponsert. Bei den andern 3 weiss man (noch) nichts genaues.

Was uns am meisten freut ist, dass selbst die gut gesponserten Lügereien einer Krebsliga Schweiz bei den Parlamentariern nicht gefruchtet haben.  Lesen sie dazu nach unter /gemeinsam-gegen-den-krebs-oder-gemeinsam-gegen-das-volk/

Von Hans-U. Jakob

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