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Bundesrat fürchtet Grenzwertdiskussion

Pressemitteilung der Schweizerischen Schutzorganisationen gegen Elektrosmog vom 4. Juli 09



Bundesrat_2009.jpgDer Bundesrat ist den Forderungen der Ärzte sowie mehrerer Organisationen zum Schutz vor Elektro­smog nach einer Grenzwertsenkung nicht gefolgt. Er hat Gespräche mit Schutzorganisationen im Vorfeld der Verordnungsanpassung verweigert und schriftliche Anfragen in dieser Sache nicht beantwortet. Die Verordnung wurde im Eiltempo und mit unzureichender Transparenz verabschiedet.



Weshalb will der Bundesrat eine Grenzwertdiskussion in der Schweiz verhindern?

Zum einen begründet der Bundesrat sein Vorgehen mit dem im europäischen Vergleich angeblich „strengsten“Vorsorgegrenzwert der Schweiz.  Aber: Die Gesamtimmissionen infolge aller umliegenden Strahlungsquellen (Mobilfunk, TV, Radio usw.) dürfen in der Schweiz gleich hoch sein wie im Ausland. Der sogenannt strengere Schweizer Grenzwert gilt nur für eine einzige Sendeanlage und nur in Gebäuden. Vergleichsmessungen zeigen denn auch, dass die Schweizer Bevölkerung etwa gleich starker Strahlung ausgesetzt ist, wie die ausländische Bevölkerung.

Siehe dazu auch unter /schweizer-vorsorgewerte-sind-und-bleiben-ein-riesenschwindel/

Wir sind in der Praxis keinesfalls besser geschützt. Andere Länder schützen besser: Liechtenstein hat im Jahr 2008 seinen Anlagegrenzwert weit unter das Niveau der Schweiz gesenkt. Luxemburg und Belgien haben ihre Grenzwerte ebenfalls gesenkt. In Österreich gibt es parlamentarische Vorstösse zur Grenzwertsenkung. Der Städteverband Frankreichs forderte im Mai 2009 Versuche mit dem Liechtensteiner Grenzwert.  Die Diskussion um tiefere Grenzwerte ist in Europa im vollen Gange.Aber in der Schweiz darf sie nicht sein.

Vorsorge nur dann, wenn diese wirtschaftlich tragbar ist

Zum anderen behauptet der Bundesrat, eine vorsorgliche Strahlungsbegrenzung würde das Umweltschutzgesetz von 1983 verletzen, gemäss welchem Vorsorgemassnahmen „wirtschaftlich tragbar“ sein müssen. Damit führt der Bundesrat einen Gesetzesartikel ins Feld, der 1983 nicht für den – damals noch kaum existenten – Mobilfunk gedacht war, jetzt aber dennoch darauf angewendet wird. In der Praxis heisst „wirtschaftlich tragbar“ nichts anderes, als dass den Mobilfunkbetreibern völlig freie Bahn gesetzlich garantiert ist. Aus Betreibersicht wäre jede durch staatliche Gesundheitsschutzmassnahmen verursachte Umsatzeinschränkung „untragbar“. Es scheint denn auch unmöglich, den Teufelskreis von Netzausbau und Schaffung neuer Bedürfnisse zu durchbrechen.

Wir erinnern an die Situation bei Asbest, Holzschutzmitteln, verbleitem Treibstoff, Contergan etc. Bei all diesen Beispielen hat die gesundheitliche Schädigung ein weit grösseres Ausmass angenommen als von der Industrie und den Gesundheitsbehörden anfänglich behauptet. Dieselbe Situation zeichnet sich immer deutlicher beim Mobilfunk ab, ja sie ist wahrscheinlich langfristig sogar noch folgenschwerer.

Aufgrund dieser Erfahrungen fordern wir eine konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips:

  • Das Umweltschutzgesetz sei so zu ergänzen, dass es den Eigenheiten des Mobilfunks Rechnung trägt.
  • Der Anlagegrenzwert sei schrittweise und rasch auf ein gesundheitsverträgliches Niveau zu senken.

Dies ist eine gemeinsame Erklärung der nachstehend genannten Organisationen, die auch für Auskünfte gerne zur Verfügung stehen.

Bürgerwelle Schweiz, info@buergerwelle-schweiz.org, 044 984 00 39,

Gigaherz.ch,
prevotec@bluewin.ch, 031 731 04 31

IG Strahlungsfreies Kreuzlingen, info@strahlungsfrei.ch, 071 688 94 72

IGOMF, Freidorf-Roggwil, igomf@postmail.ch, 071 450 04 10

Mobilfunk mit Mass, Erlenbach, info.mobilfunk@hispeed.ch

Mobilfunk mit Mass, St. Gallen, 071 244 70 64

ARA, Association Romande pour la non-prolifération d’Antennes émettrices, ara@alerte.ch

 

Hier geht es zur Meldung des UVEK vom 1. Juli 2009 über die Revision der NIS-Verordnung

www.bafu.admin.ch/dokumentation/medieninformation/00962/index.html?lang=de&msg-id=27813

Von Hans-U. Jakob

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