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5G: Das neue Versteckspiel

Der andauernd grosse Widerstand in der Bevölkerung gegen den Bau neuer und gegen die Hochrüstung bestehender Mobilfunk-Sendeanlagen mit dem neuen Mobilfunk-Standard 5G, veranlasst die Mobilfunkbetreiber in Zusammenarbeit mit den  Antennenherstellern und den Baubewilligungsbehörden einiger deutschsprachigen Kantone, wie etwa Bern, Aargau, Thurgau, St. Gallen und Graubünden, zu immer wieder neuen Spielchen, um 5G in den Baugesuchen hinterlistig vor den Anwohnern zu verstecken.

Von  Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 21.10.2020

Bisher war es ziemlich einfach, festzustellen, ob ein Antennenmast mit zusätzlichen 5G-Sendeantennen bestückt war oder nicht. Damit soll nun Schluss sein. Die Antennenhersteller bringen jetzt Multiband-Antennenpanels mit integriertem 5G MIMO- und Beamforming auf den Markt.


Bild oben: Die bisherige Anordnung der Antennengehäuse, wie in der linken Bildhälfte, brachte sehr rasch Klarheit. Die 5G-Antennen befanden sich in einem separaten Gehäuse, unterhalb der bisherigen Mehrbandantennen für 2 bis 4G. Meist in einem fast quadratischen leicht breiteren Gehäuse.
Der «Volksaufstand» war vorprogrammiert. Das heisst, es hagelte Anzeigen wegen Bauen ohne Baubewilligung. Besonders bei Anlagen, die mittels sogenannten «Bagatellverfahren» ohne Baupublikation nachgerüstet worden waren. Das führte bereits zu einzelnen Gerichtsverfahren bis vor die kantonalen Verwaltungsgerichte, mit noch ungewissem Ausgang.

Mit dem einfachen Erkennen soll nun Schluss sein.

Die Antennenhersteller HUAWEI, NOKIA, ERICSSON und KATHREIN bringen jetzt Multiband Antennenpanels auf den Markt, welche im oberen Drittel einen voll funktionsfähigen adaptiven 5G-Teil inklusive MIMO und Beamforming enthalten.
Siehe Bild oben, rechte Bildhälfte. Die ganze Panele wird dadurch leicht breiter als bisherige Multiband-Antennen und selbstverständlich etwas höher. Was aber dem ungeübten Auge nicht gross auffällt. Was aus der Ferne ebenfalls nicht auffällt ist die Trennlinie zwischen dem herkömmlichen 2-4G Antennenteil und dem aufgesetzten 5G-Teil.
KATHREIN geht sogar so weit, sein Produkt mit einem aufgesteckten Leergäuse anzubieten, welches dann in einer Nacht-und Nebelaktion, nachdem sich die Bevölkerung beruhigt habe, dank bereits vorbereiteter Steckverbindungen, innert Minuten gegen den adaptiven 5G-Teil, ausgetauscht werden könne.

Der neue Trick mit dem Standortdatenblatt im Auflageprojekt.
Jedes Neubau- oder Änderungsprojekt für Mobilfunk-Sendeanlagen muss zur Einsichtnahme durch die betroffenen Anwohner öffentlich aufgelegt werden.
Dabei entspricht das Zusammenfassen der Frequenzen von 1400-3600MHz in einem einzigen Frequenzband einem weiteren neuen Trick der Mobilfunkbetreiber, den Funkdienst 5G vor der Bevölkerung zu verstecken. Nachfolgend ein Musterbeispiel


Zum Bild oben: Unzulässig deklarierte Sendeleistungen
Im Standortdatenblatt, Zusatzblatt 2, technische Angaben zu den Sendeantennen befinden sich lediglich 2 Frequenzbänder. 700-900MHz (Megahertz) und 1400-3600MHz.
Das höhere Frequenzband darf so nicht zusammengefasst werden. Wenn OMEN (Orte empfindlicher Nutzung) mit über 80% des Anlage-Grenzwertes von 5V/m (Volt pro Meter) berechnet worden sind, bedürfen diese einer amtlichen Abnahmemessung nach Inbetriebnahme.
Diese Nachmessung kann nur erfolgen, wenn bekannt ist, welche Sendeleistung folgenden Frequenzbändern fix zugeordnet wird.  1400-1900MHz, 2100-2600MHz und 3400-3600MHz.
Völlig unerlässlich ist die separate Deklaration der Sendeleistung im 3400-3600MHz-Band, denn hier handelt es sich eindeutig um den Funkdienst 5G.
Der 3400-3600MHz-Teil der vorgesehenen Sendeantennen ist sogenannt adaptiv und enthält die MIMO- und die Beamforming-Funktion.
MIMO und Beamforming müssen nach der neuen Anleitung das heisst, gemäss dem am 18.2.2020 mit 18 Monaten Verspätung erschienenen «Technical Report of Measurment Method for 5G NR Base-Stations up to 6GHz METAS Version 2.0», separat gemessen werden. Ohne verbindliche Angabe der Sendeleistungen der für 5G verwendeten Frequenzen, ist weder eine Abnahmemessung noch eine genaue Berechnung der OMEN möglich.

Die falsch deklarierten Sendeleistungen
Selbst wenn man die im Zusatzblatt 2 im 1400-3600MHz-Band deklarierte Sendeleistung von 3000 Watt ERP für bare Münze nehmen würde, bliebe für 5G lediglich noch maximal . 700Watt ERP übrig. Die restlichen 2300Watt ERP müssten für 3G und 4G reserviert bleiben. Und mit diesem Rest lässt sich, wie nachfolgend dargelegt wird, kein 5G-Netz mit adaptiven Sendeantennen in der MIMO- und Beamformig-Funktion betreiben.
MIMO heisst bekanntlich, statt einer Strahlenkeule pro Sektorantenne, je nach Typ, jetzt 32 bis81 und Beamformig heisst, dass sich die Strahlenkeulen nicht mehr fix ausrichten, sondern die Handys und andere Endgeräte verfolgen und infolgedessen im Millisekunden-Tempo im 120°-Kreissektor sowohl horizontal wie vertikal wild herumtanzen.
Das führt bei MIMO zu einer lückenlosen Ausleuchtung eines 120°-Kreissektors, ohne jeglichen Funkschatten. Das heisst, ohne jeglichen Dämpfungsfaktor bis 60° horizontal (links und rechts) sowie vertikal bis 45°nach unten. Und Beamforming führt durch die im Millisekunden-Takt in einem 120°- Kreissektor horizontal wie vertikal herumtanzenden Datenbeams zu einer chaotischen Pulsierung mit Flankensteilheiten, wie diese in der Funktechnik bisher noch nie beobachtet wurden. 5G ist also technisch wie biologisch etwas komplett Neues.

Erste Testmessungen der französischen Aufsichtsbehörde
Sämtliche von Swisscom und Konsorten sowie den kantonalen Fachstellen angeführten Beteuerungen, dass 5G-Antennen berechenbar und messbar seien, indem man diese wie herkömmliche Antennen behandle, sind durch den Bericht der französischen Aufsichtsbehörde«Agence Nationale des Fréquences» zu Makulatur verkommen.
Die ANFR hat Ende April 2020 erste Resultate von Testmessungen an adaptiven 5G Antennen veröffentlicht, an welchen weder die Schweizer Mobilfunkbetreiber, noch die Schweizer Bundesämter Freude haben dürften.

Nach diesen offiziellen Testmessungen der staatlichen Aufsichtsbehörde Frankreichs sind jetzt nämlich aus den in Schweizer Mobilfunk-Projekten wie dem hier gezeigten mit nur etwa 700Watt ERP, jetzt plötzlich 11’400 bis 16’800 Watt ERP geworden. Also gar nicht mehr so weit entfernt von den 25’000Watt ERP, die zum Beispiel vom Antennenhersteller ERICSSON stets als maximal möglich deklariert werden.  Nun haben die Franzosen, wie sie schreiben, eine Möglichkeit gefunden, einen bei der Beamforming-Funktion im Millisekunden-Takt herumtanzenden Datenbeams so lange zu blockieren, dass dieser mit heutigen Messgeräten messbar wird. Mehr über die Testmessungen der ANFR erfahren sie hier: https://www.gigaherz.ch/5g-alarmierende-resultate-erster-testmessungen/

Es wird das unwissende Volk einmal mehr durch den Kakao gezogen, welchen es am Schluss auch noch austrinken soll.

Von Hans-U. Jakob

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