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5G-Antennen herunter von den Masten !

Aufruf: Die meisten der bereits erstellten 5G-Antennen sind illegal und können möglicherweise auf einfache Weise wieder entfernt werden.

Von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Schwarzenburg 27.März 2019

Seit 2 Jahren schreien die Schweizer Mobilfunkbetreiber zetter und mordio nach einer Lockerung der Strahlungs-Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung. Ohne 3 bis 4 mal höhere Grenzwerte (in V/m gemessen) könne der neue Mobilfunk-Standard nie und nimmer eingeführt werden. Bereits zwei mal sind sie im Ständerat mit dieser Forderung gescheitert. Dies am 8.Dezember 2016 und am 5. März 2018. Eine sogenannt moderate Erhöhung von 5 auf 20V/m hätte nicht etwa den Bau von nur 4mal stärkeren Sendern erlaubt, sondern von 16mal stärkeren. Das heisst man hätte die Senseleistungen pro Sektor von heute durchschnittlich 3000Watt ERP auf 48’000Watt ERP aufdrehen können. Sehen Sie dazu nach unter: https://www.gigaherz.ch/grenzwerterhoehung-die-wahnsinnsidee-einiger-motionaere/ (Bilder 4-6)

Und jetzt das:Jetzt benötigen sie für 5G plötzlich nicht mehr 48’000Watt ERP pro Sektor sondern gemäss Baugesuchsunterlagen auf ganz wundersame Weise nur noch 50 bis 500Watt ERP. Wie kommt das denn?

Oberschlaue Köpfe haben herausgefunden, dass man die Hochrüstung eines bestehenden Sendemastes eigentlich als Bagatelländerung, welche keine Baubewilligung erfordert, deklarieren könnte.

Das geht natürlich auf diese Weise gar nicht.
Denn der Antennenhersteller ERICSSON, welcher Swisscom beliefert, gibt für seine 5G-Antennen Sendeleistungen bis 25’000Watt ERP an. Also 50 bis 500mal mehr als zur Zeit in den Baueingaben von den Mobilfunkbetreibern deklariert wird. Die wollen also dem Volk weismachen, man könne 100mal mehr Daten mit 100mal höherer Geschwindigkeit mit 500mal weniger Leistung übertragen. Wenn die so weitermachen, können sie mit 6G dann wahrscheinlich bald einmal Energie ins Stromnetz zurückspeisen?

Das ist natürlich totaler Unfug. Denn als Bagatelländerung gilt eine Änderung nur dann, wenn dadurch am Ort der empfindlichen Nutzung der bestehende Strahlungswert nicht ansteigt.
Oder der Strahlungswert am Ort empfindlicher Nutzung darf maximal um 0.5V/m ansteigen, wenn dieser vor der Änderung weniger als 50% des Grenzwertes betrug.
Quelle: Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur NISV vom 28. März 13 und Empfehlungen der Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz vom März 13.

Und schon gar nicht als Bagatelländerung gilt eine Änderung,
wenn dabei Sendeleistungen aus den unteren Frequenzbereichen (700-900MHz) in den oberen Frequenzbereich (1800-2600MHz) verschoben werden, oder auch umgekehrt. Von den für 5G erforderlichen Frequenzen von 3400MHz und höher ist in all den amtlichen Verordnungen, Vollzugshilfen und Empfehlungen überhaupt nichts zu finden.
Verschiebungen von Sendeleistungen sind nur innerhalb der oben angegebenen Frequenzbänder erlaubt. 3400MHz für 5G ist nicht dabei!

Wer also an seinem Wohnort eine 5G Antenne auf einem bestehenden Antennenmast entdeckt, (siehe Bild oben) welche ohne Baubewilligungsverfahren angebracht wurde, möge bei der Bauverwaltung seiner Gemeinde, eine Anzeige wegen Bauen ohne Baubewilligung einreichen. Das heisst, ein Rechtsbegehren nach Baugesetz Art.Nr….stellen. (die entsprechende Art. Nummer ist in jedem Kanton anders und muss recherchiert werden)

Rechtsbegehren: Für den Betrieb mit dem Mobilfunkstandard 5G sei auf den obgenannten Anlagen unverzüglich ein Benützungsverbot zu erlassen. Den Anlagebetreibern sei eine Frist von 30Tagen zu setzten um den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen. Das heisst, alle für den 5G-Betrieb erforderlichen Komponenten wieder zu demontieren.

Die Begründung kann folgendem Gigaherz-Artikel entnommen werden. https://www.gigaherz.ch/5g-dringende-warnung-vor-falschinformationen-der-kantonalen-umweltaemter/

Ein Versuchsballon dazu läuft zur Zeit in der Stadt Burgdorf BE, wo bereits 5 Antennenstandorte mit 5G-Antennen, ohne Baubewilligung aufgerüstet worden sind.

Anmerkung: Zuständig für die Erteilung einer Baubewilligung sind weder die kantonalen Umweltämter, noch irgendwelche Kantons- oder Bundesämter, sondern einzig und allein, die Gemeinderäte (Exekutiven) der Gemeinden.

Wie obiges Bild zeigt, sind 5G-Antennen daran zu erkennen. Dass diese eine fast quadratische Form aufweisen und 2-3mal breiter sind als «normale» Mobilfunkantennen.

Von Hans-U. Jakob

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