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Luzern: Am 5. Juni ist Abstimmung!

Luzernerinnen und Luzerner! Stimmen Sie JA bei der Initiative Ordnung statt Wildwuchs beim Mobilfunk. Die nächste Mobilfunkantenne steht sonst vor Ihrem Schlafzimmer- oder Kinderzimmerfenster.

Luzern-1

Was bezweckt die Initiative:
Nichts mehr und nichts weniger als eine Prioritätenordnung gemäss dem Zonenplan der Stadt Luzern.

In Wohnzonen sind Mobilfunkantennen nur noch zulässig, wenn kein anderer Standort in einer andern Zone möglich ist.

Gemäss dem vom Bundesgericht mehrfach abgesegneten Kaskadenmodell. In der Reihenfolge:
Industriezone-Arbeitszone-Wohn/Arbeitszone-reine Wohnzone.

In der Stadt Luzern gibt es zur Zeit 99 bewilligte Mobilfunkantennen. Ein Ende ist nicht abzusehen.

Den genauen Initiativtext und alle Informationen des Initiativkomitees finden Sie bei http://www.mobilu.ch

Ein JA zu Ordnung statt Wildwuchs bedeutet:
Transparente Planung beim Bau von Mobilfunkantennen
Glasfasernetz statt Antennenstrahlung in den Innenräumen
Keine grossen Mobilfunkantennen mehr in Wohnquartieren
Kinder- und Schlafzimmer werden vor nicht abschätzbaren Risiken geschützt.
Weitere Infos zur Initiative finden Sie bei:
https://www.gigaherz.ch/ja-zu-ordnung-statt-wildwuchs/
https://www.gigaherz.ch/luzern-die-initiative-kommt-vors-volk/
https://www.gigaherz.ch/luzern-die-initiative-ist-angekommen/

Behauptung Stadtrat (Stadtregierung):

Die Planung und Koordination von Mobilfunkantennen findet gemeinsam mit den Mobilfunkanbietern nach dem sogenannten Kooperationsmodell statt. Dabei werden in der Stadt Luzern diverse Parameter berücksichtigt: Die Einhaltung der Grenzwerte, die Zonenkonformität, die Machbarkeit und die Eingliederung ins Ortsbild.

Fakt und Praxis ist:
Jeweils Anfangs Jahr geben die Mobilfunkanbieter dem Stadtrat (Regierung) bekannt, wo sie in den nächsten 12 Monaten eine Antennenanlage zu errichten gedenken. Zu diesem Zeitpunkt sind die Mietverträge mit den Hauseigentümern, die ihr Hausdach oder ihr Grundstück zur Verfügung stellen wollen, bereits unterschrieben. Der Stadtrat darf dann Vorschläge machen, wohin man allenfalls die Antennenanlage noch verschieben könnte. Dieser Vorschlag darf sich jedoch nicht weiter als 200m vom bereits Festgelegten befinden und muss sich funktechnisch besser eignen. Der Stadtrat ist bis zur offiziellen Baupublikation zu Stillschweigen verpflichtet. Es liegt auf der Hand, dass der Stadtrat keinen funktechnisch besseren oder ebenbürtigen Standort findet, sonst hätten diesen die Mobilfunkanbieter längstens selbst gefunden. Der Stadtrat verfügt für die Standortsuche nämlich weder über Fachpersonal noch über die notwendigen Softwarewerkzeuge.
In andern Kantonen wird das Kooperationsmodell etwa auch Dialogmodell genannt. Von Dialog ist da allerdings gar nichts vorhanden. Das Ganze ist lediglich ein Monolog- oder Kopfnickermodell.

Behauptung Stadtrat:
Der Bedarf an Mobilfunk sei in Wohn- und Arbeitszonen am grössten. Je näher die Antennenanlagen zu den Mobilfunkbenutzern in den Wohnzonen zu stehen kommen, umso mehr können die Sendeleistungen minimiert werden.

Behauptung Mobilfunkanbieter:
Mobilfunkanbieter gehen in ihren Propagandaschriften sogar soweit zu behaupten, je mehr Antennen sie aufstellen dürften, umso geringer werde die Strahlenbelastung für die Bevölkerung

Fakt und Praxis ist:

Nicht bei einer einzigen der in den letzten 5 Jahren in der Stadt Luzern projektierten Mobilfunkanlagen ist nur die Spur einer Minimierung der Sendeleistung erkennbar. (Quelle: Standortdatenblätter) Bei allen diesen Anlagen wurde der Strahlungsgrenzwert an den Orten empfindlicher Nutzung bis auf 98% in Extremfällen bis auf 99.4% ausgeschöpft.

Museggstrasse
Bild oben:
Wie das Beispiel der geplanten Anlage an der Museggstrasse 15, im Kirchturm der christkatholischen Kirche zeigt, gibt es auch bei hoher Antennendichte in der Stadt Luzern keinerlei Minimierung der Strahlung an den Orten empfindlicher Nutzung. OMEN Nr. 3 liegt bei 4.97V/m von den erlaubten 5V/m, OMEN 5 bei 4.93V/m und OMEN 6 bei 4.95V/m.
Die Behauptung je mehr Antennen bewilligt würden, umso geringer werde die Strahlenbelastung für die Bevölkerung ausfallen, ist eine glatte Lüge.

Tabelle LuzernTabelle oben: Das Beispiel Museggstrasse ist bei Weitem nicht das Einzige in der Stadt Luzern. Allein bei Gigaherz.ch befinden sich zur Zeit 7 aktuelle Baugesuche zur Begutachtung.
Stimmen Sie JA bei der Initiative Ordnung statt Wildwuchs beim Mobilfunk. Die nächste Mobilfunkantenne steht sonst vor Ihrem Schlafzimmer- oder Kinderzimmerfenster.

Behauptung Stadtrat und Mobilfunkbetreiber:
Je näher eine Mobilfunkantenne am Mobilfunknutzer stehe, umso geringer werde die Strahlenbelastung durch das Handy am Kopf des Nutzers.

Fakt und Praxis ist:
Wie lange und ob überhaupt ich mir als Nutzer ein Handy an den Schädel platzieren will, ob täglich 2 oder 20Minuten oder gar 2 oder mehr Stunden, ist meine freie Entscheidung. Der Antennenstrahlung vom Dach des lieben Nachbarn bin ich jedoch gnadenlos 24 Stunden am Tag, während 365 Tagen im Jahr ausgesetzt.  Nicht einmal morgens um 2 Uhr, wenn (fast) niemand mehr am Handy hängt, geht die Strahlung um mehr als die Hälfte zurück, weil dann immer noch die Pilot- oder Steuerkanäle laufen.
Auch wenn die Mobilfunkantenne sehr nahe steht, ist zwischen mir und dieser immer noch die Gebäudedämpfung und die Dämpfung aus der Abweichung zur Senderichtung von Belang. Diese beiden Faktoren können weit mehr als die Dämpfung durch die Distanz ausmachen.

Behauptung Stadtrat:
Mobilfunk-Sendeanlagen unterliegen in der Schweiz strengen Auflagen. Die Anlage-Grenzwerte sind in der Schweiz um Faktor 10 tiefer angesetzt als in den umliegenden Ländern. Anlage-Grenzwerte müssen überall dort eingehalten werden, wo sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten.

Fakt ist:
Die umliegenden Länder kennen gar keinen Anlage-Grenzwert für Orte wo sich Menschen regelmässig während längerer Zeit Aufhalten müssen, wie etwa, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Krankenzimmer oder ständige Innen-Arbeitsplätze. Bereits von da her ist der Faktor 10 eine schamlose Lüge.
Die umliegenden Länder kennen nur den Immissions-Grenzwert und die daraus resultierenden Sicherheitsabstände, innerhalb welcher sich überhaupt nie ein Mensch aufhalten darf. Auch kein Dachdecker, Kaminfeger oder Hauswart.
Dieser Sicherheitsabstand mit dem Immissions-Grenzwert von 50V/m (Volt pro Meter) liegt je nach Sendeleistung zwischen 4 und 10m in Strahlungsrichtung waagrecht vor der Antenne. Dort befinden sich mit absoluter Sicherheit weder Kinder- noch Wohn-, noch Schlaf- noch Krankenzimmer.
Diese Orte empfindlicher Nutzung liegen mindestens 25m entfernt. Und hier geht die Strahlung aus Gründen der Distanz, der vertikalen Abweichung zur Senderichtung und bei kürzeren Distanzen zusätzlich noch wegen der Dämpfung durch die Betondecken automatisch, das heisst, aus rein physikalischen Gründen ohne jegliche Abstriche für die Mobilfunkbetreiber auf 10% der Immissions-Grenzwerte zurück.
Zum Schweizer Grenzwertschwindel gibt es hier
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2015/04/Der-Schweizer-Grenzwertschwindel-Neuauflage.pdf
schöne Grafiken mit Erklärungen.
FAZIT: Im umliegenden Ausland ist die Bevölkerung keinen höheren Strahlenbelastungen ausgesetzt als in der Schweiz. Das Märchen von den 10mal strengeren Grenzwerten ist lediglich aus den Betonköpfen unserer Politiker nicht mehr hinauszubringen.

Zur Debatte im grossen Stadtrat (Stadtparlament)
Alle Fraktionen zeigten angeblich auch Verständnis für die Anliegen der Initiantinnen und Initianten. Die Bedenken und die Ängste gegenüber der Mobilfunkstrahlung müssten ernst genommen und die Bevölkerung vor negativen gesundheitlichen Auswirkungen geschützt werden. Gleichzeitig betonten die Fraktionen die Unerlässlichkeit eines flächendeckend funktionierenden Mobilfunknetzes und lehnten die Initiative mehrheitlich ab.

Fakt ist:
Genau das bezweckt die Initiative „Ordnung statt Wildwuchs beim Mobilfunk“. Ein flächendeckend funktionierendes Mobilfunknetz ohne leistungsstarke Antennenanlagen in den Wohnquartieren. Dazu ist zu bemerken, wenn Politiker sagen, „wir nehmen euch ernst“, heisst das in deren Geheimsprache, „da machen wir dann auf jeden Fall gar nichts“.
Des Weiteren ist es ein Affront gegenüber der Bevölkerung, immer noch bloss von unbegründeten Ängsten gegenüber der Mobilfunkstrahlung zu reden.

Laut neuesten repräsentativen Umfragen Bundesamt für Statistik halten 52% der Schweizerinnen und Schweizer Mobilfunkantennen für gefährlich oder eher gefährlich und 12% sogar für sehr gefährlich. Diese Prozentzahlen sind seit 5 Jahren trotz massivster, teils unlauterer Propagandamanöver der Mobilfunkbetreiber und ihrer Helfer in Behörden und Ämtern  genau gleich hoch geblieben.
52% oder über 4Millionen Einwohner können sich auf Dauer nicht irren. 4Millionen können nicht mehr länger als psychisch Gestörte abgetan werden, die lediglich an Angststörungen  und Phobien leiden würden, wie in (fast) allen von den Mobilfunkbetreibern gesponserten „wissenschaftlichen“ Studien und Propagandaschriften zu lesen ist . Mit idiotischen Sprüchen, sämtliche elektrosensiblen Schweizerinnen und Schweizer hätten bequem in einem VW-Bus Platz, ist nun endgültig Schluss! Siehe:
https://www.gigaherz.ch/die-8-hoechsten-gefahren-fuer-die-schweiz/
Unsere Volksvertreter sollen das Volk vertreten und nicht verkaufen!

Behauptung der Mobilfunkbetreiber:
Es gibt keine einzige wissenschaftliche Studie die den Nachweis erbringen konnte, dass Mobilfunkstrahlung bei Einhaltung der Grenzwerte gesundheitsschädigend wäre.

Fakt ist:
Es gibt tatsächlich keine von den Mobilfunkbetreibern gesponserten wissenschaftlichen Studien mit dem Nachweis, dass Mobilfunkstrahlung bei Einhaltung der Grenzwerte gesundheitsschädigend ist. Andere schon.

Laut ausgiebigen und exakten Recherchen der Sendung Rundschau des Schweizer Fernsehens werden Schweizerische Forschungsinstitute zur Zeit mittels 300 Geheimverträgen mit insgesamt 1.26Milliarden (das sind 1260 Millionen) von der Industrie gesponsert. Siehe unter
https://www.gigaherz.ch/forschung-schweiz-300-geheimvertraege-1-26-milliarden-gesposert/
Somit sind praktisch alle von den Mobilfunkbetreibern vorgelegten Studien, die eine angebliche Unbedenklichkeit von Mobilfunkstrahlung nachweisen, unglaubwürdig und unbrauchbar geworden. Dies trifft ebenso drastisch auf die Studien der UNI Basel (Projekt ELMAR) zu, auf welche sich, Mobilfunkbetreiber, Bundesrat und Bundesgericht bisher berufen haben, da die UNI Basel zur Zeit nachweislich mit 138Millionen von der Industrie gesponsert wird.

Die Mobilfunkbetreiber Swisscom, Sunrise und Orange (heute SALT) bezahlten für die Erlaubnis, den Schweizer Luftraum weiterhin verstrahlen zu dürfen, im Februar 2012 eine Milliarde Franken an Konzessionsgeldern in die Staatskasse und erkauften sich dafür die Zusicherung der sogenannten Rechtssicherheit für die nächsten 16 Jahre. Das heisst im Klartext, keine Verschärfung der Verordnung über die nichtionisierende Strahlung bis ins Jahr 2028 und keine Behinderung im Aufbau neuer zusätzlicher Mobilfunknetze mit voraussichtlich 10 mal mehr Basisstationen (Antennen) als bisher.
Die kantonalen und städtischen Umweltfachstellen dürfen in der Folge möglichst keine Störungen durch Einsprachen und Baubeschwerden mehr dulden und sind angewiesen alle Baugesuche möglichst kritiklos durchzuwinken. Die Gutachten dieser Ämter sind unseres Erachtens deshalb nicht mehr als neutral, sondern als Parteigutachten zu betrachten, die längst nicht mehr über alle Zweifel erhaben sind.

Vorsicht! Kriminelle Organisation im Anmarsch!
Unter dem Namen IZgMF „Informationszentrum gegen Mobilfunk“ führen die Mobilfunkbetreiber in München, das heisst, ausserhalb der schweizerischen Gerichtsbarkeit, eine Mobbing- und Rufmordagentur.
Bereits die Bezeichnung gegen Mobilfunk ist irreführend und unlauter.
Mittels eines Internetforums und mittels Leserbriefkampagnen, werden von hier aus Menschen die bereits an den Folgen von Mobilfunkstrahlung erkrankt sind und sich in der Öffentlichkeit zur Wehr setzen, auf grässlichste Art gemobbt und lächerlich gemacht. An Ärzten, Wissenschaftlern und Schutzorganisationen die sich für diese Menschen einsetzen, wird öffentlich Rufmord in schlimmst möglichen Facetten begangen.
Nebst dem Agenturleiter Stephan Schall, welcher sich meistens unter dem Pseudionym „Spatenpauli“ meldet und vorgibt Freier Journalist oder Ingenieur in Mobilfunktechnik zu sein, arbeiten dort noch weitere 4 bereits wegen Verleumdung rechtskräftig verurteilte Personen. Geldstrafen und Gerichtskosten stecken diese bei dem gigantischen finanziellen Hintergrund ihrer Sponsoren locker weg. Diese Warnung steht hier, weil die etwa auch „Schall-Bande“ genannte Organisation mit Sicherheit in den Luzerner Medien auftauchen und dort ihr Unwesen treiben wird.

Von Hans-U. Jakob

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