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Zum 94. Rundbrief

Vorwort: Um die Einladung zur Generalversammlung von Samstag 5.März 2016 mit gleicher Post verschicken zu können, wurde der 94. Rundbrief an unsere Mitglieder Freunde und Gönner erst Ende Januar verschickt. (Portokosten) Wir bitten alle, die diesen vermisst haben um Nachsicht. All die besorgten Telefon- und E-mail-Anfragen, ob etwas passiert sei, bewiesen uns, dass der gedruckte Gigaherz-Rundbrief doch ein sehr gefragtes Medium ist.

Rundbrief_94-2
Der 94. Rundbrief kann auch hier online gelesen werden.
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2016/02/94.-Rundbrief.pdf

Aus dem Inhalt:

Seite 2: 300mal höhere (schlimmere) Grenzwerte für Schwangere
Bundesrat Johann Schneider-Amman (FDP) und seine Helfer vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) haben in eigener Regie im Bereich nichtionisierender Strahlung (Elektromagnetischer Felder) für Schwangere und somit für das ungeborene Leben, bis 300mal höhere (schlimmere) Grenzwerte eingeführt als diejenigen, welche für die Allgemeinbevölkerung gelten. Geht‘s eigentlich noch?!

Seite 3: Mobilfunkforschung im Würgegriff von Industrie und Politik
Die Menschen mögen nicht, dass sie mit Phantasie­produkten betrogen werden. Dass dies auch der Fall ist mit den Grenzwerten der Hochfrequenzstrahlung, wissen sie nur noch nicht. Diese schützen nämlich nicht wie behauptet wird, die Gesundheit der Menschen, sondern vor allem die Interessen der Mobilfunkindustrie.

Seite 4: Elektrosensibilität auf Radio DRS2
Der Beitrag wird kommentiert von der 66 Jährigen Psychiaterin Luzia Stankiewicz. Sie leidet seit  gut 6 Jahren sehr unter ihrer Elektrosensibilität. Zu Wort melden sich auch zwei Experten: Professor Dr. Martin Röösli ,Epidemeologe. Er  leitet in Basel den Bereich Umwelt und Gesundheit am Schweizerischen Tropen- und Public Health Institut.
Und:  Hans Ulrich Jakob. Er ist Elektrotechniker und Präsident des Vereins Gigaherz.ch der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener.

Seite 5: Das Bundesgericht öffnet die Schleusen zur Totalverseuchung
Mit Urteil 1C_7/2015 vom 6.November 2015 ist das Bundesgericht von seinem bisher geheiligten Vorsatz abgewichen, dass von  Mobilfunkantennen aus, wenn diese in Wohnzonen errichtet werden sollen, keine zonenfremde Gebiete wie Überland-Strassen, Autobahnen, Bahnlinien, Landwirtschaftszonen, Wälder oder gar Nachbargemeinden bedient werden dürfen.

Seite 6: Schielende Mobilfunkantennen und langsame Berner Behörden
Bei Allem was gegen Mobilfunk spricht, stellen sich Berner Behörden gerne besonders begriffsstutzig. So auch bei schielenden Antennen, sprich Antennen mit Seitensteuerung. Wie sich neue Mobilfunk-Technologien nicht an eine veraltete Gesetzgebung halten, deckt dieser Spezialbeitrag auf.

Seite 7: Die Medien werden aufmerksam
Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein berichtet.

Seite 8: Bericht von der BIOEM 2015
In seinem Bericht über die BIOEM2015 gibt Prof. Dr. Dariusz Leszczynski Einblick in den gegenwärtigen Stand der Forschung. Er zeigt auf, dass ein zuverlässiges Urteil über mögliche gesundheitliche Risiken der Hochfrequenzstrahlung immer noch nicht möglich ist, nennt den Forschungsansatz, mit dem nach seiner Überzeugung entscheidende Fortschritte erzielt werden könnten und kritisiert die zahlreichen Irrwege, mit denen Erkenntnisgewinn lediglich vorgetäuscht wird.

Seite 10: Das Konzept zum EMF-Monitoring – Ein schlechter Silvesterscherz des Bundesrates.
Denn dieses Konzept weicht in allen Teilen weit vom ursprünglichen Auftrag ab, welcher der Bundesrat in Form des Postulates von Nationalrätin Yvonne Gilli (Grüne) und 67 mitunterzeichnenden Parlamentariern am 2. August 2009 gefasst hat.

Seite 13: Erneute Verurteilung des Bremer Biologieprofessors Alexander Lerchl
Der Beklagte wird verurteilt, es für jeden Fall der Zuwiderhandlung bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, zu behaupten, zu verbreiten oder zu behaupten oder verbreiten zu lassen, gleich Verbreitungsform und gleich ob wörtlich oder sinngemäß, dass sich der Kläger des Plagiats – im Sinne des Diebstahl geistigen Eigentums – schuldig gemacht habe, so wie geschehen in seinem Beitrag im „Elektrosmog-Forum des IZgMF“ vom 31.01.2013.
Ein weiteres geschichtsträchtiges Dokument dazu, wie die Schall-Bande in München gezielt Mobbing und Rufmord betreibt.

Seite 14: Angriff auf die Grenzwerte
Die Forderungen der Kommission Verkehr und Fernmeldewesen sind hanebüchern. Falls die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung gelockert würden, hätten wir nämlich die höchsten in Europa.
Denn es ist Unfug zu behaupten, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland. In der Schweiz werden die Grenzwerte lediglich dort festgelegt, wo die Strahlung bereits aus physikalischen und technischen Gründen ganz von selbst um das 10-fache zurückgegangen ist.

Seite 15: Die Stadtinitiative Luzern kommt vor’s Volk
Die Luzerner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden voraussichtlich am 5.6.2016 Gelegenheit haben, darüber abzustimmen, ob in der Stadt Luzern für den Mobilfunk-Antennenbau Ordnung statt Wildwuchs eingeführt wird oder nicht. Die Chancen stehen nicht schlecht für die Initiative, welche Mobilfunk-Antennen aus Wohnzonen verbannen möchte. Halten doch laut Bundesamt für Statistik 52% der Schweizerinnen und Schweizer Mobilfunkantennen für gefährlich oder eher gefährlich.

Von Hans-U. Jakob

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