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Wenn der Nachbar in die Idylle funkt

von Hans-U. Jakob, 17.9.07

An der Sonnenblickstrasse in Ittigen soll, wenn es nach dem Willen von Sunrise geht, bald nicht nur die Sonne über die Dächer blicken, sondern auch noch eine schöne UMTS-Antenne. Allerdings gut versteckt in einem überdimensionierten Kamin auf dem Dach eines Einfamilienhauses.

In einem Kamin von dem kein Mensch glaubt, dass da jemals Rauch herauskommen wird. Denn der Kamin aus Plastik endet unten nicht etwa im Wohnraum, sondern ganz aussen am Rand des Daches über einem Balkon.   Die Dimensionen entsprechen auch nicht der Heizung eines Einfamilienhauses, sondern eher derjenigen eines Krematoriums.

Nun, die Anwohner haben bald einmal gemerkt, was da gespielt wird und dass am Sonnenrain offenbar noch etwas anders strahlen soll als die Sonne.   Es hagelte Einsprachen.  58 an der Zahl.

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Bild: Planausschnit aus den Bauakten mit überdimensioniertem Kamin aus Plastik

Verweigerung des rechtlichen Gehörs

Auf Anraten von Gigaherz, wollten die Einsprecher auf der Gemeindeverwaltung die Datenblätter und Pläne der Anlage kopieren um sich von einer externen NIS-Fachstelle  die komplizierten Darstellungen erklären und nötigenfalls nachberechnen zu lassen.   Da gerieten sie allerdings erst mal an die Falschen.  Dazu hätten sie kein Recht, beschied man ihnen, auf der Gemeindeverwaltung, obschon sie einige Verwaltungsgerichtsurteile zitierten, die dieses Recht ausdrücklich bestätigen.  Erst die Drohung mit einer Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt erwirkte das vollständige Kopierrecht.

Der Ittiger Bauverwalter, hat das allerdings immer noch nicht begriffen und erklärt im Interview mit der Berner Zeitung nach wie vor, ER sei im Recht gewesen.

So etwas, was in der Gerichtssprache „Verweigerung des rechlichen Gehörs“  genannt wird, passiert sonst nur noch in ganz kleinen Nebenaus-Gemeinden.   Wenn hingegen so etwas in einer Berner Vorortsgemeinde vorkommt, müssen da schon andere Gründe dahinter vermutet werden, nämlich dass da etwas vertuscht werden soll.

Falsch berechnete Daten

So war es denn auch.   Die bereits vom Berner Wirtschaftsamt BECO abgesegneten Daten waren falsch berechnet.  Um die Strahlungsgrenzwerte einzuhalten, hätte das ganze Dach vollständig abgedeckt und über die ganze Dachfläche ein Strahlenschutzgitter unter die Ziegel montiert werden müssen.

Das machte der Ittiger Baukommission und dem Gemeinderat keinen Eindruck.  Sie bewilligten das Projekt ohne Auflagen.  Im Gegenteil Sunrise wurde für die gute Tarnung der Antenne noch gerühmt und es wurde dargelegt, welche Bestimmungen des Ittiger Baureglementes besonders gut eingehalten würden.

Der Weiterzug ist somit besonders einfach

Das gestaltete die Sache für die Einsprecher besonders leicht, den Fall an die nächste Instanz weiterzuziehen.  Denn all die Bestimmungen, die der Gemeinderat in bezug auf Proportionierung, Form, Material und Farbgebung von Dachaufbauten als besoders gut gelungen herausstrich, wurde von den Beschwerdeführern mit gegenteiligen Attributen bedacht.  Was hat schon ein vollkommen überdimensionierter Kamin aus Plastik auf dem Dach eines Einfamilienhauses in traumhaft schöner Lage verloren.  Das passt doch, an gesundem Menschenverstand gemessen, hinten und vorne nicht in die strengen Aesthetikvorschriften der Gemeinde.

Die Sache wird nun wohl vor dem Bundesgericht enden.  Denn die finanzkräftigen Anwohner haben sich zu einem Verein zusammengeschlossen und einen ebenfalls betroffenen Anwalt engagiert.

Der Standortgeber und Besitzer des Einfamilienhauses möchte nun liebend gerne aus dem Mietvertrag mit Sunrise aussteigen.  Aber diese haben ihn mit ihren ungleichen Kündigungsfristen in den Klauen.  Während Sunrise als Mieter jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten kündigen kann, darf das der Vermieter erstmals nach 10 Jahren tun , muss dabei jedoch eine Kündigungsfristt von 5 Jahren einhalten.  Das heisst, dass gemäss Mietvertrag die Antenne mindestens 10 Jahre oben bleibt, sofern die Kündigungsfrist nicht verpasst wird. Sonst verlängert sich der Vertrag um weitere 5 Jahre. Quelle: Zahlreiche, Gigaherz vorliegende Mietverträge.

Solch himmelschreiende Ungleichheiten hat das Bundesgericht in Mobilfunkfällen schon mehrmals geschützt.  Schliesslich leben wir in einem Rechtsstaat.  Oder etwa nicht?

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Von Hans-U. Jakob

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