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Warnung an Standortvermieter von Mobilfunkantennen

Wertverluste durch Mobilfunkantennen sind nicht mehr länger wegdiskutierbar

Hans-U. Jakob, 11.4.09


Banknoten.jpgWeitere Millionenklagen sind angelaufen


Nach dem Bekanntwerden des Bundesgerichtsurteils 1P.68/2007 vom 17.August 2007, welches klarstellt, dass auch sogenannt ideelle (psychologische) Auswirkungen von Mobilfunkantennen einen zivilrechtlich einklagbaren Schaden verursachen, sind weitere Millionenklagen gegen Standortgeber und Mobilfunkbetreiber angelaufen.

Sehen Sie dazu unbedingt auch unter /wertverluste-von-liegenschaften/ nach.

Die bestens bekannte Ausrede der Betreiber, wenn alle baurechtlichen, das heisst öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt seien (Grenzwerte eingehalten), könne keine übermässige Belastung der Nachbarschaft vorliegen, scheinen nicht mehr zu fruchten. Die Schäden infolge Mietzinsverlusten und Wertverlusten bei Immobilien sind unterdessen nicht mehr wegdiskutierbar.
Sehen Sie dazu den PP-Vortrag unter

https://www.gigaherz.ch/media/PDF_1/Wertminderung.pdf




Aus einer der schönsten Städte der Schweiz wissen wir aus absolut zuverlässiger Quelle, dass auch hier mehrere Klagen gegen 2 Standortgeber in der Höhe von insgesamt 4.4 Millionen Franken am Laufen sind.

Und aus dem schönen Emmental ist bekannt, dass ein Standortgeber infolge unverkraftbarer Schadenersatzforderungen bereits in die Psychiatrie eingewiesen werden musste.

Nicht einmal die bundesrichterliche Behauptung, Zitat: obwohl von ihnen (den Mobilfunkantennen) zurzeit keine erwiesene gesundheitliche Gefährdung ausgeht (Ende Zitat) vermag mehr etwas zu bewirken. Denn diese ist von der Geschichte längst eingeholt worden.

Der vom veterinärmedizinischen Institut der Universität Zürich nachgewiesene signifikante Zusammenhang von Kälberblindheit und Nähe zu Mobilfunkantennen hat einen Landwirt aus dem Kanton Zürich dazu bewogen, ebenfalls Schadenersatzklage in Millionenhöhe einzureichen.

2 Artikel zur Kälberblindheit finden Sie unter

/neues-von-der-kaelberblindheit/ und

/nukleaere-katarakte-oder-kaelberblindheit/



Ein Rechtsanwalt, Spezialist im Umweltrecht, schreibt uns:

Zitat: Grund für diese Zeilen sind die Aussagen von Gigaherz zur Verjährung.

Hier ist vom Grundsatz auszugehen, dass widerrechtliche Handlungen innerhalb eines Jahres verjähren.

Wenn später eine Schadenersatzklage geplant ist, empfehle ich, spätestens innerhalb eines Jahres seit der Inbetriebnahme einer Antenne die Verjährung entweder durch eine Betreibung oder durch ein Klagebegehren bei einem Gericht zu unterbrechen. Die Kosten für einen Zahlungsbefehl sind vergleichsweise bescheiden. Sie steigen ab 1 Million nicht mehr an. Sie betragen zwischen Fr. 400.- und 1000.-

Das Kostenrisiko des Klägers kann mit einer Teilklage beschränkt werden. Ende Zitat.

Offenbar haben die Mobilfunkbetreiber schon lange mit solchen Klagen gerechnet, ansonsten sie für ihre Antennen jeweils je 12m2 Land gekauft hätten, anstatt sich auf einem Grundstück oder einem Hausdach einzumieten, was sie für 10 Jahre rund 20mal teurer zu stehen kommt.

Auf diese Weise können sie jetzt das enorme Risiko bequem auf den Standortvermieter abwälzen.  Nach Art 684ZGB ist nämlich der Landeigentümer und nicht sein Mieter für nachbarrechtliche Schäden haftbar.  Wie weit der Landeigentümer Rückgriff auf seinen Mieter nehmen kann, steht noch in den Sternen. Ein Rückgriffsrecht auf einen Mobilfunkbetreiber, welcher infolge einer Lawine von Schadenersatzforderungen pleite geht, nützt dann auch nichts mehr.

Fazit: Land- und Hauseigentümer, Hände weg von der Vermietung von Standorten für Mobilfunkantennen. Das kann Sie in den Ruin treiben!

Von Hans-U. Jakob

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