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Wahlen 07 – Seite 3

Gigaherz stellt allen Kandidatinnen und Kandidaten, die sich bisher für Elektrosmog-Betroffene eingesetzt haben oder sich in Zukunft ernsthaft einzusetzen gedenken, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit, je 1 Seite für ihre Wahlpropaganda zur Verfügung.  Heute für Bernhard Hess SD. http://www.schweizer-demokraten.ch

Bernhard Hess über Bernhard Hess:

Bernhard Hess, geb. 5. April 1966, in Solothurn, wohnhaft in Bern, ist ein national-konservativer Schweizer Politiker mit einem starken ökologischen und sozialen Gewissen. Seit 1999 amtet er als Nationalrat. 2005 wurde er als Zentralpräsident der Partei Schweizer Demokraten (SD) gewählt.

Am 21. Oktober 2007 wählen wir ein neues Parlament und stellen somit die Weichen in der Politik für die kommenden Jahre neu. Mit dieser Wahl entscheiden wir über die Zukunft einer lebenswerten Schweiz, in der wir frei, in angemessenem Wohlstand und grösstmöglicher Sicherheit leben können. Wir bestimmen auch, ob die politischen Fehlentwicklungen der letzten Jahre korrigiert werden, die uns immer mehr Zuwanderung, mehr Überfremdung, mehr Umweltverschmutzung, mehr Ueberbauung und Verbetonierung, mehr Kriminalität und mehr Gewalt gebracht haben.

Berhard_Hess2.jpgDer Sonntags-Blick über die Schweizer Demokraten:

SD ist am konsumentenfreundlichsten! Auszug aus dem SonntagsBlick vom 16.09.2007:

Welche Partei ist am konsumentenfreundlichsten? Man staune: die Schweizer Demokraten.

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat die Parteien zu fünf aktuellen Themen befragt, die den Konsumenten am meisten unter den Nägeln brennen. Und siehe da: Auf dem ersten Platz landet nicht die SP, die sich den Konsumentenschutz auf die Fahnen geschrieben hat – sondern die Rechtspartei Schweizer Demokraten (SD), vor den Grünen.

Bernhard Hess speziell:

07.3467 – Motion Hess Berenhard, eingereicht im Nationalrat

Mobilfunkantennen. Herabsetzung der Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung

Eingereicht von:        Hess Bernhard

Einreichungsdatum:  21.06.2007

Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt

    

Eingereichter Text:

Das Umweltschutzgesetz ist dahingehend zu ändern, dass die Immissionsgrenzwerte für nichtionisierende Strahlung, vordringlich für Mobilfunkantennen, so festgelegt werden, dass Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume nicht gefährdet werden und die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört wird.

Begründung:

Die im Dezember 1999 vom Bundesrat in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) festgelegten Grenzwerte für Mobilfunkantennen von 5 V/m für Daueraufenthalt und 50 V/m für Kurzzeitaufenthalte haben sich als viel zu hoch erwiesen. So leiden zahlreiche Menschen unter Schlaf- und Hormonstörungen, die Krebshäufigkeit nimmt zu, und die Reaktionsfähigkeit wird reduziert. Beobachtet wird zudem eine höhere Rate von Miss- und Fehlgeburten, Nervenzellen geben falsche Signale ab, und bei Entfernungen bis zu 800 Meter zum nächsten Mobilfunksender muss, infolge Mobilfunkstrahlung, mit irritierenden Ohrengeräuschen verbunden mit Kopfdruck und Kopfschmerzen gerechnet werden.

Die NISV ist am 1. Februar 2000 in Kraft getreten und basiert auf wissenschaftlichen Kenntnissen über nichtionisierende Strahlen, die weitaus älteren Datums sind. Das Europäische Parlament empfiehlt aktuell einen Grenzwert von 1 V/m. Verschiedene Studien, namentlich aus den Niederlanden und Spanien, empfehlen sogar einen noch geringeren Wert. Somit sind die heutigen Grenzwerte in der NISV überholt und bedürfen dringend einer Herabsetzung.

Siehe auch unter http://www.bernhard-hess.ch

Listenstimmen für die SD-Liste 17

 

 

Von Hans-U. Jakob

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