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Verzweiflungstat oder Notwehr?

Verzweiflungstat oder Notwehr?

Hans-U.Jakob, 15.8.03

„Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko. Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten.“
Zitat aus Mobilfunk-Urteil 20928U vom 5.3.2000, des Bernischen Verwaltungsgerichtes, vom Bundesgericht später bestätigt und heute noch gültig.

oder

„Der Gemeinderat täte besser daran, sich an der gängigen Rechtsprechung, anstatt zu nahe am Volk zu orientieren.“
So Regierungsrat Straumann SO an einen Gemeinderat, welcher den Bau einer Mobilfunkantenne nicht bewilligte.

Dazu die Meldung einer Lokalzeitung:
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat irgendwann am Freitag Vormittag vergangener Woche eine bislang unbekannte Täterschaft auf den Mobilfunkantennenmast der Firma Orange, welcher auf der «Sollmatt» in Welschenrohr (SO) installiert ist, geschossen. Das gefundene Projektil, welches offenbar aus einer Kleinkaliberwaffe stammt, traf die Richtfunkeinheit, den sog. «Link» und zerstörte ihn gänzlich. Durch den Ausfall dieser Komponente wurde bei der Firma Orange in Biel Alarm ausgelöst.

Der angerichtete Sachschaden beträgt ca. 8000 Franken. Die Polizei sucht Zeugen.

Verzweiflungstat oder Notwehr eines oder einer Mobilfunkgeschädigten? Wo die wirklich Kriminellen sitzen, kann jedermann/frau im Vergleich mit den oben erwähnten Gerichtsurteilen und Meinungen politischer Entscheidungsträger selber entscheiden.

Von Hans-U. Jakob

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