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„Verstehen Sie Spass?“ mit dem Bundesgericht

„Verstehen Sie Spass?“ mit dem Bundesgericht

Mobilfunkantennen können bis zum 10-fachen von dem leisten was in den Baugesuchen deklariert wird. Die abgestrahlten Leistungen in Watt ERP können von der Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber aus jederzeit ferngesteuert werden. Ebenso die vertikalen Abstrahlwinkel. Auch diese Winkel sind in den Baugesuchen meistens falsch deklariert, das heisst so, dass Häuser, welche von unten her in den Strahlenkegel hineinragen, angeblich nicht getroffen werden.

Hans-U. Jakob, 20.7.06

Zur Erinnerung: Das Bundesgericht verlangte deshalb in seinem Urteil 1A.160/2004 objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen, also klare Hardwareanpassungen an den Antennen und Senderendstufen. Weiter sagte das Bundesgericht: Wird von diesem Grundsatz abgewichen, und der Betrieb der Anlage mit einer niedrigeren als der maximalen ERP der Anlage bewilligt, muss im Baubewilligungsentscheid begründet und dargelegt werden, wie die Einhaltung der bewilligten ERP gewährleistet werden kann.
So wie sich das Betreiber und Bundesämter vorstellen, geht diese andere Gewährleistung aber mit Bestimmtheit nicht!

Stellungnahme von Gigaherz.ch gemäss Verfügung des Verwaltungsgerichts ZH vom 11. Juli 06:
In den von den Anwälten der Mobilfunkbetreiber und dem BAFU (Bundesamt für Umwelt) zitierten Bundesgerichtsurteilen 1A.116/2005 und 1A.120/2005 hat sich das Bundesgericht nicht mit der Tauglichkeit des sogenannten QS-Systems * auseinandergesetzt, wie dies behauptet wird, sondern lediglich 2 Gemeinden angewiesen dieses System als Uebergangslösung in eine Baubewilligung aufzunehmen. Das heisst nichts anderes, als dass das QS-System als solches weiterhin mit Beschwerden durch den ganzen Instanzenweg hindurch belegt werden kann, bis das Bundesgericht zu allen Unzulänglichkeiten diese Systems Stellung genommen hat.

In seinem Bericht zur Kontrolle der Sendeleistung von Mobilfunkanlagen vom 5.7.2006 an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bringt das BAFU erstmals sogenannte zertifizierte und akkreditierte Auditfirmen in die Diskussion, welche die Ueberwachung auf privatrechtlicher Basis durchführen sollen. Wie diese Auditfirmen zu funktionieren haben werde zurzeit im sogenannten Cercel Air ** diskutiert.

Hier kommt deutlich zum Ausdruck, welch riesiges „Luftschloss“ dieses QS-System ist.
In der Schweiz gibt es 26’000 Antennenstandorte mit durchschnittlich 6 Antennpanels mit je 4 Eingängen ? 2 Parameter. Macht sage und schreibe 26???000x6x4x2= 1’248???000Datenpunkte, welche diese Auditfirmen regelmässig zu überwachen hätte.
Um diese Datenmenge nur annähernd seriös zu überprüfen müssten die sogenannten Auditfirmen mindestens 130 ständige Arbeitsplätze schaffen, ausgerüstet mit modernsten PC???s und mit Datenverbindungen zu sämtlichen Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber.
Falls diese Auditfirmen von den Mobilfunkbetreibern finanziert werden sollten, wären diese zum vorne herein als nicht neutral zu betrachten.
Wir hätten dasselbe Schlamassel wie bei den akkreditierten Messfirmen, bei welchen die Mobilfunkbetreiber durchwegs am Geschäfts- oder Aktienkapital beteiligt sind.
Falls diese Auditfirmen von den Kantonen oder der Eidgenossenschaft finanziert werden sollten, ist beim heutigen Sparkurs gleich vorne herein mit einer Ablehnung der erforderlichen Kredite durch die Parlamente zu rechnen.

Fazit: Eine Antennenpolizei die es gar nie geben wird, soll also mit einer Ausrüstung die weder software- noch hardwaremässig irgendwo existiert, ständig weit über eine Million Datenpunkte im Auge behalten. Eine Antennenpolizei die notabene erst noch über keinerlei Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Fehlbaren besitzt. (!)
Mehr noch, wie das BAFU nun mitteilt, existiert für diese Antennenpolizei 5 Monate vor Dienstantritt nicht einmal ein Pflichtenheft und es sind noch keinerlei Aufträge an die Privatwirtschaft vergeben worden, geschweige denn hat eine Ausschreibung der Arbeiten stattgefunden. Geschweige denn, wurde irgendwo Personal rekrutiert oder ausgebildet.

Man muss sich schon fragen, was da für Phantasten am Werk sind! Oder soll einmal mehr, wie beim Mobilfunk üblich, die Bevölkerung trickreich hinter???s Licht geführt werden?

Ende der Stellungnahme von Gigaherz.

Man darf gespannt sein, wie die oberen Gerichtsinstanzen mit diesem modifizierten TV-Spiel „Verstehen Sie Spass?“ umgehen werden.

*) QS-System = Qualitätssicherungssystem zur angeblichen Einhaltung der in den Baugesuchen deklarierten Sendeleistungen und Abstrahlwinkel

**) Der Cercel Air ist ein Zusammenschluss kantonaler Aemter, welche für die Luftreinhaltung zuständig sein sollten.

Die Vorgeschichte dazu unter:

Retourkutsche oder Mistkarren? (unter WHO/ICNIRP/CH-Behörden)

Von Hans-U. Jakob

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