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Vernehmlassung zur Erdverlegung von Hochspannungsleitungen.

Vorwort:



Bis Ende Juni läuft eine Vernehmlassung zu der Erdverlegung von Hochspannungs-Freileitungen.



Baar_4.jpgDa der politische Druck in kantonalen und eidgenössischen Parlamenten auf die Strombarone in den letzten Monaten in dieser Sache enorm gestiegen ist, versuchen diese jetzt mit  einem sogenannten Prüfungs- und Beurteilungsschema „Kabel oder Freileitung“, die Bevölkerung ruhig zu stellen. Was uns da das UVEK (Departement von BR Leuenberger) mit einem angeblich neutralen Punktierungsschema unterjubeln will, ist unseres Erachtens nichts anderes als ein perfider Angriff auf die letzten kleinen Reste der Rechte der betroffenen Bevölkerung.



Wer an dieser Vernehmlassung mitmachen möchte, kann sich im nachfolgenden Text von Gigaherz beliebige Stellen oder auch das Ganze herauskopieren. Eingabetermin ist Ende Juni 09. Teilnahmeberichtigt sind alle Organisationen und Einzelpersonen, die in irgend einer Weise von einer bereits projektierten oder später vorgesehenen Hochspannungsleitung betroffen sind.

Wer sich die Vernehmlassungsunterlagen selber auch noch anschauen möchte, kann dies hier tun:

http://www.bfe.admin.ch/energie/00588/00589/00644/index.html?lang=de&msg-id=26227

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Gigaherz.cH

Schweiz. Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener

Flüehli 17, CH-3150 Schwarzenburg

tel 031 731 04 31 fax 031 731 28 54

 

 

Schwarzenburg, den 13.6.09

 

 

An den Vorsteher des eidgenössischen Departementes

für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Herrn Bundesrat Moritz Leuenberger

3003 Bern 

 

Unsere Vernehmlassung zur Anhörung betreffend dem

Bericht zum Prüfungs- und Beurteilungsschema „Kabel-Freileitung“ auf 220/380kV-Ebene



Sehr geehrter Herr Bundesrat Leuenberger,

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Unsere Institution gehört bezeichnenderweise nicht zu den Adressaten, an welche die Vernehmlassungsunterlagen verschickt wurden.   Als die mit Abstand grösste schweizerische Schutzorganisation Elektrosmog-Betroffener erlauben wir uns trotzdem an dieser Vernehmlassung teilzunehmen.

Wir haben die von Ihrem Departement zur Verfügung gestellten Unterlagen  einer kritischen Prüfung unterzogen und kommen zu folgenden unerfreulichen Schlüssen:

 

Die im Herbst 2007 beauftragte fünfköpfige Untergruppe „Kabelkriterien“ der AG LVS unter der Leitung des Präsidenten der AG LVS, Rechtsanwalt Michael Merker, welche die Kriterien für den Entscheid über die Verkabelung von Hochspannungsleitungen zu erarbeiten hatte, ist völlig einseitig zu Gunsten der Elektrizitätswirtschaft zusammengesetzt.   4 von 5 Mitgliedern sind knallharte Industrievertreter.  Der Präsident ist im Hauptberuf Wirtschaftsanwalt und ist uns für seine feindselige Haltung gegenüber der Elektrosmog-betroffenen Bevölkerung bestens bekannt.

An der einseitigen Zusammensetzung ändert auch der Vertreter des BAFU nichts.  Seine Sektion Landschaft und Infrastruktur ist bei uns bekannt dafür, Beurteilungen von Hochspannungsleitungen stets auf Kosten des Gesundheitsschutzes und ausschliesslich zu Gunsten des Landschaftsschutzes zu betreiben, indem Masten gekürzt oder strahlungstechnisch ungünstig verschoben werden.

 

Die Untergruppe setzte sich wie folgt zusammen:

Wirtschaftsanwalt Dr. Michael Merker, Binder Industrieanwälte, Baden (Präsident)

Prof. Klaus Fröhlich (ETHZ, Institut für Energieübertragung)

Dario Marty (Leiter Eidg. Starkstrominspektorat und Verwaltungsrat der Electrosuisse)

Rolf Sägesser (Suisseplan Ingenieure AG, Verwaltungsratspräs. EKZ)

Gilbert Thélin (BAFU, Leiter Sektion Landschaft und Infrastruktur).



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Von wem soll nun das Prüf und Beurteilungsschema angewendet werden?

Ein kurzer, möglicher Hinweis darauf findet sich in den Vorbemerkungen unter Punkt 1b. Hier steht:

Die Ermessensausübung kann mit Blick auf die notwendige rechtsgleiche Anwendung weitgehend harmonisiert werden, wenn das Schema im SÜL-Verfahren durch die Begleitgruppe konsequent gleich angewendet wird.

Wer ist diese Begleitgruppe? Es sind:

Vertreter der UVEK-Bundesämter, Vertreter der Elektrizitätswirtschaft, der SBB, der Projektierungsbüros, der betroffenen Kantone und 1 gemeinsamer Vertreter der 5 grossen Umweltorganisationen, USOs genannt. Damit Letzterer nicht einer Mehrheit von 11:1 gegenübersteht, darf dieser dann noch einen Vertreter einer lokalen Umweltorganisation vorschlagen. Falls dieser der Begleitgruppe genehm ist, wäre dann das Stimmenverhältnis gerade auf 11:2 „verbessert“  worden.

FAZIT: Die Betroffene Bevölkerung hätte auch hier sozusagen nichts zu sagen.

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Zum Prüf und Beurteilungsschema selbst:

Das Schema ist mit seinen mathematischen Tricks zu kompliziert um von der Bevölkerung verstanden, geschweige denn angewendet  werden zu können.

Da deren Mitwirkung offensichtlich zum Vorneherein nicht gefragt ist, spielt dies demnach auch keine grosse Rolle.

 

Die Punktevergabe erfolgt völlig subjektiv, je nach Ineressenlage der Anwender.

Eine Anwohnervertretung wird immer auf eine Punktezahl zu Gunsten einer Bodenverkabelung kommen, während die Wirtschaftsvertreter mit Leichtigkeit eine Punktezahl zu Gunsten der billigeren Freileitung errechnen können.

 

Der eigentliche Skandal

liegt in der Anzahl der maximal zu vergebenden Punkte bei der Bewertung pro Bodenverkabelung.

Hier dürfen das Landschaftsbild und die Schutzgebiete mit maximal je 30 Punkten, gesamthaft also mit 60 Punkten pro Bodenverkabelung bewertet werden, der Schutz vor nichtionisierender Strahlung dagegen nur gerade mit 5 Punkten.  Hier kommt eine menschenverachtende Haltung zum Ausdruck, die kaum noch zu überbieten ist.

 

Der Volksaufstand ist vorprogrammiert:

Dem Bericht ist eine graphische Darstellung für den Ablauf zur Behandlung von Leitungsbauvorhaben beigeheftet. Dazu gibt es Folgendes zu bemerken

  • Der Prüfungsablauf schaltet die betroffene Bevölkerung zum Vorneherein aus.
  • Bundes- und kantonale Amtsstellen machen die Sache mit der Stromlobby aus.
  • Die Bevölkerung wird mit einem fertigen Projekt konfrontiert.

 

Um die Wünsche und Anliegen der betroffenen Bevölkerung vollends ausszuschalten, steht am Ende des Ablaufes ein Bundesratsbeschluss, an welchen sich dann letztendlich auch das Bundesgericht zu halten haben wird. Der betroffenen Bevölkerung bliebe dann so nur noch der Weg in den gewalttätigen Volksaufstand.  Das heisst, dass in diesem Land Hochspannungs-Freileitungen nur noch unter grossem Polizei- und Militäraufgebot gebaut werden könnten.

 

Falsche Adressaten

Das Vernehmlassungsverfahren zum Bericht über das Prüfungs- und Beurteilungsschema Kabel-Freileitung richtet sich an die falschen Adressaten.

 

 

  • Es wurden zu 80% Institutionen angeschrieben, die weder sach- noch fachkundig sind, noch ein Interesse an der Sache nachweisen können.
  • Nationale, kantonale und regionale, von Hochspannungs-Projekten betroffene Organisationen und grosse Anwohner-Vereinigungen wurden nicht angeschrieben.  Dafür sind praktisch alle Wirtschaftsverbände auf der Liste.
  • Von den angeschriebenen 6 grossen nationalen Umweltorganisationen sind mindestens 2 nachweislich von der Stromlobby gesponsert.
  • Von den angeschriebenen 6 grossen nationalen Umweltorganisationen entfällt eine, da diese ein Zusammenschluss der übrigen 5 ist.
  • Von den angeschriebenen 5 Umweltorganisationen verfügt keine über Fachpersonen im Hochspannungsleitungswesen, geschweige denn ein Fachwissen über nichtionisierende Strahlung ausgehend von Hochspannungsleitungen und Bodenkabeln.

 

Die Kostenaufstellung zum Bewilligungsverfahren

enthält bereits den Gang  ans Bundesgericht. Den Baugesuchstellern wird empfohlen die Finanzkraft des örtlichen Widerstandes richtig einzuschätzen und in die Kalkulation einzubeziehen.

Bei einer grösseren Anzahl von Gegnern sei jeweils die finanzielle Möglichkeit zur vollständigen Ausschöpfung der Beschwerdemöglichkeiten gegeben.

Ob Bodenkabel oder Freileitung spiele dabei keine Rolle mehr, da das Projekt so oder so verzögert werde.

Anstatt die Bevölkerung von Beginn weg in die Planung einzubeziehen, wird diese mit üblen Tricks von der Mitsprache ausgeschlossen. Die dadurch unvermeidlichen Gerichtskosten sind bereits in den Leitungskosten inbegriffen und werden später auf die Strompreise abgewälzt.

Die Bundesgerichtsurteile sind jedoch bereits vorprogrammiert, da ein Bundesratsbeschluss vom Bundesgericht als verbindlich genommen werden muss.

Übler als in diesem Prüf- und Beurteilungsverfahren Kabel-Freileitung ist dem Begriff „Demokratie“ in diesem Land wohl noch nie mitgespielt worden.

 

FAZIT:

Die Arbeitsgruppe des Bundes LSV (Leitungs. und Versorgungssicherheit) ist weder am Landschafts- noch am Gesundheitsschutz interessiert. Ihr Leitbild heisst: Profit


Bei diesem Profitdenken wird fahrlässig mit der Versorgungssicherheit des Landes gespielt, indem aus reinem Renditedenken eine Bodenverkabelung von Hochspannungsleitungen weitgehend verunmöglicht werden soll. Dies obschon die technische Machbarkeit beim heutigen Stand der Technik klar erwiesen ist.

Wir bitten um Beachtung unserer Kritik und verbleiben mit freundlichen Grüssen.

 



Für die

Schweiz. Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener

Gigaherz.ch

 

Hans-U. Jakob, Präsident

 


Elisabeth Buchs, Vorstandsmitglied

Von Hans-U. Jakob

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