Und es gibt sie doch
Eine Warnung an Hauseigentümer und Liegenschaftsbesitzer
von Hans-U. Jakob, 20.12.2010
Zur Zeit sind wieder Heerscharen von Standorthändlern unterwegs um neue Plätze für Mobilfunkantennen zu aquirieren. Denn die neue Mobilfunkgeneration LTE benötigt bis zu 10mal mehr Antennenstandorte als die bisherigen Systeme.
Vorsicht ist angesagt
Denn nach Art. 684 ZGB (Nachbarrecht)ist der Grundeigentümer (Standortgeber) und nicht der Mobilfunkbetreiber als Mieter haftbar für alle schädlichen, nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigten Einwirkungen durch Rauch oder Russ, lästige Dünste, Lärm oder Erschütterung, entstehenden Einwirkungen haftbar. Und elektromagnetische Felder werden laut Umweltschutzgesetzgebung seit Jahren den lästigen Dünsten gleichgesetzt, obwohl diese nicht stinken. (höchstens nach Geld)
Auch unsere Bundesrichter glauben (wie lange noch?), Mobilfunkantennen, innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte betrieben, könnten gar keine Gesundheitsschäden auslösen. Siehe Bundesgerichtsentscheid 1P.68/2007 vom 17.August 2007
Das Dumme ist jetzt nur, dass unsere Versicherungsgesellschaften nicht an Märchen, sondern ausschliesslich an Profit glauben.
Bundesrichter mögen glauben, Versicherungen müssen es wissen, wenn sie nicht eines Tages Bankrott gehen wollen.
Wer also eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abschliessen möchte, um im Falle von Schadenersatzklagen gewappnet zu sein, tut gut daran, das Kleingedruckte gut zu studieren. Deshalb bringen wir dieses Kleingedruckte jetzt hier, sicher zur Überraschung vieler, einmal ganz gross.
Wer hätte das gedacht. Das Risiko EMF wird hier schlicht mit Asbest gleichgesetzt und vom Deckungsumfang ausgeschlossen.
Hauseigentümer und Liegenschaftsbesitzer aufgepasst, das kann Euch eines Tages ganz schön ins Auge gehen!
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