News

Trägödie unter Hochspannungsleitung

Tragödie unter Hochspannungsleitung

Der nachfolgende Beitrag stammt aus einen langen Gespräch mit der Familie Szilasi und ist mit Akten restlos belegt.

Autor: Hans-U.Jakob, 19.10.01

Der Traum vom Eigenheim
1983 erfüllen sich Szilasis den Traum vom Eigenheim. In schönster Lage, in St.Maurice im sonnigen Wallis, hoch über dem Dorf, kaufen sie ein einfaches Einfamilienhaus ab Plan vom Baukonsortium A-A-B. Ab Plan heisst: ein fertig geplantes, noch zu bauendes Haus auf einer baubewilligten und erschlossenen Parzelle. Eine erste 230-kV Hochspannungsleitung steht etwa 50m südlich des Grundstücks. Das stört die Szilasis aber nicht, da sie von Elektrosmog nicht die geringste Ahnung haben.

Der Kaufvertrag
wird vom Anwalts- und Notariatsbüro Pascal Couchpin in Martigny ausgefertigt. Herr Couchpin, ist da zugleich Gemeindepräsident und auch noch Verwaltungsrat bei den Walliser Kraftwerken. Das Büro Couchpin beurkundet, dass sich auf dem Grundstück keine Lasten, dass heisst keine Durchleitungs-,Wegrechte- oder andere Verpflichtungen befinden. Dies, obschon Herr Couchpin wegen seiner Funktion als Gemeindepräsident und Verwaltungsrat der Walliser Kraftwerke genau weiss, dass ein Projekt für eine weitere 380kV-Hochspannungsleitung besteht, die genau über Szilasis zukünftigen Grund und Boden führen wird.

Den ersten Schreck erlebt die Lebenspartnerin von Jan Szilasi, als sie noch gleichentags in einer Fotokopieranstalt die Kaufverträge mehrfach kopieren lässt. Die Inhaberin des Kopiershops schlägt die Arme über dem Kopf zusammen, als sie sieht, wer auf dem Vertrag als Verkäufer aufgeführt ist. Diese hätten im Unterwallis einen denkbar schlechten Ruf und würden in verschiedenen Händeln vom Büro Couchpin vertreten und verteidigt, sagt sie.
Szilasis versuchen nun krampfhaft, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Aber die Kanzlei Couchpin bleibt pickelhart. Unterschrieben sei unterschrieben. Reden könne man erst wieder miteinander, wenn eine Konventionalstrafe von Fr. 50’000 bezahlt sei. Punkt.
Szilasis beschliessen aus finanziellen Gründen, in den sauren Apfel zu beissen und hoffen inständig, dass sich die schlimme Prognose der Kopiershop-Besitzerin nicht erfüllen möge.

Das Unheil naht
Die Hoffnung war vergebens. Denn 1996, als sich Szilasis im neuen Eigenheim so richtig eingelebt hatten, fuhren eines Tages schwere Baumaschinen auf und begannen, unmittelbar neben und oberhalb des Szilasi-Grundstücks, Fundamente für die Masten einer längst baubewilligten weiteren neuen 380kV-Hochspannungsleitung auszuheben. Szilasis fielen aus allen Wolken. Die Baupublikation vor vielen Monaten hatten sie nicht gesehen oder nicht richtig verstanden, da sie zu dieser Zeit die französische Sprache noch nicht genügend beherrschten. Auf Szilasis Grundstück selber kam kein Mast zu stehen, aber die stark durchhängenden 6 Stromleiter mit einer Spannung von 380’000Volt sollten direkt über ihr Grundstück führen.
Jetzt begann es den Szilasis Angst zu machen. Die Recherchen bei den unter der bereits bestehenden, 50m entfernten Leitung lebenden Nachbarn ergaben ein niederschmetterndes Bild:

Familie A: Vater und Sohn (4j) an Leukämie verstorben.
Familie B: Vater an Leukämie erkrankt, lebt aber noch
Familie C: Vater (Nichtraucher) an Halskrebs erkrankt (lebt aber noch)
Familie D: Mutter an Brustkrebs erkrankt (lebt aber noch)
Familie E: Vater (Raucher) an Halskrebs erkrankt.
Und alle klagen über Gelenkschmerzen und Schlaflosigkeit.

Szilasis besorgen sich wissenschaftliche Literatur zu elektromagnetischen Strahlenschäden und beschliessen, sich bis zum Äussersten gegen die Leitung zu wehren.
Mit ihrem Anwalt zusammen, welchen Sie in der Zwischenzeit engagiert haben, finden sie heraus, dass die Elektrizitätsgesellschaft noch gar kein Durchleitungsrecht über ihre Parzelle hat. Denn zur Zeit, als die Durchleitungsrechte ausgehandelt wurden, war noch nicht bekannt, wer dieses Grundstück dereinst übernehmen würde. Ein Hinweis mehr, dass die Verkäufer von der Leitung gewusst haben müssen und das Grundstück trotzdem als „ohne Lasten“ verkauft haben.

Der Baustopp
Nun, der Anwalt konnte mit diesen Fakten einen sofortigen Baustopp erwirken.
Bereits am folgenden Tag fand sich ein Ingenieur der Elektrizitätsgesellschaft bei Szilasis ein und bot 400 Franken für das Durchleitungsrecht, ansonsten Ihnen ihre Eigentumsrechte gerichtlich abgesprochen würden.
400 Franken für eine tödliche Gefahr auf dem Grundstück (siehe Nachbarn), das wollten sich die Szilasis nicht bieten lassen.
Wenn es bei Gerichtsfällen gewöhnlicher Bürger mindestens 3 Jahre dauert, bis sich das Bundesgericht damit beschäftigt, schlugen die Gerichte in diesem Fall ein nie gekanntes Rekordtempo an, und nach nur gerade 3 Monaten konnte weiter gebaut werden.
Das Bundesgericht stützte sich bei seinem Entscheid auf zwei „wissenschaftliche“ Gutachten,
welche besagten, dass die zu erwartenden Feldstärken auf dem Szilasi-Grundstück völlig harmlos seien. Wer etwas anderes behaupte, sei entweder (Zitat) „Esoteriker, Sektenbruder oder ein sonstiger Scharlatan“ (ENDE Zitat)

Komische Töne aus dem Bundesgericht
An solche Musik sind die Elektrosmog-Bekämpfer allerdings längstens gewöhnt. Was aber besonders sauer aufstösst, ist die Tatsache, dass diese Gutachten, welche das Bundesgericht als „wissenschaftlich“ qualifizierte, von einem Elektroingenieur der EOS (Westschweizer Kraftwerke) einem Yves Rollier und von einem seiner Kollegen von der EDF (Electricité de France) stammten. Beiden Gutachtern fehlt jegliche medizinische Ausbildung.
Dass in der Schweiz die Korruption durch alle Instanzen, bis ins Bundesgericht hinauf, weit verbreitet ist, zeigen eben diese beiden Tatsachen. Erstens das Rekordtempo, mit dem der Baustopp aufgehoben wurde und zweitens das Abstellen des Bundesgerichtes auf Gutachten, die von einer Prozesspartei selbst erstellt worden sind.

Doch das dicke Ende kommt noch:
Für die schriftliche Urteilsbegründung liess sich jetzt das Bundesgericht sehr viel Zeit, nämlich bis 1998. Darin wird Szilasis für die Enteignung ihrer Eigentümerrechte eine Entschädigung von Fr. 400.– zugesprochen und gleichzeitig werden ihnen Fr. 1200.– für die Arbeit der Schätzungskommission berechnet.
Anstatt Fr 100’000 zu erhalten, wie ihre Nachbarn, dürfen sie jetzt noch draufzahlen. Nur, weil sie es gewagt haben, sich gegen die Wirtschaftsbosse aufzulehnen und sich für ihre Gesundheit zu wehren.
Jan Szilasi hat sich unterdessen weiter schlau gemacht und sich ein präzises Messgerät angeschafft. 7 bis 9 Mikrotesla beträgt die magnetische Flussdichte in seiner Wohnung, wenn die Leitung in Betrieb ist. Bis Ende 99 betrug der Grenzwert für Daueraufenthalt noch 100 Mikrotesla. Die Leitung war also gesetzeskonform. Sie war es, mit der Betonung auf „war“. Denn Ende 99 kam die neue NIS-Verordnung, und der Bundesrat setzte für den Daueraufenthalt eine Limite von 1 Mikrotesla.

Und am 25 September 2001 bestätigte der Direktor des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft an einer Fachtagung in Luzern, dass man sich jetzt sicher sei, dass Krebs bereits bei 0.4 Mikrotesla entstehe.
Deshalb wollte Jan Szilasi den Fall kürzlich vor den Europäischen Gerichtshof in Strassburg bringen. Dort will man sich des Falles aber nicht annehmen. Er habe die Frist nicht eingehalten, beschied man ihn. Ob das tatsächlich so ist, oder ob wiederum Korruption im Spiel ist? Szilasi beteuert jedenfalls, die Frist eingehalten zu haben.

Jan Szilasi ist unterdessen an Leukämie erkrankt
worüber sich ja bei dieser hohen elektromagnetischen Belastung ausser den Stromhändlern wohl niemand wundert.
Im Moment fühlt sich Jan Szilasi zwar etwas besser, weil zur Zeit die Hochspannungsleitung über seinem Haus infolge eines geplatzten Druckstollens ausser Betrieb ist. Aber wie lange noch?
Interessantes Detail: Die Leute unter der Leitung können trotzdem nicht schlafen.
Die abgeschaltete Hochspannungsleitung wirkt als gigantischer Sekundärstrahler für die unzähligen Mobilfunktürme im Unterwallis. Die Hochfrequenzbelastung in den Häusern liegt bei 0.25V/m, und erste Schlafstörungen sind ab 0.04V/m zu erwarten, wie die bisherigen Erfahrungen mehrfach gezeigt haben.

Uebrigens
Sie haben richtig vemutet: Pascal Cochpin ist längst nicht mehr Anwalt und Notar.
Dank seiner Tüchtigkeit haben ihn seine ebenso tüchtigen Freunde im Parlament in den Bundesrat gewählt, wo er heute den Posten des Volkswirtschaftsministers bekleidet.

passender Link dazu

Der erste Teil der NIS-Verordnung ist bankrott! (unter Historisches)

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet