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Swisscom liefert ein umfassendes Geständnis

Dies in einer sensationellen Begründung für ein internationales Patent

 

Bei Gigaherz.ch, 27.2.09

 

Am 2. September 2004 liess Swisscom eine Erfindung international patentieren, welche bei drahtlosen Computer-Netzwerken vom Typ WLAN den Elektrosmog reduzieren soll.

Interessant ist nicht etwa die technische Beschreibung des Patents mit der Nummer WO 2004/075583 A1 sondern viel mehr die Begründung, weshalb in WLAN.Netzwerken die Strahlung reduziert werden soll.



Zitat Swisscom: Es war somit möglich darzulegen, dass Mobilfunkstrahlen das Erbmaterial schädigen kann. Insbe­sondere bei weissen Blutzellen, bei welchen nicht nur die DNA sondern auch die Anzahl der Chro­mosomen verändert wurden. Diese Mutation kann folglich zu einem erhöhten Krebsrisiko führen. Ebenfalls konnte nachgewiesen werden, dass insbesondere diese Zerstörung nicht von der Erhö­hung der Temperatur abhängig ist, d.h. nicht-thermischen Ursprungs ist.

 

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Ein Mitglied von Gigaherz ist während der beruflichen Tätigkeit zufällig über diese Patentschrift gestolpert und hat uns daraus die ersten 2 Seiten, das heisst die Begründung, weshalb es diese Erfindung braucht, ins Deutsche übersetzt.  Die vollständige Patentschrift kann hier heruntergeladen werden.

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Reduktion von Elektrosmog bei drahtlosen lokalen Netzwerken

Eine Uebersetzung aus der Patentschrift WO 2004/075583 A1

 

Die Erfindung bezieht sich auf eine Methode und ein System zur Reduzierung von Elektrosmog bei drahtlosen lokalen Netzwerken (WLAN), einem oder mehreren mobilen Netzwerk-Einheiten, die mit einer Basisstation über Radiofrequenz (RF)-Signale mit drahtlosen lokalen Netzwerken kommunizie­ren, deren Basis­stationen die RF-Signale der mobilen Netzwerk-Einheit erhöhen und/oder mittels einer Brückenfunk­tion das lokale drahtlose Netzwerk mit einer festen, drahtgebundenen Leitung verbinden. Die Erfin­dung bezieht sich insbesondere auf eine Methode und ein System, in welchen ein WLAN eine Mehr­zahl von Zugangs-Anschlüssen mit unterschiedlichen Übertragungszellen um­fasst.

 

Der Einfluss von Elektrosmog auf den menschlichen Körper ist ein bekanntes Problem. Die Frage, ob Mobilfunk-Sendeanlagen, mobile und drahtlose Telefongeräte eine Gefährdung der Gesundheit dar­stellen, steht spätestens seit dem fulminanten Durchbruch der Mobiltelefonie in den 1990er Jahren im Brennpunkt der öffentlichen Diskussion. Um den Bedenken seitens der Wissenschaft entgegen zu kommen, wurden von der gesetzgeberischen Seite her die vertretbaren Grenzwerte mehrmals ge­senkt und auf der technischen Seite wurde diesem Problem zunehmend Beachtung geschenkt. Neu­ere und vertiefte Studien haben ebenfalls zum besseren Verständnis für das Risiko einer Gesund­heitsgefährdung durch Elektrosmog beigetragen. Wenn zum Beispiel menschliche periphere Lym­phozyten mit elektromagnetischen Feldern bestrahlt werden, wurde der Nachweis der Schädigung des Erbguts klar nachgewiesen und ergab Hinweise auf ein erhöhtes Tumorrisiko (Mashevich M., Folkman D., Kesar A., Barbul A., Korenstein R., Jerby E., Avivi L., Department of Human Genetics and Molecular Medicine, Tel-Aviv University, Tel-Aviv, Israel, „Exposure of human peripheral blood lymphocytes to electromagnetic fields associated with cellular phones leads to chromosomal instabili­ty”, Bioelectromagnetics, 2003 Feb., 24 (2): 82-90). In dieser Studie, zum Beispiel, wurden menschli­che periphere Lymphozyten kontinuierlichen elektromagnetischen Feldern von 830 MHz ausgesetzt, um zu untersuchen, ob dies zu einem Chromosomenverlust oder -gewinn (Aneuploidie) führt. Grös­sere Veränderungen führen zu einer Instabilität des Genoms (= der Gesamtheit aller Gene einer Keimzelle) und folglich zu Krebs. Die Bestrahlung der menschlichen peripheren Lymphozyten (PBL) erfolgte über einen Zeitraum von 72 Stunden mit einer unterschiedlichen mittleren spezifischen Ab­sorptionsrate (SAR) von 1.6 bis 8.8 W/kg durch einen Parallelplatten-Resonator, der in einem Tem­pera­turbereich von 34.5 bis 37.5 °C. betrieben wurde. Die durchschnittliche Absorptionsrate (SAR) und ihre Verteilung im bestrahlten Gewebekultur-Behälter wurden ermittelt, indem die Messergeb­nisse mit einer numerischen Analyse und dem Verfahren eines „finite element simulation code“ kom­biniert wurden. Es wurde ein linearer Anstieg der numerischen Chromosomenaberration im Chromo­som Nr. 17 beobachtet, der in Abhängigkeit vom SAR-Wert stand und der zeigte, dass diese Strah­lung ein gentoxischer Effekt auslöst. Die SAR-abhängige Chromosomenaberration wurde von einer abnor­malen Art der Replikation in der Region um das Chromosom Nr. 17 während der Segregation begleitet (wiederholte DNA-Arrays in der Nähe des Zentromer [Chromosomeneinschnürung]). Dies legt nahe, dass epigenetische Änderungen an der SAR-abhängigen Gentoxizität beteiligt sind. Kon­trollversuche (d.h. Experimente ohne RF-Bestrahlung), die im Temperaturbereich von 34.5 bis 38.5 °C durchgeführt wurden, zeigten, dass die erhöhte Temperatur weder mit einer genetischen noch epigenetischen Veränderung in Zu­sammenhang steht, während mit RF-Bestrahlung erhöhte Werte an Chromosomenaberration und eine veränderte Replikation bei zentromeren DNA-Arrays beo­bachtet wurden. Diese Erkenntnisse zeigen auf, dass der gentoxische Effekt der elektromagneti­schen Strahlung durch einen nicht-thermischen Vorgang ausgelöst wird. Chromosomenaberration gilt ausserdem als bekanntes Phänomen des erhöhten Krebsrisikos.

 

Es war somit möglich darzulegen, dass Mobilfunkstrahlen das Erbmaterial schädigen kann. Insbe­sondere bei weissen Blutzellen, bei welchen nicht nur die DNA sondern auch die Anzahl der Chro­mosomen verändert wurden. Diese Mutation kann folglich zu einem erhöhten Krebsrisiko führen. Ebenfalls konnte nachgewiesen werden, dass insbesondere diese Zerstörung nicht von der Erhö­hung der Temperatur abhängig ist, d.h. nicht-thermischen Ursprungs ist. Auf der Grundlage von wis­senschaftlichen Studien auf diesem Gebiet und als Folge des steigenden Drucks aus der Bevölke­rung, vor allem in den Industrienationen, hat die Weltgesundheitsorganisation der UNO (WHO) in den letzten Jahren epidemiologische Studien systematisiert, wie z.B. das laufende Interphone Pro­jekt, um das Gesundheitsrisiko durch Elektrosmog präziser einschätzen und entsprechende Richtli­nien aus­arbeiten zu können.

 

Ende der Uebersetzung

Und Swisscom windet sich………..




Erhellende oder vielleicht erheiternde Auszüge aus der Mitteilung von Swisscom an eines unserer Vereinsmitglieder:

In der Einleitung zur Patentschrift finden sich Textpassagen,  welche nahelegen, dass Swisscom von einer Schädlichkeit schwacher elektromagnetischer Felder hoher Frequenz ausgeht. Zitiert wird dabei eine einzelne isolierte Studie, welche

in dieser Hinsicht recht abschliessende Aussagen über die Gesundheitsrisiken durch Mobilfunk macht.

Diese Feststellungen in der Patentschrift widersprechen jedoch klar der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnis und der von den nationalen und internationalen Fachbehörden sowie von Swisscom vertretenen Haltung.  Dass eine solche

inhaltlich klar falsche Textstelle Eingang in ein Dokument von Swisscom findet, ist gleichermassen irritierend wie ärgerlich.

Offensichtlich wurde es versäumt, vor Drucklegung der Patentschrift die für die angesprochenen Sachverhalte kompetenten internen Stellen bei Swisscom zu kontaktieren. Das Resultat ist nun eine Aussage, von der wir uns klar

distanzieren. Ferner führt der Passus verständlicherweise zu falschen Schlussfolgerungen und Verunsicherungen bei an der Thematik interessierten Personen wie Ihnen, wofür wir uns entschuldigen.



Ich hoffe, meine Ausführungen dienen der Richtigstellung und Erklärung der in der diskutierten Patentschrift unhaltbaren Aussagen und sie unterstreichen, weshalb wir  –  wie auch die WHO oder das Bundesamt für Umwelt – zur

Ansicht gelangen, dass die geltenden Grenzwerte für nicht ionisierende Strahlung Mensch und Umwelt nach wie vor wirksam schützen.

Mit freundlichen Grüssen

Christian Grasser (Swisscom)

Von Hans-U. Jakob

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