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Salzburger Empfehlungswerte für Mobilfunksender deutlich gesenkt

Salzburger Empfehlungsgrenzwerte für Mobilfunksender deutlich gesenkt

Quelle: Dr. Gerd Oberfeld, Landessanitätsdirektion Salzburg; Nachricht von Jörg Wichmann, Umrechnungen in V/m durch Hans-U.Jakob

Senkung beruht auf empirischen Ergebnissen der letzten Jahre

Salzburg. Der bekannte Salzburger Vorsorgewert von 0.6V/m(Volt pro Meter), der deutlich unter den Grenzwerten der meisten Länder liegt, ist in diesem Jahr auf der Grundlage empirischer Forschungsergebnisse deutlich gesenkt worden.

Im Februar 2002 wurde von der Landessanitätsdirektion Salzburg für Innenräume ein Wert von 1Mikrowatt/m² (0.02V/m) vorgeschlagen und den GSM-Netzbetreibern und der Politik in Salzburg mitgeteilt. Für das Freie wird derzeit ein Höchstwert von 10Mikrowatt/m² (0.06V/m) herangezogen. Der Vorschlag basiert auf empirischen Erkenntnissen der letzten Jahre.

Die Salzburger Vorsorgewerte liegen damit nur noch leicht über den baubiologischen Richtwerten und sehr deutlich unter den gültigen Grenzwerten der meisten Länder (Deutschland: 4,5 bzw. 9 Millionen Mikrowatt/Quadratmeter (41 resp 58V/m) für das D- und E-Netz).

Durch die Senkung überschreiten die meisten Mobilfunksender jetzt den Salzburger Vorsorgewert deutlich. Die Einhaltung dieser Werte ist jedoch relativ problemlos möglich, wie viele Beispiele zeigen (sehr hohe Standorte ausserhalb von Ortschaften und Wohnbebauung).

Österreichische Umweltmediziner arbeiten zur Zeit an einer Zusammenstellung von Kasuistiken. Das Land Salzburg, konkret die Landessanitätsdirektion, Bereich Umweltmedizin führt derzeit eine epidemiologische Untersuchung in einer Salzburger Landgemeinde zur Fragestellung Elektromagnetische Felder und Gesundheit durch.

Anmerkung Hans-U.Jakob
Mit 60V/m (bei 1800MHz) liegt die Schweiz neu an der Stelle der höchsten (schlechtesten) Grenzwerte Europas.
Die auf 10% gesenkten Innenraumwerte (Vorsorgewerte) von 6V/m ergeben sich automatisch durch die Dämpfung der Gebäudehülle und durch die vertikale Dämpfung aus der Senderichtung (unterhalb Downtilt)
Die in den Konzessionsbedingungen festgeschriebenen Mindestfeldstärken zur Erfüllung einer Mobilfunkkonzession betragen laut Schweiz. Bundesgericht nur 0.00035V/m.

Von Hans-U. Jakob

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