News

Regierung von Liechtenstein macht ernst mit der Grenzwertsenkung im Mobilfunk

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein liess sich durch die Drohbriefe der Mobilfunkbetreiber nicht einschüchtern.



Hans-U. Jakob 24.12.08

Auch ein Gefälligkeitsgutachten des schweizerischen Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM), welches bei einer Senkung des Grenzwertes auf 0.6V/m (0.00095W/m2) hinunter einen Mehrbedarf vom 10-fachen an Mobilfunkantennen prophezeite, hat offensichtlich seine Wirkung verfehlt.

Sehen Sie sich dazu folgende Gigaherz-Seiten an:

/swisscom-erpresst-regierung-von-liechtenstein/ Swisscom erpresst Regierung von Liechtenstein und

/ein-unbrauchbares-gefaelligkeitsgutachten/ Ein unbrauchbares Gefälligkeitsgutachten.


Liechtenstein.jpgInternationales Vorbild


Der Kleinstaat an unserer Ostgrenze, eingeklemmt zwischen der Schweiz und Oesterreich macht nun per Gesetz und Verordnung der Welt vor, was aus der Sicht der Mobilfunkbetreiber und Bundesämter anderer Staaten nicht durchführbar sein soll, nämlich das Milliwatt/m2 oder eben die 0.6V/m.

Offenbar hat die Regierung in der Zwischenzeit jetzt auch das Gutachten der NIS-Fachstelle von Gigaherz zur Kenntnis genommen, welches sie anfänglich, ohne dieses gelesen zu haben, als unwahr abtat. (Ratschlag: Immer zuerst lesen, bevor ausrufen!)

Sei dem wie es wolle, dieser Tage hat nun die Liechtensteinische Regierung endlich die neue NIS-Verordnung erlassen, welche mit der Kundmachung auch in Kraft trat, wie es auf der letzten Seite heisst.

Artikel 6 Ziffer 65 regelt den Anlagegrenzwert für die Strahlung aus Mobilfunkantennen ab 2013.  Der Anlagegrenzwert gilt überall dort, wo sich Menschen längere Zeit aufhalten.  Das sind vorzugsweise Wohnungen und Arbeitsplätze, wie auch Schul- oder Krankenzimmer.


AGW_LIE1.jpg



Dass dieser Artikel so klar ausfallen würde, haben selbst Fachleute der Kritikerseite nicht erwartet.

Denn mit den 0.6V/m im Mittel, wie dies vom Landtag (Legislative) im September 08 beschlossen wurde, hätte die Regierung (Exekutive) noch allerlei Schabernack treiben können.  Die Regierung hätte zum Beispiel einen 24-Stunden Mittelwert, einen Jahresmittelwert, oder sogar einen geographischen Landesmittelwert nehmen können.  Letzterer hätte sogar eine Verschlimmerung der heutigen Situation bedeutet.

Mit der Bezeichnung „Anlagegrenzwert für den Effektivwert der elektrischen Feldstärke“ hat die Regierung nun „Klar Schiff zum Gefecht“ gemacht und die letzten Zweifel ausgeräumt.

Art.6 Ziffer 65 gilt nicht für Anlagen des Rettungsdienstes, welche in Ziffer 64 separat geregelt werden.

Erstaunlich und begrüssenswert ist Ziffer 66 welche besagt, dass auch alte Anlagen den neuen Anlagegrenzwert einhalten müssen.  Den Mobilfunkbetreibern wurde damit die sogenannte Besitzstandgarantie, welche zum Beispiel in der Schweizer Gesetzgebung eine übermächtige Rolle spielt, entzogen.


AGW_LIE2.jpg



Und noch erfreulicher ist Art 5, (Bild oben) welcher die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, jährlich im Februar einen Bericht einzureichen, wie weit die Vorbereitungsarbeiten für den Start mit den neuen Grenzwerten im Jahr2013 vorgeschritten sind und dass diese Berichte öffentlich zugänglich zu machen sind. Jetzt macht die Regierung Liechtensteins also ernst!

Das wird Folgen auf die Schweiz haben:

Zur Zeit läuft nämlich hierzulande bis zum 28. Februar eine Vernehmlassung zu einer Aenderung der Schweizer Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV).  Siehe unter /bafu-rettet-den-anlageperimeter/

Gigaherz wird sich hier sehr laut und sehr deutlich vernehmen lassen und auch gleich noch eine Revision der Grenzwerte nach Liechtensteinischem Muster verlangen, was die Schweizer Mobilfunkbetreiber übrigens so haben kommen sehen.

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet